SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Waffenkauf und WBK-Eintrag

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Ich meine, auf einen Voreintrag, da ja keiner der Händler einträgt und den somit entwertet mehrere Waffen kaufen


    Klar nicht legal, daher juckt den 2/6 auch nicht aber mit Kopie machbar

    Und was soll der Anruf bei der Behörde bringen?
    Die sagt, ja, Voreintrag da


    Kurzum, es gibt ein WaffG

    Daran halten wir uns, also trage ich ein oder die Behörde trägt ein bevor der Kunde die Waffe erhält.

    Wer das anders macht soll das tun

    Kommentar


      #17
      Zitat von Tom_123 Beitrag anzeigen
      Und warum funktioniert das dann bei einigen -und auch renomierten- Händlern?..
      Manche fahren auch mit Alkohol am Steuer. Ehrlich gesagt, fände ich es auch besser wenn nur der SB einträgt: Einheitliche Einträge und gemäß der neuen Richtlinien wegen NWR. Händler tragen gerne mal abweichendes ein. Z.B. 44-40 WIN statt .44-40. Repetiergewehr/ UHRepetierbüchse statt Rep. Büchse. Nett gemeint aber...

      Kommentar


        #18
        da wir hier ja einen Profi haben, kann man die Problematik etwas ausweiten ...

        Sehr oft finde ich bei gewerblichen Angeboten den Zusatz:
        Verkauf im Auftrag, keine Gewährleistung ........
        Auf das Aushebeln der Garantie will ich garnicht eingehen, sondern auf die Eigentumsfrage. Gehört der Artikel dem Privatmann oder dem Handel ?
        Also gibt es im ersten Fall keine Verpflichtung für den Eintrag über den Händler, oder ?

        Die Frage ist doch keine Haarspalterei
        Bankraub: Eine Initiative von Dilettanten.
        Wahre Profis gründen eine Bank.

        Bertolt Brecht

        Kommentar


          #19
          Woher soll ich wissen wem der Artikel gehört?

          In wie weit hat das Einfluss ob der Händler eintragen muss?

          Kommentar


            #20
            Ist ein Kommissionsverkauf... Waffe wird also noch in der WBK des Eigentümers und nicht des Händlers stehen. Aber er verpflichtet sich trotzdem das Eigentum zu verschaffen

            Kommentar


              #21
              Oh, cool....Kristalkugel

              Kommentar

              Lädt...
              X