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    Hallo Zusammen,
    Bitte nicht gleich zum Teufel jagen....die Frage beschäftigt mich wirklich.
    Wenn ich an einen ausgedienten Gefrierschrank ein schweres Vorhängeschloss anbrinfe, ist er dann als Munitionsschrank tauglich....aus Metal müsste er ja innen sein....oder ?

    Weiss da wer was ? Sonst muss er auf den Müll.

    #2
    Geht aus meiner Sicht nicht. Lt. Waffengesetz muss der Munischrank ein Schwenkriegelschloss haben. Ein Vorhängeschloss ist was anderes ...
    Besser man hat eine Waffe und braucht sie nicht, als umgekehrt.

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      #3
      Steht dort nicht...oder gleichwertig ?

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        #4
        Zitat von PLausK Beitrag anzeigen
        Steht dort nicht...oder gleichwertig ?
        Ist mir nicht bekannt Ich kenne nur die Formulierung "Stahlschrank
        mit Schwenkriegelverschluss (ohne Klassifizierung).

        Ansonsten frag doch mal Deine zuständige Behörde - die könnten dann allerdings Deine Sachkunde in Zweifel ziehen
        Besser man hat eine Waffe und braucht sie nicht, als umgekehrt.

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          #5
          Hab grade nochmal nachgelesen.
          https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
          ....meine Sa hkunde scheint i.o zu sein ;-)

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            #6
            Zitat von Leberkäsbaron Beitrag anzeigen
            Ist mir nicht bekannt Ich kenne nur die Formulierung "Stahlschrank
            mit Schwenkriegelverschluss (ohne Klassifizierung).
            "oder gleichwertig" = Schwenkriegelschloss oder alle anderen Schlösser... Schwenkriegel ist nem Vorhängeschloss total unterlegen. Nicht so festbeißen an der Formulierung, ansonsten wären Safes mit Doppelbartschloss auch nicht zugelassen (oder mit elektr. Schloss).

            Muss also aus Metall sein (egal wie instabil) und ein Schloss aufweisen, das mindestens ein Schwenkriegel ist.
            Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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              #7
              Ich poste den Passus hier nochmal im Wortlaut.

              AWaffV

              § 13 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

              [...]
              (3) Munition, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, darf nur in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden.
              [...]
              Ein Vorhängeschloss ist zweifelsfrei mindestens gleichwertig zu einem Schwenkriegelschloss. Nicht so eindeutig würde ich das beim Vergleich Stahblechbehältnis zu Gefrierschrank sehen. Ein normales dünnes Blechbehältnis reicht übrigens eben nicht. Denn 08/15-Blech (z. B. dünnwandige Alu-Box) ist eben nicht automatisch gleichwertig zu "Stahlblech". Richtig ist, dass das Stahlblechbehältnis keine vorgeschriebene Mindestdicke hat. Alles andere muss dagegen mindestens dem Schutz eines Stahlblechbehältnisses entsprechen und müsste daher i. d. R. dicker sein.

              Mir persönlich wäre der ausgediente Gefrierschrank daher zu unsicher was die Gesetzesauslegung betrifft. Klar sind die Wände dick und haben vielleicht auch noch eine dünne Metalleinlage (verm. aber kein Stahl). Der Großteil der Wand ist aber eben nur Kunststoff. Damit bei einer Kontrolle oder auf Nachfrage der Behörde erst gar kein Diskussionsbedarf aufkommt, nutze ich nur das Stahlblechbehältnis. Das bietet keinen Raum für Diskussionen, da es ja explizit im Gesetz steht.


              Grüße

              Thomas
              Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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                #8
                Aber ich muss zugeben die Idee an sich ist nicht schlecht.....

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                  #9
                  Meine Behörde erkennt Stahlschränke mit Vorhänheschloss an. Frag mal deinen SB ob du den Kühlschrank nehemn kannst, alles andere ist Kaffeesatzleserei

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                    #10
                    Also Leute, jetzt mal den Beitrag Nr. 7 von SHADOW lesen, durch den Kopf gehen lassen und denken dabei. Gerne auch etwas länger. Und immer mal überlegen, wer letzten Endes am längeren Hebel sitzt, allermeistens.

                    Danach ganz schnell den Blödsinn hier abstellen und nix Blödes mehr fragen.


                    Jaja, ich weiß auch, daß das hier ein Forum ist, wo man auch blöde Fragen stellen kann.
                    Aber zu blöde Fragen müssen es auch nicht sein, oder ?
                    MfG aus der schönen Pfalz

                    Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                    Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                    "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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