Werkshalbautomaten sind in der Schweiz eher selten anzutreffen, ich habe zumindest noch nie eins gesehen. Vor 99 als das noch erlaubt war, wurden diese Gewehre für kleines Geld zu Halbautos umgebaut und auf dem zivilen Markt verkaut. Diese sind heute aber genau wie Vollautomaten verboten und dürfen nur mit Sondergenehmigung besessen werden.
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AK47 auf Tschechisch (Vz.58)
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Ja, ich habe so eins
Werkshalbautomaten sind in der Schweiz eher selten anzutreffen, ich habe zumindest noch nie eins gesehen. Vor 99 als das noch erlaubt war, wurden diese Gewehre für kleines Geld zu Halbautos umgebaut und auf dem zivilen Markt verkaut. Diese sind heute aber genau wie Vollautomaten verboten und dürfen nur mit Sondergenehmigung besessen werden.Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben
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Jango Fett
das vz58 ist nicht gerade der hingucker... hat aber die störungsanfälligkeit einer AK nur viel besser verarbeitet...., sie ist extrem führig und auch leicht..., naja über das kaliber müssen wir uns nicht unterhalten...
ansonsten würde ich von den tschechen nichts kaufen (ausser bier) was heute hergestellt wird..., die alte ware war echt der bringer (skorpion usw)..., heute kopieren sie nur noch von anderen und dies in schlechter qualität... (glaubt es mir, ich lebe jetzt schon 5 jahre dort)
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Jango Fett
@ michi: Diese sind heute aber genau wie Vollautomaten verboten und dürfen nur mit Sondergenehmigung besessen werden.
Du meinst erworben werden....., besitzen darfst du sie noch ganz legal, sofern du sie vor Ende 1999 gekauft hast.
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Auf die Umgebauten Vollautomaten trifft das in der Tat zu, deren Besitz ist auch nach dem neuen Waffengesetz von 2008 auch ohne Sondergenehmigung möglich, das Besitzverbot betrifft tatsächlich nur die Seriefeuerwaffen.Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben
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Scheinbar wird die vz.58 nun auch bei uns angeboten, in der aktuellen Visier findet sich eine entsprechende Werbeanzeige der Firma Kempf Waffentechnik aus Landshut. Abgebildet ist die Version vz.58E Sporter mit "anscheinsfreiem" Skelettschaft. Einführungspreis 995 Euro, weiters wird angegeben, dass ein BKA Feststellungsbescheid für die Schießsportverwendung beantragt ist.
Die angegebene Internetseite gibt leider nicht wirklich was her, scheint noch im Aufbau zu sein: www.us-kempfwaffen.de
Gruß
Michaelsigpic
“The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”
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Ob es sich dabei um die Werkshalbautomaten VZ858 handelt welche früher angeboten wurden? Sowas wäre etwas was ich mir auch noch mal anschaffen würde fürs gelegentliche Schiessen. Am Handwaffenschiessen habe ich die Gelegenheit leider verpasst mit der Waffe mal ein paar Schüsse abzufeuern.
Werkshalbautomaten dieser Baureihe sind überhaupt rar gesät.Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben
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Zitat von imi-uzi Beitrag anzeigenwusste gar nicht, dass die auch im Kal. .223 gebaut werden
da setze ich lieber auf die klassische Version
Das scheidet beim deutschen Sportschützen auf Grund "sinnvoller" gesetzlicher Regelungen aus.sigpic
“The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”
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Zitat von imi-uzi Beitrag anzeigenachso... war das wieder wegen der Hülsenlänge?
aber es gibt doch auch noch z.B. SKS, usw..
Daher auch die AKs oder eben VZs in .223, da ist die Hülsenlänge größer als 40mm, somit dürfen die Waffen dann trotzdem nach Sturmgewehr aussehen.
Oder eben Repetierer, wie z.B. meine Saiga, da ist das Aussehen oder das Kaliber wieder egal - weil kein Selbstlader...
Frag mich bitte nicht nach dem Sinn oder viel mehr Unsinn dieser Regelungen!
Gruß
Michaelsigpic
“The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”
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