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Bald WBK, Flinte beim Verein solange einlagern möglich?

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    Bald WBK, Flinte beim Verein solange einlagern möglich?

    Hallo erstmal, bin neu hier und habe mich angemeldet, weil mich eine Frage beschäftigt:

    ich werde Ende des Jahres meine WBKs bekommen und schieße bereits regelmäßig im Verein (hauptsächlich Langwaffen in .22lr, .223 und 8x57IS)
    Ich würde auch wahnsinnig gerne mal eine Flinte schießen, da ich dies in meiner Studienzeit in Österreich immer sehr gern gemacht hab (Trap und Scheibenschießen), aber niemand im Verein hat oder schießt eine Flinte. Ich selbst habe noch eine Doppelflinte, die seit über einem Jahr unbenutzt in Österreich beim BüMa lagert, die ich dann wenn ich die WBK habe einführen möchte. mit den Formalitäten an sich habe ich mich schon beschäftigt, allerdings frage ich mich, ob das nicht schon vorher geht, wenn ich sie quasi als Vereinswaffe dort lasse, also dem Verein übereigne? Oder muss ich sie einer spezifischen Person übereignen, was dann gegen das halbjährliche Limit zählt? Ich plane ohnehin meine Waffen die ich mir kaufen werde dann dort zu lassen, und es ist auch keine besonders wertvolle Waffe, von daher wäre es sogesehen eignetlich kein großes Problem.

    Danke schonmal vorab
    Gruß

    #2
    Hmm, als ich vor einem ähnlichen Problem stand gab es 2 einfache Varianten.

    Entweder du fragst nen befreundeten Jäger (beliebig viele LW, keine Erwerbsstreckung) oder nen BüMa der sie ins Handelsbuch aufnimmt.

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      #3
      Vielen Dank erstmal. Dann werd ich mich mal umhören, ob jemand dort Jäger ist, aber ich glaub dem ist nicht so.

      Beim BüMa einlagern würde ja nicht wirklich was an der Situation ändern, sie würde dann halt bloß dort rumliegen, zwar näher, aber dann könnte ich sie ja immernoch nicht schießen.

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        #4
        Es sei denn du hast nen BüMa am Stand. War bei mir glücklicherweise so.

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          #5
          Wenn der Verein mitmacht, spricht nichts (außer Geld) dagegen, die auf die Vereins-WBK einzutragen. Dann kannst du später die vom Verein offiziell abkaufen.
          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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            #6
            Okay, thx dann werd ich das nächte Woche mal anfragen :-)

            Ich wusste nicht, dass der Verein eine eigene WBK hat, ich dachte die Waffen dort sind auf den WBK der Mitglieder eingetragen. Gilt für diese Verein-WBK auch ein Limit von 2 Waffen pro Halbjahr?

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              #7
              Zitat von knightmare Beitrag anzeigen
              Gilt für diese Verein-WBK auch ein Limit von 2 Waffen pro Halbjahr?
              Nach meiner Kenntnis nicht.

              Aber das Alles, auch das Vorhandensein geeigneter Stände und damit Vereins Bedürfnis etc. kannst Du doch viel einfacher in einem kurzen Gespräch mit den Verantwortlichen direkter und abschließender klären, als alle Vermutungen und Wahrscheinlichkeiten hier,
              Dir weiterhelfen.

              HelGerd

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                #8
                Ein BüMa könnte Dir die Flinte ja für einen Monat leihen...

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                  #9
                  Wie soll das gehen ohne WBK?

                  😳😳

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                    #10
                    Ohne Nachzudenken!

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                      #11
                      Wie meint ihr das, ohne nachzudenken?

                      Wie soll das gehen ohne WBK?
                      Besitzen kann man Waffen auch ohne WBK solange man sie bei einem Berechtigten hinterlegt (passiert ja bei Erbwaffen, Bodenfunden oder eben wie in meinem Fall wenn man sie legal im Ausland erworben hat)
                      Verstehe nicht so ganz die Frage


                      Also vom Verein aus wäre es kein Problem. Allerdings sind die Preise für das legale Verbringen ziemlich happig (halb so viel wie die Waffe an sich)

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von knightmare Beitrag anzeigen
                        Wie meint ihr das, ohne nachzudenken?


                        Besitzen kann man Waffen auch ohne WBK solange man sie bei einem Berechtigten hinterlegt (passiert ja bei Erbwaffen, Bodenfunden oder eben wie in meinem Fall wenn man sie legal im Ausland erworben hat)
                        Verstehe nicht so ganz die Frage


                        Also vom Verein aus wäre es kein Problem. Allerdings sind die Preise für das legale Verbringen ziemlich happig (halb so viel wie die Waffe an sich)
                        Die Aussagen bezogen sich auf wozzi!

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