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Interessante Infragestellung des Waffenrechtes

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    Interessante Infragestellung des Waffenrechtes

    Moin

    Messer im Waffengesetz sind im aktuellen Messermagazin thematisiert:

    Es geht mal wieder um $ 42 a WaffG. Ein Waffenrechtsexperte namens
    Dirk Ostgathe ist zu dem Schluss gekommen, dass dieser § aus formalen Gründen ungültig ist.
    Kurz gesagt geht es darum, dass das WaffG den Umgang mit Waffen regelt ,
    die in $ 42a erwähnten Messer jedoch keine Waffen sind und dass das Trageverbot deshalb nicht ins Waffengesetz gehört.
    Der Bund hätte seine Gesetzgebungskompetenz überschritten
    und es wäre Aufgabe der Länder, Trageverbote zu erlassen.
    Kann man im MM nachlesen.

    Ich bin gespannt, ob, und was passiert.

    stefan
    Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

    #2
    Zitat von diesel Beitrag anzeigen

    Ein Waffenrechtsexperte namens Dirk Ostgathe ist zu dem Schluss gekommen, dass dieser § aus formalen Gründen ungültig ist.

    Herr Ostgathe ist der Betreiber der Waffenrechtseite "LexDeJur":



    Gruß

    Michael
    sigpic

    “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

    Kommentar


      #3
      Moin

      Meines Wissens ist er weiterhin Dipl. Verwaltungswirt und Ausbilder bei der Bundespolizei.

      Bisher konnte ich nichts negatives finden.


      stefan
      Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

      Kommentar

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