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Selbstverteidigung/Kleiner Waffenschein

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    Selbstverteidigung/Kleiner Waffenschein

    Liebes Forum,

    ich möchte einen kleinen Waffenschein beantragen und/oder Spray kaufen.

    Hierzu ein paar Fragen:

    1. Worin liegt der Unterschied zwischen den Pistolen, die man mit dem kleinen Waffenschein führen darf und Spray? Wenn überall Gas raus kommt, ist doch handelsübliches Spray viel praktikabler.

    2. Wie viel Euro muss man für eine vernünftige Pistole mit Munition ausgeben, welche mit den KWA geführt werden darf?

    3. Welches Gas empfehlt ihr?

    4. Welchen Schlüsselalarm empfehlt ihr?

    Vielen Dank im Voraus
    Michaela

    #2
    1. Eine Waffe hat ein höheres Drohpotential als ein Spray.

    2. k.A.

    3. Spray "verbläst" im Wind, Pfeffergel ist besser geeignet.

    4. k.A.

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      #3
      1.1. Es dürfen alle Waffen mit PTB gekauft und geführt werden.
      1.2. Ein Eintrag der Waffen in den KWS ist nicht vom Gesetz vorgesehen
      1.3. Kauf das, was am zuverlässigsten ist
      2. 389,12€ ... Ka, Manche sagen Revolver, manche sagen Pistole. Ich sag Zoraki 914, weil Sicherheitsrast + 14 Schuss-Magazin. Kommt halt drauf an...
      3. Legal ist CS-Gas, Pfeffer nur zur Tierabwehr... aber wenn du halt zufällig nichts anderes dabei hast...
      => Geh lieber nach Hersteller und nicht nach Gas.
      Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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        #4
        Auch eine Schreckschuss ist nicht gegen Leute freigegeben.

        Schau mal in youtube da gibt es ein video (dehner), wo die unterschiedlichen Sprays getestet und bewertet werden.

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          #5
          @ Simon387

          Natürlich ist eine Schreckschuss gegen Personen einsetzbar und das legal... Is doch genau das gleiche wie beim Spray: CS-Patronen und gegen Tiere gibts OC-Patronen..
          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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            #6
            Ja aber nicht mit dem Zweck in dem Sinne erwerbbar. Was in einer Notwehrsituation erlaubt ist, ist was anderes.

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              #7
              Halten wir fest: Das Einzige, was Sprays/Schaum/Gel von Waffen, die man mit dem kleinen Waffenschein führen kann, unterscheidet, ist ein "höheres Abschreckungspotential", richtig?
              Diese Pistolen darf man dann auch nicht auf Veranstaltungen mitnehmen, oder?

              Voraussetzungen:

              Zuverlässigkeit (wird vom Ordnungsamt überprüft)
              Persönliche Eignung


              Was ist damit gemeint? Quelle: Ordnungsamt.

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                #8
                Wozu die jeweilige Waffenbehörde gehört ist Bundeslandabhängig. Dies kann man nicht pauschalisieren.
                Ich rate grundsätzlich von einer Schußwaffe ab. Erfahrungsgemäß wird diese mit der Zeit dann auf Grund ihrer Größe und des Gewichts sowieso lästig und bleibt dann früher oder später zu Hause liegen.
                Meine Frau führt seit einiger Zeit je nach Alltagssituation einen kleinen Piexon Guardian Angel II und dieser ist für den "Erstschlag" vor dem zügigen Ausweichen völlig ausreichend und vor allem Benutzersicher. Kostet mit Clip-Gürtelholster um die 60,- Euro. Siehe hierzu auch die Suchfunktion.

                Mike
                Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

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                  #9
                  Zitat von Michaela1981 Beitrag anzeigen
                  Halten wir fest: Das Einzige, was Sprays/Schaum/Gel von Waffen, die man mit dem kleinen Waffenschein führen kann, unterscheidet, ist ein "höheres Abschreckungspotential", richtig?
                  Diese Pistolen darf man dann auch nicht auf Veranstaltungen mitnehmen, oder?

                  Voraussetzungen:

                  Zuverlässigkeit (wird vom Ordnungsamt überprüft)
                  Persönliche Eignung


                  Was ist damit gemeint? Quelle: Ordnungsamt.
                  Zum ersten Absatz: Eine Schreckschuss-, Gas- und Signalwaffe ist auch vielseitiger. Ich habe meine meist beim Wandern mit dabei - falls wirklich etwas vorfallen sollte, kann ich mich zugleich damit bemerkbar machen (Knall und Leuchtmunition).

                  Weiterer Unterschied ist -körperliche Stärke und Fitness vorausgesetzt- das eine solche Waffe auch ein gutes Schlaginstrument abgibt. Gerade wenn sie massiver gearbeitet und eine massive ´Visierung´ aufweist (die ja bei einer solchen Waffe ansonsten sinnfrei ist).

                  Das Hauptproblem dieser Schreckschusswaffen ist, dass sie zum einen unhandlich sind. Selbst die Miniaturversionen drücken, wenn man sie am Körper hat. Ich würde mit so etwas alleine deswegen nicht in der Innenstadt damit rumlaufen wollen ...
                  Außerdem wirken sie auch auf Unbeteiligte bedrohlich. D.h. sieht jemand dass man eine solche Waffe trägt, kann es schon mal vorkommen das man unsanft von der Polizei kontrolliert wird.
                  Noch schlimmer: kommt es zum vorschnellen ziehen und man steht mit einer solchen Waffe im Anschlag, dann können Zeugenaussagen auch mal ganz anders ausfallen - man tritt viel mehr als vermeintlicher "Aggressor" auf als z.B. mit einem Pfefferspray.
                  Also für die Innenstadt halte ich solche Schreckschuss/Gas/Signalwaffen eher für unpassend. Im angenommenen Konfliktfall würde ich aber die abschreckende Wirkung nicht unterschätzen und falls es wirklich ein massiver Angriff ist -z.B. Messer- dann würde ich alleine wegen der angesprochenen Schlagwaffe (quasi ein Schlagring) lieber die Schreckschusswaffe haben als irgendeinen Spray - wobei ich männlich+1,85m+90 kg+trainiert bin. Also das muss wie geschrieben auch eingesetzt werden können als Schlaginstrument.

                  -

                  Voraussetzungen für den Kleinen Waffenschein:
                  - körperliche und geistige Eignung (keine bekannte Depressionen/Schizophrenie etc., keine bekannte geistige Behinderung, dann keine Taubheit, keine Blindheit, keine massiven körperlichen Einschränkungen) - wo aber ein Amtsarzt Ausnahmen machen kann
                  - keine Straffälligkeit, sondern bestehende Zuverlässigkeit (Bundeszentralregister, Verfahrensregister, Polizeibehörde)
                  - keine bekannte Drogen-/Alkoholabhängigkeit
                  - keine vorliegende Geschäftsunfähigkeit

                  also das gleiche wie z.B. bei einer Waffenbesitzkarte - nur das hier beim Kleinen Waffenschein keine Waffensachkunde und kein Bedürfnis benötigt wird.

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                    #10
                    Zitat von Michaela1981 Beitrag anzeigen
                    Zuverlässigkeit (wird vom Ordnungsamt überprüft)
                    Persönliche Eignung[
                    Einwandfreies Führungszeugnis und ob du körperlich oder geistig nicht in der Lage bist, eine Waffe zu führen. Bist du ein bekannter Säufer (Eignung), wird dir das verwehrt.

                    Im Grunde wird das gleiche wie bei einer WBK abgefragt...

                    Zitat von Simon387 Beitrag anzeigen
                    Ja aber nicht mit dem Zweck in dem Sinne erwerbbar. Was in einer Notwehrsituation erlaubt ist, ist was anderes.
                    Doch natürlich... Genau dafür gibts ja CS-Gas und das ist ja in einer Notwehrsituation gegen Personen erlaubt.

                    Du darfst ne SSW nicht bei öffentlichen Veranstaltungen führen, aber das ist was anderes.

                    Ne Schreckschuss, oder besser: Der KWS ist keine Schießerlaubnis auf offener Straße, sondern nur für Notwehrsituationen gedacht.
                    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                      #11
                      Zitat von H&K Schütze Beitrag anzeigen
                      Ich rate grundsätzlich von einer Schußwaffe ab. Erfahrungsgemäß wird diese mit der Zeit dann auf Grund ihrer Größe und des Gewichts sowieso lästig und bleibt dann früher oder später zu Hause liegen.
                      Meine Frau führt seit einiger Zeit je nach Alltagssituation einen kleinen Piexon Guardian Angel II und dieser ist für den "Erstschlag" vor dem zügigen Ausweichen völlig ausreichend und vor allem Benutzersicher. Kostet mit Clip-Gürtelholster um die 60,- Euro. Siehe hierzu auch die Suchfunktion.
                      Das mit der Schußwaffe sehe ich genau so: Auf Veranstaltungen, wo gerne auch mal kontrolliert wird, darf man sie nicht mitnehmen. Man hätte sie also nur noch beim spazieren gehen dabei. Und nach einem halben Jahr wohl gar nicht mehr.

                      Der Piexon Guardian Angel II sieht so aus, als müsste man relativ gut zielen können? Das halte ich in einer Stresssituation für schwierig. Die Suchfunktion spuckte einen Beitrag von Dir aus, nicht viel mehr. :-)

                      Ein Schaum, der großflächig trifft plus ein Schlüsselalarm scheint mir das Beste zu sein.

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                        #12
                        Bei Großveranstaltungen etc werden in der Regel auch Sprays abgenommen

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                          #13
                          Zitat von Simon387 Beitrag anzeigen
                          Bei Großveranstaltungen etc werden in der Regel auch Sprays abgenommen
                          Ich weiß.
                          Allerdings rede ich nicht von richtigen Festivals mit Einlass-Kontrolle, sondern Großveranstaltungen im Zentrum oder auf der grünen Wiese. Wo man vielleicht auch mit den Öffentlichen hin fährt und so weiter.
                          Bei einer derartigen Personenkontrolle durch die Polizei dürfte ein Spray in der Frauenhandtasche kein Problem darstellen/nicht gefunden werden. Wenn man nun aber mit Holster rumläuft, sieht die Sache anders aus. Zumal, wie in diesem Thread festgestellt, kein wirklicher Vorteil bei Anwendung besteht - es kommt überall Gas raus. Die abschreckende Wirkung halte ich für vernachlässigbar, wenn jemand ernsthaft vor hat Dich zu vergewaltigen oder zu verprügeln.

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                            #14
                            Zum Thema "Drohpotential einer SSW": Wenn mir als Bösewicht eine verängstigte Frau mit einer Schußwaffe gegenüber stünde, ginge ich erst einmal davon aus, daß es sich nicht um eine scharfe Waffe handelt, denn einen Waffenschein, der zum Führen einer scharfen Waffe berechtigt, bekommt man heutzutage so gut wie gar nicht ausgestellt. (Ausnahmen bestätigen die Regel, aber als Normalsterblicher kann man einen Waffenschein vergessen). Selbst wenn die Dame mit einer riesigen Waffe rumfuchtelt, die einer scharfen Waffe gleicht, weiß ich, daß der Reizstoff mit heutiger Kartuschenmunition eine Reichweite von 2 oder 3 Metern hat und sich quasi in Luft auflöst, welche bei ungünstigem Wind die Frau ebenfalls einnebelt. Eine schwere Verletzung durch eine SSW habe ich nur zu erwarten, wenn ich aus kurzer Entfernung in die Mündung schaue, oder ein aufgesetzter Schuß mich trifft. Die Gefahr, daß mein Opfer eine scharfe Waffe im Anschlag hat, ergäbe sich nur bei einschlägig bekannten zwielichtigen Gestalten, denen man nachts nicht über den Weg laufen wollte, wobei man sich die aber auch nicht als Opfer aussuchen würde. Also in 9,9 von 10 Fällen habe ich wohl eine SSW als Abwehrwaffe des Opfers vor mir; 0,1 der Fälle fielen unter Bösewichtsrisiko.
                            Daher sehe ich in einer SSW kein Drohpotential, das mich an meinem bösen Tun großartig hindern würde. Die Argumentation, daß der Knall andere Leute aufmerksam machen würde und die mir zu Hilfe eilten, verwerfe ich auch, denn wer reagiert heute noch auf einen Knall oder eine Alarmanlage, die er des nächtens hört?! Da macht man doch noch höchstens das Fenster auf und verschreit den "Krachmacher" als Arschloch, das mit dem Lärm aufhören soll.

                            Nur mal so meine Gedanken...

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                              #15
                              Zitat von Henry Blake Beitrag anzeigen
                              Zum Thema "Drohpotential einer SSW"...
                              100 % zustimmung !
                              "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
                              Gustav Heinemann



                              www.prolegal.de
                              www.german-rifle-association.de

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