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Zurück nach Deutschland aus der Schweiz darf ich die Waffen mitbringen?

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    #16
    Mich würde es interssieren wie es in der Schweiz mit den Ausländern und den Waffen genau abläuft.

    Du hast ja vermutlich einen deutschen Pass, wie konntest du in der Schweiz eine Erlaubnis (wie heißt die Erlaubnis in der Schweiz?) bekommen?

    Wie lange musst du dort Leben, Wo beantrtagt man das ganze und wieviele/ welche Waffen darfst du dort besitzen?

    Über eine Ausführliche Antwort würde ich mich sehr freuen
    Zuletzt geändert von 25m; 07.04.2016, 10:23.

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      #17
      @25m: Hier findest du eigentlich alles.

      Kurzgesagt: wenn du nicht aus den "speziellen Ländern nach Art. 7 WG" kommst und eine Niederlassungsbewilligung C hast bist du was Waffenerwerb angeht den Schweizern gleichgestellt. Und wir dürfen so viele Waffen besitzen wie wir wollen (genaueres findest du auch in der Broschüre)

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        #18
        Zitat von Panzi Beitrag anzeigen
        @25m: Hier findest du eigentlich alles.

        Kurzgesagt: wenn du nicht aus den "speziellen Ländern nach Art. 7 WG" kommst und eine Niederlassungsbewilligung C hast bist du was Waffenerwerb angeht den Schweizern gleichgestellt. Und wir dürfen so viele Waffen besitzen wie wir wollen (genaueres findest du auch in der Broschüre)

        Sehr sehr beneidenswert. Aber ich gönne es euch sehr.

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