SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Stemplung am G43

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Stemplung am G43

    Hallo,
    wie ich es in meiner Vorstellung angekündigt habe taucht schon die erste "dummen" Fragen auf.

    An meinem G43 habe ich einige Stempel auf dem Lauf gefunden:


    Wäre super wenn mir da Jemand helfen könnte.

    Danke und Gruß G43ac44
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Gunner; 06.02.2011, 18:02. Grund: Forumsregeln §7.2.1 beachten! keine Fremdserver !

    #2
    Deutscher Neubeschuss April 1995 in Kiel
    "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
    Peter Ustinov

    Kommentar


      #3
      Hi G43ac44,

      Also, es handelt sich um den amtlichen Beschuss Deiner Waffe, bei der Handhabungssicherheit, Maßhaltigkeit und Materialfestigkeit geprüft wurde.

      Auf jeder Waffe muss mindestens an einer Stelle erkenntlich sein, für was und durch welches Beschußamt der Beschuss durchgeführt worden ist.

      Bei Dir ist es :

      Der Adler mit dem N darunter : Normalbeschuss
      dann das Zeichen des Beschussamtes : Kiel
      (mit der 4 kann ich auf die schnelle nichts anfangen)
      das Beschussjahr : 95

      Auf allen weiteren wesentlichen Teilen Deiner Waffe reicht nun nur der Adler mit dem N aus.

      Waffen ohne Beschusszeichen dürfen nur von Büchsenmachern oder Waffensammlern verwendet werden.
      Solltest Du eine erwerbscheinpflichtige Schußwaffe besitzen und bist kein offizieller Sammler (rote WBK), kannst Du diese innerhalb von einer 4 Wochenfrist durch ein Beschußamt nachbechießen lassen.

      Es gelten in Deutschland nicht nur die eigenen Beschusszeichen, sondern es sind auch ausländische Beschusszeichen anerkannt.

      Amerikanische Waffen z.B. verfügen grundsätzlich über keine Beschußzeichen, werden dann aber bei Import nach Europa beschossen. S&W besitzt z.B. meist belgische Zeichen, die bei uns anerkannt sind.

      Gruß
      J.W.
      Gruss
      J.W.
      Irgendwann wirst Du feststellen, dass es etwas nicht mehr gibt obwohl es doch immer da war...
      und das nur, weil DU nicht dafuer gekaempft hast.
      s.o.d.

      Kommentar


        #4
        Danke für eure Turbo Anwort.
        Ich bin total Platt über die Schnelligkeit und Ausführlichkeit der Anwort.
        Habe hier noch ein paar Bilder mit eingefügt.
        Die Montage ist keine orginal und kommt auch noch runter, habe schon eine andere zu Hause liegen.



        Stemplung:



        Stemplung auf dem Magazin, über die ich auch noch nichts weis:




        Vielen Dank
        G43ac44

        Administrativer Hinweis:

        Ich habe Deine Beiträge gemäß den Regeln für die Waffen-Welt überarbeitet. Das Einstellen von Bildern über Fremdserver ist nicht gestattet (§7.2.1)
        Heute habe ich das für Dich übernommen, beim nächsten Mal werde ich nur noch löschen, dann liegt die Renovierungsarbeit bei Dir.
        Angehängte Dateien
        Zuletzt geändert von Gunner; 06.02.2011, 18:08. Grund: Forumsregel §7.2.1: keine Fremdserver !!

        Kommentar


          #5
          Zitat von John Wayne Beitrag anzeigen

          Solltest Du eine erwerbscheinpflichtige Schußwaffe besitzen und bist kein offizieller Sammler (rote WBK), kannst Du diese innerhalb von einer 4 Wochenfrist durch ein Beschußamt nachbechießen lassen.
          Wo steht das?
          "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
          Peter Ustinov

          Kommentar


            #6
            Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
            Wo steht das?
            Da :
            Beschussgesetz (BeschG)
            Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen

            Da:
            Verordnungen zum Waffen- und zum Beschussgesetz

            Da :
            Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition

            und da :
            Bekanntmachungen von Bezeichnungen für Patronenmunition
            Gruss
            J.W.
            Irgendwann wirst Du feststellen, dass es etwas nicht mehr gibt obwohl es doch immer da war...
            und das nur, weil DU nicht dafuer gekaempft hast.
            s.o.d.

            Kommentar


              #7
              Kannst Du mir bitte mal den Paragraphen nennen, der aussagt, das man eine Frist vier Wochen hat und wie lange es diesen gibt?

              Ich frage das deshalb, weil mir von meiner Behörde vor ein paar Jahren gesagt wurde, dass man keine Waffen, die man als Privatmann nach Deutschland importiert, unbedingt beschießen lassen muss. Es sei denn, man will mit diesen Waffen hier schießen.

              Gruß
              Jens
              "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
              Peter Ustinov

              Kommentar


                #8
                Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
                Es sei denn, man will mit diesen Waffen hier schießen.
                Wenn Du mir dieser Waffe nicht schießen willst, was ist Dein Bedürfnis? Wenn Du "die rote" hast, hat es sich ja erledigt...

                Kommentar

                Lädt...
                X