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    #16
    Im Zweifel meint ja, wenn man nicht sicher ist. Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit (?) Mir ist zwar keine bekannt, ich befasse mich aber auch nicht tagtäglich damit.
    Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

    Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

    2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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      #17
      Es hängt alles daran, ob die Überlassung dem Amt gemeldet wurde.....

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        #18
        Ja, aber überlassen kann er doch nur, wenn der Andere auch annimmt oder versteh ich da was miß?
        Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

        Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

        2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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          #19
          Ja Matthias meint, jetzt kann er noch Annahme verweigern - solange er das Gerät nicht in der Hand hat. Wenn aber der Absender und Verkäufer damit bei seiner Behörde war und die Beglaubigte Kopie der WBK und seine WBK vorlegt um seinen Eintrag zu löschen. Muss ja seine Behörde mit der Behörde des Käufers Kontakt aufnehmen und sagen,:
          - DU hier hat mein Kunde ne Waffe verkauft oder überlassen. Ich hab die ausgetragen und Du musst die mal eintragen - wenn der innherhalb der nächsten 10 Tage - was ja so vorgeschrieben ist - bei Dir auf schlägt. Achso - der hat kein Voreintrag bzw. keine gelbe WBK und mein Kunde durfte dem die gar nicht verkaufen. Schickst Du das SEK los oder ich ? Der STaatsanwalt ist schon informiert.

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            #20
            Überlassung gemeldet---> Überlassung an Nichtberechtigten und beim Käufer mindestens versuchter Erwerb ohne EWB.....




            Zuverlässigkeit dürfte da weg sein beim Überlasser und fraglich beim Käufer.

            Wendige Waffe bin Käufer in Empfang genommen wurde---> illegaler Besitz



            Wenn noch nichts gemeldet wurde, müssen beide schnell und richtig handeln.

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              #21
              Vielleicht ist das ganze ja nur ein Test (von wem auch immer) um zu sehen, welche Ratschläge kommen.

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                #22
                ... und dann
                Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

                Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

                2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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                  #23
                  ....wären wir getestet.

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                    #24
                    Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

                    Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

                    2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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                      #25
                      Leutchen, ich meine den berühmten Troll vom Amt der Belege für eine Verschärfung des WaffG braucht. Bisschen Fantasie ist bei meiner These schon gefragt. Irgendwie kann ich mir nicht so richtig vorstellen, das einer eine Waffe auf die Grüne ohne Voreintrag kauft und dann auch noch bekommt. Das hieße ja wirklich, dass sich da zwei EWB' ler mal richtig saudumm verhalten hätten.

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                        #26
                        Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
                        im Ernst......wenn wir als LWB nicht LANGSAM KAPIEREN das wir uns mal überlegen sollten was wir machen, wie die rechtlige Lage ist, und zwar, BEVOR wir was machen......dann geht berechtigfter Weise abwärts!


                        Solche D...... wie der Threadstarter, das sind die Leute die uns in Verruf bringen!

                        und DAS KOTZT MICH AN!
                        Ja genau so ist es. Warum einen Waffenkauf überstürzen, wenn man das Ding noch garnicht benutzen darf ?? Dieses Vorgehen wird immer häufiger praktiziert -- und uns alle, wie schon gesagt in Verruf bringt. Na dann gut Holz, daß DIE Kaufabwicklung nochmal gut geht. Im schlimmsten Fall, kann es durchaus die Zuverlässigkeit mit all seinen Folgen kosten. Was ich natürlich keinem wünsche.

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                          #27
                          Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
                          Leutchen, ich meine den berühmten Troll vom Amt der Belege für eine Verschärfung des WaffG braucht.
                          Troll vom Amt? Also,
                          wir haben bei uns das Standesamtswesen, das Personenstandswesen und das Archivwesen. Wenn man die regelmäßig füttert, dann sind die ganz umgänglich!

                          Und welcher Amtmann hat Einfluß auf eine eventuelle Verschärfung des Waffenrechts? Das müsste man mir doch mal erklären. Uns machen die letzten Verschärfungen auch kein Vergnügen, vom NWR ganz zu schweigen. Kleiner Dienstweg undsofort geht mittlerweile fast gar nicht mehr!

                          Gruß,
                          dakota

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                            #28
                            dakota, es ist wie immer: Es gibt solche und solche.

                            Davon mal abgesehen, muss so etwas nicht unbedingt in einer Amtsstube ausgebrütet worden sein. Es gibt Leute, die leben davon das Waffenrecht verschärfen zu wollen.
                            Auch dürfte es sich doch herumgesprochen haben, dass der Handel über das Internet eingeschränkt oder verboten werden soll. (Initiative aus Brüssel) Dementsprechende Argumente würden manche begrüßen, denke ich.

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