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MPU trotz WBK??

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    MPU trotz WBK??

    Guten Abend,

    da ich morgen den Termin zur Sportschützen MPU habe dachte ich mir ich lese mal in den Foren was die Leute so dazu schreiben.

    Jetzt ist mir allerdings folgender Satz aufgefallen:

    §6 WaffG

    3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen (..)

    Ich habe bereits eine grüne WBK da ich seit ich 18 bin eine Sportpistole besitze. Da ich somit nicht erstmalig eine Waffe beantrage wäre doch die MPU hinfällig oder nicht?

    Wäre gut wenn jemand bis morgen 08:00 antwortet denn da habe ich den Termin Dummerweise macht die Kreisverwaltung auch erst um 8 auf daher kann ich da vorher nicht fragen.

    #2
    Für Hintergrundwissen wäre es notwendig zu wissen ob deine Grüne nur für KK Waffen ist. In dem Fall geht es ja (MPU unter 25) um GK Waffen.

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      #3
      Ist eine normale WBK auf der nur die KK Sportpistole eingetragen ist.

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        #4
        Und du willst trotz Alters jetzt GK haben?

        Dann musst du die MPU machen

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          #5
          Wenn das so ist find ich den Gesetzestext aber sehr irreführend! Da wird ja vom ERSTMALIGEN beantragen einer Schusswaffe gesprochen. Welche Schusswaffen steht so ja garnicht drin in dem Absatz

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            #6
            Zitat von Steinbrecher Beitrag anzeigen
            Wenn das so ist find ich den Gesetzestext aber sehr irreführend! Da wird ja vom ERSTMALIGEN beantragen einer Schusswaffe gesprochen. Welche Schusswaffen steht so ja garnicht drin in dem Absatz
            Du hast nicht den ganzen Absatz gelesen

            Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im
            Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.
            § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
            (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner

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              #7
              Das wird schon seine Richtigkeit gehabt haben das ich dort hin musste.

              Wenn Interesse besteht kann ich ein neues Thema starten und von meinen Erfahrungen heute berichten. Allerdings gibts da nicht viel zu sagen, es war lediglich ein Fragebogen am PC über 200 ja nein weiß nicht fragen. Der Psychologe hat dann lediglich das Ergebnis des PCs mit mir besprochen ohne mir weitere Fragen zu bestellen und dann hab ich bestanden.

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                #8
                Hallo Steinbrecher,

                zuerst mal herzlichen Glückwunsch zum Bestehen!

                Gerne kannst du deine Erfahrungen mit der MPU im bereits vorhandenen Thread teilen. Ich denke für andere die in einer ähnlichen Situation sind ist es sicher hilfreich, die Abläufe, Kosten etc. je nach Region zu kennen, damit sie ungefähr wissen, was auf sie zu kommt.



                Grüße

                Thomas
                Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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