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Nochmal Schwein gehabt

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    Nochmal Schwein gehabt

    Er kam mit 2000 Euro Busse davon.


    #2
    Ups da lag ja noch was auf der Rücksitzbank...

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      #3
      Ja, Hauptsache da konnte sich der Rechtsstaat wieder zeigen!
      Wenn Migrantengangs Terror verbreiten, schaut der Staat aus Feigheit weg.
      Schöne neue Welt!

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        #4
        Naja, ich denke mal der ist glimpflich davon gekommen. Eine Kriegswaffe nach Deutschland einzuführen ist halt kein Kavaliersdelikt, auch wenns nur versehentlich war. Umgekehrt wäre es nicht anders.
        Ich denke dass die Deutsche Justiz hier sogar noch gesunden Menschenverstand gezeigt hat mit diesem relativ milden Urteil. Gut vorstellbar dass da nach oben noch ziemlich Luft wäre was das Strafmass betrifft.
        Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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          #5
          Normalerweise min. 1 Jahr Strafandrohung bei Verstoß gegen KWKG!

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            #6
            Ich denke, da wird von CH Seite noch was kommen?

            Ob nun legal daheim oder nicht, gewisse Vorschriften gibts doch auch dort für die PE ? Sind ja nicht zum spazieren fahren im Auto gedacht

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              #7
              Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
              Ich denke, da wird von CH Seite noch was kommen?

              Ob nun legal daheim oder nicht, gewisse Vorschriften gibts doch auch dort für die PE ? Sind ja nicht zum spazieren fahren im Auto gedacht
              Ja genau PE.

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                #8
                War wohl eher ein privatisiertes original StGw90 als ein 90PE, sonst wär es doch keine Sache der Armee???

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                  #9
                  Nix privatisiert, dann wäre es ja kastriert.
                  Einfach nur STGW 90

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                    #10
                    Da es wohl nach dem Dienst passiert ist, ist es mit Sicherheit ein normales Sturmgewehr 90 also obwohl persönliche Waffe des Wehrmannes noch Eigentum der Armee. Mit an Sicherhei grenzender Wahrscheinlichkeit wird er sich deswegen auch vor der Militärjustiz noch verantworten müssen.

                    Was den Transport auf der Rücksitzbank betrifft oder im Fussraum betrifft ist das in der Schweiz nicht so eine grosse Sache. Das ganze Brimborium mit verschlossenem Behältnis entfällt, zugriffsbereit bzw. geladen darf die Waffe aber dennoch nicht sein.
                    Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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