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    #46
    Ja, die Sachkunde ist in einigen Fragen unterschiedlich. Aber es gibt natürlich auch parallelen wie Notwehr etc..

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      #47
      Hi,
      vielen Dank für die Antworten.
      Ist eigentlich, die "Dienstwaffenträger"-Waffensachkunde, auch für Langwaffen geeignet?
      Oder muss ich für Langwaffen die Sportschützen Waffensachkunde haben? Ich meine ich sowas irgendwo mal gelesen.
      V.G.
      Pierre
      Zuletzt geändert von pierrebär; 26.05.2013, 19:57.

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        #48
        In Bayern wurde am 15.01.2008 mit dem Az ID5-2131.51-28 Richtlinien für die Waffensachkunde festgehalten. Für die Sportschützen, Sammler und Bootsführer/Wanderer sind hier 16 Vollstunden für die erweiterte Sachkunde (gef. Personal bzw. Personen) nochmals 8 Vollstunden (SP Notwehr/Notstand) gefordert. Der Umfang wurde auf 80 Fragen für Sportschützen, für den Bereich §19 bzw. §28 WaffG zusätzlich 20 Fragen festgelegt.
        Die Prüfung ist in der Regel in schriftlicher Form –Multiple Choice- abzuhalten. Dafür werden die Fragen Anteilmäßig nach Gebieten aus dem Fragenkatalog entnommen.
        Auf dem Zeugnis müssen u.a. die Waffenarten festgehalten sein, steht dort auch die Langwaffe kannst du eine Waffe beantragen. Meist ist hierbei nicht das LRA sondern der Verband der Schwierigkeiten macht …
        Ich machs als Hobby ....

        www.wbk-sachkundeprüfung.de/

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          #49
          Hi,
          vielen, vielen Dank für die ausführliche Antwort.
          Da muss ich mal sehen, was ich mache.
          Pierre

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