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    #46
    Lasst ihn doch, wär bestimmt sogar was in der Zeitung drüber zu lesen.

    Gruß Ole

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      #47
      "SV Zweck" sagt schon ausreichend aus

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        #48
        Ok, dann an dieser Stelle nochmal "Bildungsauftrag"
        - wenn es das Bedürfnis, auf Grund dessen Du die entsprechende Waffe erworben hast, rechtfertigt, darfst du das natürlich....
        Kannst den restlichen Lesern ja dann mal mitteilen, welches das war.

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          #49
          Zitat von Michael Beitrag anzeigen
          Du könntest evtl. auch noch nen Helm und ballistische Brille aufsetzen, sowie einen Plattenträger überwerfen und um wirklich safe zu sein, vielleicht gleich noch einen fertiggeladenen Sturmgewehrklon am Single Point Riemen vor der Brust baumeln lassen.

          Mal im Ernst: Nicht alles was man theoretisch könnte / dürfte / whatever, sollte man in der Praxis tatsächlich machen.

          Just saying

          Michael
          Ok, ich bin noch recht unerfahren im Posten hier und habe vergessen, vor meiner Frage meine Gedanken-Kette zu erläutern.
          Ich bezog mich nicht auf den Ursprung dieses Freds (sagt man doch so, oder?), sondern auf Kesselrings Link in Post #21. Da geht es um den Jäger, der aufgrund einmalig verweigerte Kontrolle Jagdschein und Waffen verlieren soll. Dieser wiederum hatte als Grund für die Verweigerung u.a. angegeben, er habe Angst da er bedroht werde und die Polizisten in Zivil habe er nicht für “echt“ gehalten. Und da dachte ich mir, rechtlich wäre das doch ok so!

          Nur um es noch mal klar zu stellen, ich habe bei einer Kontrolle nicht nur nix zu verbergen (außer ner dreckigen Wohnung hin und wieder), ich habe auch nicht vor mich dafür zu bewaffnen.
          Dachte auch mein Schlusssatz hätte das hinreichend klargemacht. Aber falls Augenzwinkern ohne den dafür gedachten Smily hier nicht verstanden wird, dann benutz ich den halt beim nächsten Mal.

          Nix für Ungut!

          Daniel
          If you see me comin', better step aside,
          a lotta men didn't, a lotta men died.

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            #50
            Zitat von DanDoor Beitrag anzeigen
            Aber falls Augenzwinkern ohne den dafür gedachten Smily hier nicht verstanden wird, dann benutz ich den halt beim nächsten Mal.

            Nix für Ungut!

            Daniel
            Ich habe dein Augenzwinkern beim Lesen verstanden und so war auch meine Antwort gedacht.


            Gruß

            Michael
            sigpic

            “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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              #51
              Um vielleicht doch noch etwas ernsthafter darauf zu antworten…

              Meines Erachtens nach ist das irgendwo die Suche nach einer Lösung für ein Problem, welches in der Praxis nicht existiert. Die Behörde ist nun mal berechtigt die Aufbewahrung von dem Kram zu kontrollieren, das muss man nicht gut finden und auch nicht darum diskutieren. Wenn die Kontrolle unangemeldet stattfindet und ich mich unbedingt querstellen will, dann bin ich „halt nicht zu Hause“ und mache die Türe gar nicht erst auf, wenn man mich „nie“ unangemeldet antrifft, dann muss man wohl über kurz- oder lang einen Termin zur Kontrolle vereinbaren und danach habe ich mich dann auch zu richten und den Beamten dementsprechend die Kontrolle zu ermöglichen.

              Den Rest hake ich für mich persönlich unter gesunden Menschenverstand nutzen ab… Ganz im Ernst, Kanone holen, fertigladen, holstern und danach die Kontrolleure / Polizeibeamten in Zivil hereinbitten… Echt jetzt? Wenn man hier wirklich übervorsichtig sein möchte, könnte man immer noch die Zivilpolizisten bitten, dass diese sich mittels ihrer Ausweise legitimieren, sofern sie das nicht von selbst aus bereits getan haben, zudem sollten sie ja einen Auszug oder eine Liste vom Waffenregister / Amt dabei haben oder eventuell sogar eine „Anordnung“ zur Überprüfung der Aufbewahrung und wer dann immer noch Angst hat, kann zu guter letzt auch noch kurz telefonisch Rücksprache mit dem zuständigen Amt / Sachbearbeiter halten: „Hier stehen zwei Herren in Zivil vor meiner Haustüre, die möchten die ordnungsgemäße Aufbewahrung meiner Schusswaffen kontrollieren, ist dies korrekt?“

              Ganz im Ernst, ich sehe keine Notwendigkeit für die „John Wayne Variante“, beim besten Willen nicht und ich bezeichne mich mit Sicherheit weder als Obrigkeitshörig noch „vorauseilend gehorsam“, dennoch sehe ich es so: Wenn meine Aufbewahrung gem. gesetzlicher Grundlage kontrolliert werden soll, dann bringe ich das schnell hinter mich und mache nicht auf blöd, danach ist das Thema abgehakt und ich erwecke dann nicht auch noch den Eindruck, dass „ich einen an der Waffel habe“, in dem ich mir erst ne Kanone umschnalle, bevor ich die Leute ins Haus lasse.

              (Zudem die offen geholsterte KW im Falle eines Falles sowieso kein Überraschungsmoment bieten würde und dementsprechend wohl gegenüber entschlossenen Tätern weitestgehend nutzlos sein dürfte.)


              Gruß

              Michael
              sigpic

              “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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                #52
                Zitat von DanDoor Beitrag anzeigen
                Abgesehen davon natürlich, das ich dann der amtlich meistgehasste LWB im Rheinland wäre?

                LG

                Daniel
                Nun, ein fixer SB würde schnell dafür sorgen, das du das nicht bist

                Kommentar


                  #53
                  Zitat von Michael Beitrag anzeigen
                  Um vielleicht doch noch etwas ernsthafter darauf zu antworten…

                  Meines Erachtens nach ist das irgendwo die Suche nach einer Lösung für ein Problem, welches in der Praxis nicht existiert. Die Behörde ist nun mal berechtigt die Aufbewahrung von dem Kram zu kontrollieren, das muss man nicht gut finden und auch nicht darum diskutieren. Wenn die Kontrolle unangemeldet stattfindet und ich mich unbedingt querstellen will, dann bin ich „halt nicht zu Hause“ und mache die Türe gar nicht erst auf, wenn man mich „nie“ unangemeldet antrifft, dann muss man wohl über kurz- oder lang einen Termin zur Kontrolle vereinbaren und danach habe ich mich dann auch zu richten und den Beamten dementsprechend die Kontrolle zu ermöglichen.

                  Den Rest hake ich für mich persönlich unter gesunden Menschenverstand nutzen ab… Ganz im Ernst, Kanone holen, fertigladen, holstern und danach die Kontrolleure / Polizeibeamten in Zivil hereinbitten… Echt jetzt? Wenn man hier wirklich übervorsichtig sein möchte, könnte man immer noch die Zivilpolizisten bitten, dass diese sich mittels ihrer Ausweise legitimieren, sofern sie das nicht von selbst aus bereits getan haben, zudem sollten sie ja einen Auszug oder eine Liste vom Waffenregister / Amt dabei haben oder eventuell sogar eine „Anordnung“ zur Überprüfung der Aufbewahrung und wer dann immer noch Angst hat, kann zu guter letzt auch noch kurz telefonisch Rücksprache mit dem zuständigen Amt / Sachbearbeiter halten: „Hier stehen zwei Herren in Zivil vor meiner Haustüre, die möchten die ordnungsgemäße Aufbewahrung meiner Schusswaffen kontrollieren, ist dies korrekt?“

                  Ganz im Ernst, ich sehe keine Notwendigkeit für die „John Wayne Variante“, beim besten Willen nicht und ich bezeichne mich mit Sicherheit weder als Obrigkeitshörig noch „vorauseilend gehorsam“, dennoch sehe ich es so: Wenn meine Aufbewahrung gem. gesetzlicher Grundlage kontrolliert werden soll, dann bringe ich das schnell hinter mich und mache nicht auf blöd, danach ist das Thema abgehakt und ich erwecke dann nicht auch noch den Eindruck, dass „ich einen an der Waffel habe“, in dem ich mir erst ne Kanone umschnalle, bevor ich die Leute ins Haus lasse.

                  (Zudem die offen geholsterte KW im Falle eines Falles sowieso kein Überraschungsmoment bieten würde und dementsprechend wohl gegenüber entschlossenen Tätern weitestgehend nutzlos sein dürfte.)


                  Gruß

                  Michael
                  Nochmal:
                  Das sollte ein Spaß sein, mehr nicht! Im Leben nicht würde ich das machen.

                  Ich bin hier neues Mitglied und lese mich durch die alten Threads. Hier hatte ich halt ne Gedanken-Kette und mehr nicht. Und legal wäre es, mehr wollte ich damit nicht sagen. Ich hoffe das war jetzt deutlich genug.

                  Daniel
                  If you see me comin', better step aside,
                  a lotta men didn't, a lotta men died.

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                    #54
                    Okidoki. Ich hatte es eigentlich verstanden.

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                      #55
                      Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
                      Nun, ein fixer SB würde schnell dafür sorgen, das du das nicht bist
                      Warum?

                      Vorher möchte ich nochmal anmerken das dies für mich ein rein hypothetischer Sachverhalt ist den ich aus Freude am gepflegten Disput diskutieren möchte!

                      Habe noch mal geschaut und das gefunden:

                      Waffengesetz (WaffG)
                      Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
                      Begriffsbestimmungen

                      4.
                      führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,

                      Also Umkehrschluss m. M. nach, und ich meine das hier im Forum auch schon so gelesen zu haben, innerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ist das zugriffsbereite Tragen erlaubt. Falls ich da was falsch interpretiere oder was übersehen habe, bitte erkläre es mir. Und das ist jetzt nicht läppisch gemeint sondern schlichter Wissensdrang.

                      Daniel

                      P.S.: Unser örtlicher Waffenhändler ist stets mit geladener Waffe am Gürtel im Geschäft anzutreffen. Beim ersten Mal drauf angesprochen sagte er mir, daß das keine spezielle Regelung für Waffenhändler ist, sondern daß das innerhalb der eigenen Geschäftsräume bzw. Wohnung völlig legal sei. Wie hältst du das denn?
                      If you see me comin', better step aside,
                      a lotta men didn't, a lotta men died.

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                        #56
                        Innerhalb des befriedeten Besitztum wird es nicht als "Führen" bezeichnet. Der Paragraf sagt also, dass es nicht Strafbar ist die Waffe zu Hause, ohne Waffenschein, aus dem Koffer zu nehmen und in den Schrank zu legen oder die Waffe am Küchentisch zu reinigen. Davon, dass man eine geladene Waffe mit sich herum tragen darf, sagt er erstmal nichts. Das wäre eine Interpretation. Und da und am fehlenden Bedürfnis, meiner Meinung nach, liegt das heiße Eisen.
                        Es steht ja nicht explizit im WaffG: eine geladene Waffe darf innerhalb des befriedeten Besitztum (am Mann) getragen werden.

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                          #57
                          Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                          Innerhalb des befriedeten Besitztum wird es nicht als "Führen" bezeichnet. Der Paragraf sagt also, dass es nicht Strafbar ist die Waffe zu Hause, ohne Waffenschein, aus dem Koffer zu nehmen und in den Schrank zu legen oder die Waffe am Küchentisch zu reinigen. Davon, dass man eine geladene Waffe mit sich herum tragen darf, sagt er erstmal nichts. Das wäre eine Interpretation. Und da und am fehlenden Bedürfnis, meiner Meinung nach, liegt das heiße Eisen.
                          Es steht ja nicht explizit im WaffG: eine geladene Waffe darf innerhalb des befriedeten Besitztum (am Mann) getragen werden.
                          grundsätzlich schließt das gesetz das aber auch nicht aus.

                          ich vermute hier aber weniger ein problem deswegen als vielmehr, dass hier die zuverlässigkeit angezweifelt werden könnte. jemanden der ein risiko eingeht und seine waffe geladen im haus/besitz mit sich trägt könnte die zuverlässigkeit abgesprochen werden. diese wiederum ist ein elementarer bestandteil der wbk. ohne zuverlässigkeit keine wbk.

                          waffg paragraph 5


                          (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

                          die rechtskräftig verurteilt worden sind
                          a) wegen eines Verbrechens oder
                          b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,
                          wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind,
                          bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
                          a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden,
                          b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,

                          c) Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.
                          (hervorhebungen durch mich)

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                            #58
                            Ich glaube auch das es eine Sache der Auslegung ist. Nicht alles was nicht verboten ist, ist erlaubt und andersrum. Ich mach mir halt gerne Gedanken und spiele "Was wäre wenn". Und ich bin auch kein Freund von unnötigem, vorauseilendem Gehorsam, der ja bei uns schon mal gerne praktiziert wird.

                            Aber in diesem Fall ist das ja auch gar kein Problem, wenn ne Kontrolle kommt bring ich die kurz und schmerzlos hinter mich und gut.

                            Und bevor wir hier 20 Meinungen und Interpretationen haben, lassen wirs lieber.
                            Nachher fängt noch wer an zu zanken!

                            Daniel
                            If you see me comin', better step aside,
                            a lotta men didn't, a lotta men died.

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                              #59
                              Ich erinnere hier mal an das Urteil gegen das Bereithalten einer fertig geladenen KW in einem Hochsicherheits-Tresor:
                              a) SV nicht durch das Bedürfnis Sportschütze gedeckt
                              b) geladen verwahrt widerspricht dem sicheren Umgang
                              ergo war die Zuverlässigkeit weg.
                              Analog würde ich die geladene und gepolsterte KW zu Hause sehen.
                              Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                              Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                              , aktueller denn je)

                              I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                                #60
                                Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                                Ich erinnere hier mal an das Urteil gegen das Bereithalten einer fertig geladenen KW in einem Hochsicherheits-Tresor:
                                a) SV nicht durch das Bedürfnis Sportschütze gedeckt
                                b) geladen verwahrt widerspricht dem sicheren Umgang
                                ergo war die Zuverlässigkeit weg.
                                Analog würde ich die geladene und gepolsterte KW zu Hause sehen.
                                Polstern wollte ich die auch nicht!
                                If you see me comin', better step aside,
                                a lotta men didn't, a lotta men died.

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