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Im Falle der Bedürfnisüberprüfung...

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    Im Falle der Bedürfnisüberprüfung...

    Hallo!

    Nach 3 Jahren nach Ausstellung der wbk soll ja eine Überprüfung des Bedürfnisses erfolgen..Nun meine Frage:

    Ich habe jedes Jahr mindestens 18 Termine im Schießbuch stehen und ziemlich ausgewogen mit beiden waffen( eine lw eine kw) trainiert. Die wenigsten dieser Termine habe ich jedoch in meiner SLG (BDMP) wahrgenommen. (zu oft beruflich bedingt keine zeit)

    Ich bin meistens spontan zu meinem büma gefahren und habe dort trainiert..der hat mir aber alles gestempelt und unterschrieben im schießbuch.

    Ist mein Bedürfnis damit trotzdem bescheinigt???

    Mache mir gerade ein bisschen Gedanken..

    Über Aufklärung würde ich mich sehr freuen

    Gruß Elvis!
    K.I.S.S. - Keep it simple, stupid

    #2
    N Abend,

    also ich hab meine WBK schon etwas länger.

    Ich wurde jetzt aber überprüft. DAs nennt sich dann "Vollzug des Waffengesetzes" und war eine Regelüberprüfung gem. §§ 4 Abs. 3 WaffG vom 31.08.2015.
    Dies findet wohl in "regelmäßigen Abständen", mindestens jedoch nach 3 Jahren statt.

    Diese "periodische Überprüfung, die im Verantwortungsbereich des Waffenbesitzers liegt", beinhaltet:
    a) Überprüfung der Meldedaten
    b) Stellungnahme der zuständigen Polizeibehörde
    c) Auskunft aus dem Bundeszentralregister
    d) Auskunft aus dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister

    und kostet 30 €.



    Vlt hilft das jemandem hier zur Klärung etwaiger Fragen ............
    MfG aus der schönen Pfalz

    Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
    Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

    "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

    Kommentar


      #3
      interessant ,

      die 30 Euro auch noch selbst bezahlt ?

      Davon habe ich noch nie etwas gehört . Nur hier mussten
      alle Sportschuetzen mit Nachweis antreten um das Bedürfnis zu
      beweisen .
      Danach war es auf unserem Schießstand wochenlang voll .

      Zum Fragesteller . Es reicht völlig aus das regelmäßige Training per
      Schießbuch nachzuweisen . Die Behörde interessiert nur Stempel .

      Kommentar


        #4
        Tja, ernstl55, andere (Bundes)Länder, andere Sitten.

        Dafür krieg ich auch keinen Besuch .................

        Und nein, die 30 € hat meine Frau überwiesen .................. hähähähähä
        MfG aus der schönen Pfalz

        Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
        Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

        "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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          #5
          Ja ich musste auch schon löhnen, bei mir waren es aber "nur" 25,71 €
          Meinst du das du dich mit den 30 € von einem Besuch freigekauft hast?

          Kommentar


            #6
            Moin lopo,

            das glaub ich jetzt eher nicht. Das war ja eher die Überprüfung, ob man noch zuverlässig ist im Sinne des WaffG.
            Das andere ist ja die Überprüfung der Aufbewahrung. Wieder eine andere Baustelle.
            MfG aus der schönen Pfalz

            Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
            Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

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              #7
              Dies war nicht die Art Überprüfung die der Fragesteller meinte.
              Im übrigen findet diese Überprüfung Bundesweit satt und hat mich hier in Brandenburg 25,- Euro gekostet. Seit ca. 1 Jahr werden die Verwaltungskosten grundsätzlich an den Waffenbesitzer weitergereicht. Also werden Sie Dir lieber Ernst55 auch noch eine Rechnung schicken.
              Zur Frage selbst...
              Genügt es völlig, das persönliche Schießbuch mit Disziplinen gemäß Sportordnung zu füttern und bestätigen zu lassen um ein nach wie vor bestehendes Bedürfnis glaubhaft zu machen. Wo geschossen wurde, spielt keine Rolle.

              Mike
              Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                #8
                @HK schütze

                Danke schonmal! Aber verstehe ich das richtig, dass die Behörde dann in meinem Fall an den büma herantreten würde, um sich die Bestätigung zu holen? Das würde mich auf jeden Fall schonmal beruhigen
                K.I.S.S. - Keep it simple, stupid

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
                  Diese "periodische Überprüfung, die im Verantwortungsbereich des Waffenbesitzers liegt", beinhaltet:
                  a) Überprüfung der Meldedaten
                  b) Stellungnahme der zuständigen Polizeibehörde
                  c) Auskunft aus dem Bundeszentralregister
                  d) Auskunft aus dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
                  Und damit dürfte doch alles gesagt sein.
                  Keine Behörde will dabei das sog. Schießbuch sehen.

                  Kommentar


                    #10
                    Du meinst jetzt aber die Überprüfung der Zuverlässigkeit... Ich rede ja von Überprüfungen des Bedürfnisses..diese soll/kann einen ja auch treffen..
                    K.I.S.S. - Keep it simple, stupid

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                      #11
                      @dreipunkt
                      Die Aussage von Pfälzer hat mit Schiessbuch nix zu tun

                      Vielleicht nochmal zur Klarstellung bzw. Unterscheidung:

                      - Nach §4 Abs.3 hat "Die zuständige Behörde die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen..."

                      - Nach §4 Abs. 4 hat "Die zuständige Behörde drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen. Die zuständige Behörde kann auch nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen"

                      Nach den ersten drei Jahren erfolgt das im Regelfall zusammen. Der wesentliche Unterschied ist, dass die Überprüfung von Zuverlässigkeit+Eignung nach Abs. 3 regelmäßig erfolgen soll (nicht nur nach 3 Jahren). Die Bedürfnisüberprüfung nach Abs. 4 jedoch zwingend nur nach 3 Jahren, danach nur noch anlassbezogen (wenn also Hinweise existieren, dass kein Bedürfnis mehr besteht). Einfach dazu mal die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum WaffG anschauen (WaffVwV)

                      @Elvis2609
                      Die Behörde tritt ausschließlich an Dich heran, dein Büma hat damit nix zu tun. Du musst geeignete Nachweise für dein Bedürfnis erbringen, dass kann eine Bestätigung deines Vereins oder Verbandes sein. Bei meinem Verband (DSU) gibt es dafür ein entspr. Formular. Schießbücher gehen dafür auch, aber normalerweise interessiert sich die Behörde dafür nicht und hat auch keinen Anspruch darauf.

                      gruss
                      blackys

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                        #12
                        Super danke jetzt geht's mir schon besser will halt nur Ärger verhindern...Alles wird gut!
                        K.I.S.S. - Keep it simple, stupid

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                          #13
                          Also werden Sie Dir lieber Ernst55 auch noch eine Rechnung schicken.

                          Denke nein . Läuft bei mir über Jagdschein und muss eh alle drei Jahre
                          dann zur Verlängerung antreten . Hier sagt dann gleich der Computer des
                          Landkreises , ist sauber seit 43 Jahren ,

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                            #14
                            Ihr müsst Euch regelmäßig Voreinträge holen und Waffen kaufen - dann ist das Bedürfnis automatisch bestätigt. Ist zumindest bei meiner Behörde so.

                            MT

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                              #15
                              Jepp, hier auch.

                              Hat auch den Vorteil, dass einen der SB kennt.
                              "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                              (Prof. Max Otte)

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