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Umfrage: SV als Bedürfnis in Deutschland

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    Zunächst allgemeines, dann zu den einzelnen Punkten.

    Was mir fast bei allen Punkten fehlt ist eine nachvollziehbare Begründung für die einzelnen Forderungen. Umes einfach zu halten, es reicht nicht zu sagen "Ich will..." man muss sagen "Ich will, weil...", nur so kann man überzeugen. Begründungen sind immer zu belegen. Als Belege gelten i.d.R. empirische Beispiele, wissenschaftliche Studien oder die gängige Praxis. Eine juristische Begründung ist nicht notwendig, dafür bin ich da.

    Soweit ich die Pkt. 2-8 überblicke, handelt es sich vorrangig um Vorschläge zur Lockerung des bestehenden Rechts für LWB's. Auf SV außerhalb der eigenen vier Wände, was hier heiß diskutiert wurde, stellt anscheinend keiner ab?

    Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
    @ Borovik:

    Meine Vorschläge:

    1. Die Petition sollte erneut beinhalten, dass die PKS nach legalen und illegalen Waffen aufgeschlüsselt wird. Die Polizei muss verpflichtet sein, diese Informationen preiszugeben.

    Über den Sinn und Zweck wurde hier ausführlich diskutiert, daher brauche ich das, glaube ich, nicht weiter zu begründen. Eine Aufschlüsselung der PKS nach legal und illegal würde diese jedenfalls auf europäische Standards anheben, wie in dem Gunology-Leitfaden der GRA ausführlich beschrieben wurde.
    Check!

    Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
    2. sollte die Petition beinhalten, dass Langwaffen, die nicht deliktrelevant sind , so wie in Österreich bedürfnisfrei erworben werden können.

    Als nicht deliktrelevante Langwaffen habe ich vor allem Flinten aller Art im Sinn. Repetierbüchsen und Selbstladebüchsen könnte man in weiteren Schritten dazunehmen, wenn sich zeigt, dass die Liberalisierung nicht zu mehr Missbrauch führt.
    Was heißt nicht deliktrelevant? Etwa, dass diese Waffen nicht für kriminelle Straftaten missbraucht werden? Wo bleibt der Beleg? Dann könnte ich eine Formulierung vorbringen wie: "Straftaten mit folgenden Waffen ... sind in keiner PKS nachgewiesen..." und selbst dann bleibt die Frage offen, ob diese Waffen nicht deliktrelevant sind weil sie bedürfnispflichtig sind.

    Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
    3. Die Aufbewahrungsregelung sollte abgeändert werden. Weg mit den ganzen komplizierten Regelungen, wie viele Waffen in was für Schränken aufbewahrt werden dürfen, wann Überkreuzlagerung erlaubt ist und wann nicht.

    Grundsätzlich sollte es den Waffenbesitzern überlassen sein, wie sehr sie ihre Waffen gegen Diebstahl schützen möchten.

    Wenn einer Waffen für 10.000 Euro und mehr im Schrank hat, wird es sein ureigenes Interesse sein, diese z.B. in einem WG0- oder WGI-Schrank gut gesichert aufzubewahren.

    Die strenge Regelung über die Aufbewahrung in nicht ständig bewohnten Räumen, bzw. Gebäuden sollte beibehalten werden. D.h. Schützenheime müssen ihre Waffen immer noch in WG I-Schränken aufbewahren.
    Vorschlag ist verstanden. Aber, WARUM sollte es so geändert werden??? Was ist gegen die jetzige Regelung einzuwenden?


    Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
    4. Thema Munition und Munitionsaufbewahrung:

    Die bisherigen komplizierten Regelungen (Überkreuzlagerung) entfallen alle ersatzlos.

    Wer unberechtigt an Munition kommen möchte, schafft dies in der Regel ganz einfach, z.B. durch einen Ausflug über die Grenze nach Tschechien oder Österreich. In Österreich kann sämtliche Teilmantelmunition ohne WBK erworben werden, sogar KW-Munition.

    Von daher sind die Aufbewahrungsregeln für Munition, wie sie derzeit bestehen, nur eine Hürde für den gesetzestreuen Waffenbesitzer. Die Inhaber von "schwarzen WBKs" kommen aber so oder so an ihre Munition.
    Check!


    Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
    5a. Aufhebung von §6 AWaffV.

    Dieser völlig sinnfreie Paragraph schließt Kurz- und Langwaffen vom Sportschießen aus, nur weil sie über besonders kurze Läufe verfügen oder die verschossene Munition eine Hülsenlänge unter 40mm hat oder die Waffen im Bullpup-Design gebaut sind oder das Magazin mehr als 10 Schuss fasst.

    WARUM??? Dieses Gesetz trägt nicht den verschiedenen Arten des Sportschießens Rechnung! Während ein Sportschütze, der statisch auf 100m schießt, natürlich ein Gewehr mit 20" Bull Barrel bevorzugen wird, sind Schützen, die IPSC schießen eher an einer führigen Waffe mit kurzem, leichtem Laufprofil interessiert. Die Schussdistanzen beim LW-IPSC liegen, soweit ich weiß, selten über 30 Meter. Da sorgt ein 16,75" Lauf nicht für mehr Präzision, als ein 10.5" Lauf. Die Waffe mit kürzerem Lauf ist aber führiger und beim IPSC geht es ja nicht wirklich um Präzision, sondern um Überhaupt-Treffer und Zeit.
    Hierbei geht es dem Gesetzgeber um die Möglichkeit des verdeckten Tragens, wie P88 richtig angemerkt hat. Das ist schwer auszuhebeln, ein triftiger Grund ist notwendig.

    Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
    5b. Wegfall der Restbestände des Anscheinsparagraphen


    Es ist ein Irrtum, dass der Anscheinsparagraph vollkommen weggefallen ist. Dies zeigt z.B. der Fall des Büchsenmacher Albert, der ein AR-338 (also eine AR-Typ Selbstladebüchse im Kaliber .338 Lapua Mag.) vom BKA zugelassen bekommen wollte. Das BKA hat das Ding aber als KWKG-Material eingestuft, obwohl es sich um eine rein halbautomatische Büchse handelt!

    Im ganzen restlichen Europa ist das KO-Kriterium dafür, ob eine halbautomatische Langwaffe für Zivil erwerbbar ist oder nicht, dass sie nicht Vollauto schießt und auch nicht mit einfachsten Mitteln dazu umgebaut werden kann.

    Nur in Deutschland brauchen wir mal wieder sinnfreie Sondergesetze, die dafür sorgen, dass zivile Halbautomaten wie die SCAR 16/17S, Albert's AR-338 oder das Barrett M107A1 nicht von Zivilisten erworben werden können. Verstehe das, wer will.

    Ich wäre also dafür, dass sich Deutschland hier mal am restlichen EU-Ausland ein Beispiel nimmt und diese sinnfreie Regelung abschafft.
    Check!


    Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
    6. Wegfall des §14 Abs. 2 WaffG, Erwerbsstreckungsgebot (auch 2/6-Regel genannt).

    Dieses Gesetz kriminalisiert automatisch und völlig grundlos Sportschützen dadurch, dass es hinter dem Erwerb von mehr als 2 Schusswaffen pro Halbjahr bereits eine kriminelle Absicht vermutet, selbst wenn es dafür keinerlei Hinweise oder Belege gibt. Dadurch wird ein Grundprinzip des Rechtsstaates verletzt, nämlich die Unschuldvermutung.
    Die Begründung ist juristisch falsch. WaffG ist Teil des Gefahrenabwehrrechts, dementsprechend findet die Unschuldsvermutung keine Anwendung.

    Zitat von Vincent;1104187. [B
    Anerkennung von Selbstschutz auf dem eigenen Grund und Boden als Bedürfnis für den Erwerb von Kurzwaffen, bzw. Langwaffen.[/B] (Vorbild: Österreich).

    Kurzwaffen würde ich zu Beginn nicht bedürfnisfrei stellen, aber jemand, der sich zu Hause selbst schützen möchte, sollte dies als Bedürfnis anerkannt bekommen und 3 Schusswaffen (KW und/oder LW, die keine bedürfnisfreien Waffen sind) erwerben dürfen.
    Begründung!!! Warum ist es notwendig, dass jeder sich zu Hause schützen kann? Wodurch ist es belegt?
    Tein minulle annetun tehtävän niin hyvin kuin pystyin.
    Simo Häyhä

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      Zitat von Borovik Beitrag anzeigen
      Um es einfach zu halten, es reicht nicht zu sagen "Ich will..." man muss sagen "Ich will, weil...", nur so kann man überzeugen. Begründungen sind immer zu belegen.
      hallo und servus Borovik !

      bedeutet wir sollten begründungen erarbeiten oder punkte in die tonne treten !

      wäre so eine 8 punkte petition überladen ?.....ich kenne die bisher nur immer mit einem knackigen thema.

      beste grüsse !

      helmut
      "Politik muß jedermanns Sache werden. Man darf sie nicht den Fachleuten überlassen."
      Gustav Heinemann



      www.prolegal.de
      www.german-rifle-association.de

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        @Borovik
        Lache mich aus, aber eine nachvollziehbare Begründung für die einzelnen Forderungen sehe ich als nicht erforderlich. Der unbescholtene, freie Bürger ist die Stütze der Gesellschaft und sollte zumindest das Recht haben Waffen zu besitzen. So lange er kein Recht darauf hat, bleibt er unfrei. Ob der Bürger sein Recht dann in Anspruch nimmt, oder nicht, sollte ihm überlassen werden.

        Kommentar


          @ Borovik:

          Zu Punkt 1: abgehakt.

          Zu Punkt 2:

          Soweit ich dem Gunology-Leitfaden der GRA entnehmen konnte, sind Langwaffen einfach deshalb nicht deliktrelevant, weil sie zu sperrig, zu groß und zu auffällig sind, um sie bei Verbrechen einzusetzen. Das ist für mich vollkommen nachvollziehbar! Eine Pistole oder einen Revolver kann man problemlos in die Jackentasche stecken. Damit lässt sich für einen Bankräuber eine Bank betreten, ohne dass gleich alle Alarmglocken angehen, während er, wenn er von draußen z.B. mit einer Schrotflinte einlaufen würde, die Angestellten schon alarmiert sind und Abwehrmaßnahmen einleiten können.

          Zu Punkt 3:

          Bei der jetzigen Regelung beanstande ich, dass sie zu kompliziert und zu aufwendig ist und kein wirkliches Mehr an Sicherheit bietet.

          Einen Panzerschrank zu knacken erforder IMMER schweres und lautes Werkzeug, z.B. Bohrer mit speziellen Bohrköpfen, eine Flex, etc. Egal bei welcher Sicherheitsstufe!

          Die Sicherheitsstufe sorgt lediglich dafür, dass jemand, der einen Schrank aufbrechen möchte, dafür länger oder weniger lang braucht. Während es bei einem B-Schrank vielleicht 15-20 Min. (?) dauert, um eine Öffnung zu schneiden, die groß genug ist, damit man alle Kurz und Langwaffen ausräumen kann, dauert es bei einem WG0 oder WGI Schrank wahrscheinlich doppelt bis dreifach so lange.

          In JEDEM Fall ist das Aufbrechen eines Tresors aber mit immenser Lautstärke verbunden.

          Ergo macht es keinen Sinn, dass Privathaushalte die selben Widerstandsgrade für die Aufbewahrung brauchen, wie z.B. Schützenheime am Waldesrand.

          In Wohngegegden würde der Versuch, einen Tresor aufzuknacken, in kürzester Zeit bemerkt werden. Aus diesem Grund reicht meiner Meinung nach ein A-Schrank nur für Waffen und ein B-Schrank für Lang-, Kurzwaffen und Munition (ohne räumliche Trennung) vollkommen aus.

          Klar, man bräuchte, um das zu belegen, natürlich noch Unterlagen von Tresorherstellern. Aber das hier ist schon einmal ganz gut, weil es zeigt, wie viel Krach selbst das Knacken eines A-Schranks verursacht. http://www.youtube.com/watch?v=dKWZRQQ4coA

          Das hört man noch im Nachbarhaus!


          Zu Punkt 4: abgehakt.


          Zu Punkt 5a:

          Die derzeitige Regelung ist nicht zweckmäßig, weil sie die Realität vollkommen verkennt.

          Nehmen wir als Beispiel eine AR-15. Während eine AR-15 mit 16,75" Lauf problemlos von Sportschützen erworben werden kann, soll dies bei einer AR-15 mit 14.5" Lauf nicht möglich sein??? Den Unterschied machen gerade einmal rund 6 Zentimeter! 6 Zentimeter führen aber nicht dazu, dass das AR-15 in M4-Länge besser verdeckt geführt werden kann, als ein vergleichbares Gewehr mit 16.75" Lauflänge.

          Gleiches gilt für ein AR-15 mit 10.5" Lauflänge. Ein AR-15 mit 7.5" Lauflänge (die sogenannten "Pistol ARs") würde wegen der Gesamtlänge unter 60cm ohnehin als Kurzwaffe eingeordnet werden.

          Auch bei Kurzwaffen macht diese Regelung keinen Sinn. Natürlich kann eine Derringer besser versteckt geführt werden, als eine Desert Eagle .50 AE. Aber eine Glock 19 ist auch ziemlich kompakt und kann ebenso gut wie eine Derringer verdeckt geführt werden. TROTZDEM kann ein Sportschütze eine Glock 19 erwerben? Wo ist da der Sinn?

          Zur Hülsenlänge und der Beschränkung auf 10 Schuss Magazine folgendes:

          Waffen vom Sportschießen auszuschließen, weil ihre Hülsenlänge unter 40mm beträgt, macht keinen Sinn. Eine Waffe wird ja nicht zwangsläufig dadurch "gefährlicher" oder kompakter, nur weil sie eine kompaktere Patrone verschießt (siehe 9mm ARs, siehe AK-47-Klone(!)).

          Im Gegenteil: gerade beim IPSC für Langwaffen bräuchte es doch nicht unbedingt Waffen, die hochrasante Kaliber wie eine .223 Remington verschießen. Wer WILL, kann natürlich. Aber es würden sich auch 9mm Selbstladebüchsen oder auch .22lr Selbstladebüchsen vortrefflich anbieten. Leider unterliegen viele Modelle in den genannten Kalibern den Restbeständen des unsäglichen Anscheinsparagraphen.

          Aus diesen Gründen plädiere ich für eine Aufhebung des §6 AWaffV.


          Zum Punkt 6:

          Von mir aus ist die Begründung juristisch falsch, aber vielleicht fällt dir eine bessere ein?

          Das Erwerbsstreckungsgebot ist jedenfalls sinnfrei, weil es der Realität nicht gerecht wird.

          Wenn jemand vorhat, Schindluder mit seinen Waffen zu betreiben, dann reicht ihm doch im Prinzip EINE EINZIGE Schusswaffe dafür! Warum sollte der Kauf auf zwei Waffen pro Halbjahr beschränkt sein, wenn derjenige bereits mit der ersten Waffe Unheil stiften kann?

          Wie ich auch schon sagte: 1000 Waffen in den Händen eines gesetzestreuen Bürgers sind mir lieber, als auch nur eine illegale Waffe in den Händen eines Verbrechers.


          Zu Punkt 7:

          Um das zu begründen, kann man die Statistiken anführen, die belegen, dass die Zahl der Einbrüche in den letzten Jahren dramatisch zugenommen hat. Erschwerend ist jedoch die Tatsache, dass nicht nur die Zahl der Einbrüche (juristische Definition) zugenommen hat, sondern auch die Zahl von Einbrüchen, bei denen die Bewohner des Hauses anwesend waren und von die Einbrecher nicht davor zurückschreckten, Gewalt gegen die Hausbewohner anzuwenden. Unter Juristen spricht man bei sowas dann wohl von "Raubüberfall", ist das korrekt?

          Gleichzeitig baut der Staat jedoch aus Geldmangel Personal im Sicherheitsapparat ab, anstatt angesichts der oben geschilderten Entwicklungen für MEHR Personal bei der Polizei zu sorgen.

          Diese Entwicklung ist zwar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich stark (NRW, Niedersachsen, Berlin, Hamburg, usw. sind stärker betroffen, Bayern und B-W weniger stark), grundsätzlich dürfte sich diese Problematik aber in den kommenden Jahren infolge von wirtschaftlichen Problemen, dem Beitritt weiterere osteuropäischer Staaten zum Schengen-Raum, etc., weiter verschärfen.

          Daher muss der Staat einsehen, dass, wenn er seine Aufgabe nicht mehr erfüllen kann, nämlich seine Bürger vor Gewaltverbrechen zu schützen, er den gesetzestreuen Bürgern das Recht zugestehen muss, sich selbst vor Gewaltverbrechen zu schützen und auch schützen zu können.

          Vorbildfunktion hat dabei die Republik Österreich, wo im Waffengesetz geregelt ist, dass gesetzestreue, unbescholtene Bürger eine WBK für zwei Kategorie B Waffen beantragen können, unabhängig davon, ob sie in einem Sportverein sind oder ob sie einen Jagdschein haben.



          Passt dir das jetzt von den Begründungen her?

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            Zitat von P88 Beitrag anzeigen
            hallo und servus Borovik !

            bedeutet wir sollten begründungen erarbeiten oder punkte in die tonne treten !

            wäre so eine 8 punkte petition überladen ?.....ich kenne die bisher nur immer mit einem knackigen thema.

            beste grüsse !

            helmut
            Begründungen finden ist angesagt. Je schlüssiger und für einen Jedermann-Nicht-LWB nachvollziehbar, desto besser.

            Ich gebe mir Mühe, die Punkte so gut es geht zu komprimieren, so dass es nicht ausartet. Aber auch hier gilt natürlich: Je einfacher, schlüssiger und verständlicher, desto höher die Aussichten auf Erfolg.

            Beste Grüße!

            Berliner Scharfschießer
            Tein minulle annetun tehtävän niin hyvin kuin pystyin.
            Simo Häyhä

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              Zitat von wozzi Beitrag anzeigen
              @Borovik
              Lache mich aus, aber eine nachvollziehbare Begründung für die einzelnen Forderungen sehe ich als nicht erforderlich. Der unbescholtene, freie Bürger ist die Stütze der Gesellschaft und sollte zumindest das Recht haben Waffen zu besitzen. So lange er kein Recht darauf hat, bleibt er unfrei. Ob der Bürger sein Recht dann in Anspruch nimmt, oder nicht, sollte ihm überlassen werden.
              Da gibts nix zu lachen. Das grundsätzliche Recht eine Waffe zu besitzen zu beanspruchen ist eine Begründung. Immerhin sind wir freie Bürger eines freiheitlich-demokratischen Staates und müssen unsere Gesetze kritisch sehen und ggf. reformieren.

              Das Ding ist nur, in so einer Gesellschaft, kann man nichts befehlen oder anordnen mit der üblichen 4-Buchstaben BW-Begründung (isso). Nicht die Macht sondern die Überzeugungsmacht hat Erfolg. D.h., wir müssen eine Mehrheit für uns gewinnen und das geht nur, in dem man dieser überzeugende Begründungen liefert, die sich im Idealfall auf unwiderlegbare Beweise stützen.
              Tein minulle annetun tehtävän niin hyvin kuin pystyin.
              Simo Häyhä

              Kommentar


                Zitat von Borovik Beitrag anzeigen
                D.h., wir müssen eine Mehrheit für uns gewinnen und das geht nur, in dem man dieser überzeugende Begründungen liefert, die sich im Idealfall auf unwiderlegbare Beweise stützen.
                Beweise haben es leider an sich, nicht unwiderlegbar zu sein. Es sei denn, sie kommen von Gott oder einem seiner Propheten, dann kann man sie ja schlecht wiederlegen.

                Aber mal Spaß beiseite. Versuchen wir unser bestes. Ich hoffe, dass die von mir oben aufgeführten Argumente ein guter Anfang sind?

                Für Fakten und Datenmaterial müsste man sich vielleicht mal mit der GRA zusammentun. Die haben für ihren Gunology-Leitfaden schließlich eine ganze Menge Informationen zusammengetragen und da findet sich mit Sicherheit das eine oder andere brauchbare für eine neue Petition.

                Kommentar


                  Zitat von Vincent Beitrag anzeigen

                  Zu Punkt 2:

                  Soweit ich dem Gunology-Leitfaden der GRA entnehmen konnte, sind Langwaffen einfach deshalb nicht deliktrelevant, weil sie zu sperrig, zu groß und zu auffällig sind, um sie bei Verbrechen einzusetzen. Das ist für mich vollkommen nachvollziehbar! Eine Pistole oder einen Revolver kann man problemlos in die Jackentasche stecken. Damit lässt sich für einen Bankräuber eine Bank betreten, ohne dass gleich alle Alarmglocken angehen, während er, wenn er von draußen z.B. mit einer Schrotflinte einlaufen würde, die Angestellten schon alarmiert sind und Abwehrmaßnahmen einleiten können.
                  Ja, schon klar. Aber grundsätzlich sind es ja auch Waffen und zum Töten geeignet. Hat nicht erst vor kurzem ein Wilderer in Niederösterreich mit genau diesen Waffen vier Menschen erschossen? Kann man da wirklich bedürfnisfreies Erwerben fordern?

                  Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
                  Zu Punkt 3:

                  Bei der jetzigen Regelung beanstande ich, dass sie zu kompliziert und zu aufwendig ist und kein wirkliches Mehr an Sicherheit bietet.

                  Einen Panzerschrank zu knacken erforder IMMER schweres und lautes Werkzeug, z.B. Bohrer mit speziellen Bohrköpfen, eine Flex, etc. Egal bei welcher Sicherheitsstufe!

                  Die Sicherheitsstufe sorgt lediglich dafür, dass jemand, der einen Schrank aufbrechen möchte, dafür länger oder weniger lang braucht. Während es bei einem B-Schrank vielleicht 15-20 Min. (?) dauert, um eine Öffnung zu schneiden, die groß genug ist, damit man alle Kurz und Langwaffen ausräumen kann, dauert es bei einem WG0 oder WGI Schrank wahrscheinlich doppelt bis dreifach so lange.

                  In JEDEM Fall ist das Aufbrechen eines Tresors aber mit immenser Lautstärke verbunden.

                  Ergo macht es keinen Sinn, dass Privathaushalte die selben Widerstandsgrade für die Aufbewahrung brauchen, wie z.B. Schützenheime am Waldesrand.

                  In Wohngegegden würde der Versuch, einen Tresor aufzuknacken, in kürzester Zeit bemerkt werden. Aus diesem Grund reicht meiner Meinung nach ein A-Schrank nur für Waffen und ein B-Schrank für Lang-, Kurzwaffen und Munition (ohne räumliche Trennung) vollkommen aus.
                  Ja, das klingt logisch nachvollziehbar. Diese Standards machen ein Entwenden durch Fremde fast unmöglich. Sofern der LWB sich gewissenhaft verhält, ist auch ein Entwenden durch die eigenen Familienangehörigen unwahrscheinlich.

                  Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
                  Zu Punkt 5a:

                  Die derzeitige Regelung ist nicht zweckmäßig, weil sie die Realität vollkommen verkennt.

                  Nehmen wir als Beispiel eine AR-15. Während eine AR-15 mit 16,75" Lauf problemlos von Sportschützen erworben werden kann, soll dies bei einer AR-15 mit 14.5" Lauf nicht möglich sein??? Den Unterschied machen gerade einmal rund 6 Zentimeter! 6 Zentimeter führen aber nicht dazu, dass das AR-15 in M4-Länge besser verdeckt geführt werden kann, als ein vergleichbares Gewehr mit 16.75" Lauflänge.
                  Dem stimme ich eingeschränkt zu (auch weil ich genau diese AR-15 erwerben will ). Aber irgendwann kommen wir ja doch in einen Bereich, wo der Täter eine sehr leistungsstarke Waffe unter Alltagskleidung verstecken und so ohne Aufsehen zu erregen in belebte Bereiche eindringen kann.

                  So einen Fall haben mir S.W.A.T-Officers während meiner Zeit in New York berichtet. Dort haben sich zwei Täter in eine US-Postoffice Filiale zwecks Überfall eingeschlichen ohne dabei auf ihrem ca. 500m langen Marsch durch die Straßen von Brooklyn entdeckt zu werden. Sie führten beide Colt M4 CQB Carabiner mit (ich glaube die hat knapp 30 cm Lauflänge), unter ihren langen Herbstmänteln versteckt.

                  Muss nicht sein, wie ich denke. Irgendwo muss Schluss sein.

                  Was mir total schleierhaft ist, ist die Regelung mit den Jägern und die für die Bullpup-Waffen. Wenn die mir jemand erörtern könnte, das wär super...

                  Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
                  Zum Punkt 6:

                  Von mir aus ist die Begründung juristisch falsch, aber vielleicht fällt dir eine bessere ein?

                  Das Erwerbsstreckungsgebot ist jedenfalls sinnfrei, weil es der Realität nicht gerecht wird.

                  Wenn jemand vorhat, Schindluder mit seinen Waffen zu betreiben, dann reicht ihm doch im Prinzip EINE EINZIGE Schusswaffe dafür! Warum sollte der Kauf auf zwei Waffen pro Halbjahr beschränkt sein, wenn derjenige bereits mit der ersten Waffe Unheil stiften kann?
                  Ja, gut. Die Logik hinter dieser Beschränkung ist auch für mich nicht verständlich. Wieviele Waffen braucht man schon zum Töten, eine ist wohl ausreichend. Und ob der Täter nun zwei Pistolen hat oder sieben, ist nun wirklich nicht kriegsentscheidend...

                  Zitat von Vincent Beitrag anzeigen
                  Zu Punkt 7:

                  Um das zu begründen, kann man die Statistiken anführen, die belegen, dass die Zahl der Einbrüche in den letzten Jahren dramatisch zugenommen hat. Erschwerend ist jedoch die Tatsache, dass nicht nur die Zahl der Einbrüche (juristische Definition) zugenommen hat, sondern auch die Zahl von Einbrüchen, bei denen die Bewohner des Hauses anwesend waren und von die Einbrecher nicht davor zurückschreckten, Gewalt gegen die Hausbewohner anzuwenden. Unter Juristen spricht man bei sowas dann wohl von "Raubüberfall", ist das korrekt?

                  Gleichzeitig baut der Staat jedoch aus Geldmangel Personal im Sicherheitsapparat ab, anstatt angesichts der oben geschilderten Entwicklungen für MEHR Personal bei der Polizei zu sorgen.

                  Diese Entwicklung ist zwar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich stark (NRW, Niedersachsen, Berlin, Hamburg, usw. sind stärker betroffen, Bayern und B-W weniger stark), grundsätzlich dürfte sich diese Problematik aber in den kommenden Jahren infolge von wirtschaftlichen Problemen, dem Beitritt weiterere osteuropäischer Staaten zum Schengen-Raum, etc., weiter verschärfen.

                  Daher muss der Staat einsehen, dass, wenn er seine Aufgabe nicht mehr erfüllen kann, nämlich seine Bürger vor Gewaltverbrechen zu schützen, er den gesetzestreuen Bürgern das Recht zugestehen muss, sich selbst vor Gewaltverbrechen zu schützen und auch schützen zu können.

                  Vorbildfunktion hat dabei die Republik Österreich, wo im Waffengesetz geregelt ist, dass gesetzestreue, unbescholtene Bürger eine WBK für zwei Kategorie B Waffen beantragen können, unabhängig davon, ob sie in einem Sportverein sind oder ob sie einen Jagdschein haben.



                  Passt dir das jetzt von den Begründungen her?
                  Ja, der letzte Punkt ist ganz gut erörtert. Sofern die Statistiken genau das belegen, ist es durchaus ein Argument, was man erstmal glaubhaft widerlegen müsste.
                  Tein minulle annetun tehtävän niin hyvin kuin pystyin.
                  Simo Häyhä

                  Kommentar


                    Ich wollte eigentlich nicht mehr, aber...

                    Zitat von Borovik Beitrag anzeigen
                    Ja, schon klar. Aber grundsätzlich sind es ja auch Waffen und zum Töten geeignet. Hat nicht erst vor kurzem ein Wilderer in Niederösterreich mit genau diesen Waffen vier Menschen erschossen? Kann man da wirklich bedürfnisfreies Erwerben fordern?


                    Mosshammer wurde, meines Wissens, mit einem Telefonkabel erdrosselt...darf das jetzt von jedem bedürfnisfrei erworben werden...

                    An dieser Stelle sollte die Statistik ins Feld geführt werden. Straftaten mit Körperverletzung, unter Berücksichtigung der Tatwerkzeuge, Morde/Totschläge/KVmTF und auch hier Tatwerkzeuge. Da sollten Schusswaffen (legale) gut wegkommen.

                    Und nicht gleich wieder rufen, Schußwaffen sind ein knappes Gut und sobald sie ubiquitär zur Verfügung stehen wird es ein einziger Genozid.

                    Alles kann zur Waffe(Tatwaffe) werden.
                    A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

                    Kommentar


                      Zitat von MiWi Beitrag anzeigen
                      Ich wollte eigentlich nicht mehr, aber...

                      Mosshammer wurde, meines Wissens, mit einem Telefonkabel erdrosselt...darf das jetzt von jedem bedürfnisfrei erworben werden...

                      An dieser Stelle sollte die Statistik ins Feld geführt werden. Straftaten mit Körperverletzung, unter Berücksichtigung der Tatwerkzeuge, Morde/Totschläge/KVmTF und auch hier Tatwerkzeuge. Da sollten Schusswaffen (legale) gut wegkommen.

                      Und nicht gleich wieder rufen, Schußwaffen sind ein knappes Gut und sobald sie ubiquitär zur Verfügung stehen wird es ein einziger Genozid.

                      Alles kann zur Waffe(Tatwaffe) werden.
                      Na, wenn wir so ran gehen, überzeugen wir niemanden!

                      Ein Nicht-LWB denkt ganz anders als ein LWB! Aber wenn wir uns wieder der guten alten Logik widmen: Der gesunde Menschenverstand verbietet es Gegenstände des täglichen Gebrauchs (die zweifelsohne zum Tatwerkzeug werden können) bedürfnispflichtig zu machen. Waffen, jedoch, sind a) keine Gegenstände des täglichen Gebrauchs und b) sind durch ihre Beschaffenheit und den gedachten Sinn und Zweck der Verwendung, besonders gut für die Tat geeignet. Darüberhinaus ist eine Waffe in ihrer Effektivität bei der Tat nicht zu überbieten. Wäre der österreichische Wilderer mit einem Telefonkabel oder einem Messer bei der Tötung von 4 Menschen inkl. 3 bewaffnete Polizeibeamte wohl genauso erfolgreich gewesen? Rhetorische Frage...

                      Dies ist der Grund für die besondere Aufmerksamkeit der Bevölkerung (welches Landes auch immer), die Schusswaffen zukommt. Und die es zu beschwichtigen und zu überzeugen gilt.
                      Tein minulle annetun tehtävän niin hyvin kuin pystyin.
                      Simo Häyhä

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                        Deswegen die Statistik...

                        Warum müssen wir eigentlich mit Daten belegen ? Warum nicht die andere Seite ? Sollen die doch nachweisen, anhand von Daten, dass von Schusswaffen eine erhöhte Gefahr für's Gemeinwohl ausgeht.

                        Echte, ungeschönte Statistiken...

                        Detailliert darlegen, dass die Masse von Verbrechen öder Tötungen, mit dem einen oder anderen Tatwerkzeug verübt wurde (legal/illegal). Das hatten Tom/Vincent et al auch schon gesagt.
                        A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

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                          @ Borovik:

                          Noch einmal zu Punkt 5a. und was die beiden Räuber aus Brooklyn angeht.

                          Punk 1.
                          Ein Wintermantel ist ziemlich lang, da würde auch eine AR-15 mit den vorgeschriebenen 16.75" Lauflänge drunterpassen.

                          Außerdem böten sich für einen verdeckten Transport von ebenso langen, bzw. noch längeren Waffen (z.B. AK-47, etc.) andere Behältnisse an. Wie z.B. der aus den alten Gangsterfilmen bekannte Cellokoffer. Oder um moderner zu sein; eine Gitarrentasche ist heutzutage noch unauffälliger als ein Cellokoffer.

                          In eine Gitarrentasche passt nicht nur locker ein 16.75" AR-15 rein, sondern sogar ein 20" M16! Im Cellokoffer könnte jemand sogar ganz unauffällig ein FN Minimi oder mehrere LAW-Raketenwerfer, sowie Granaten transportieren!

                          Der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt.


                          Punkt 2.

                          Gerade die Waffen des Typs AR-15 (aber nicht nur die) könnten auch ohne die vorgeschriebene Lauflänge von mehr als 16.75" komplett unauffällig transportiert werden. Nämlich, wenn sie auseinandergebaut würden! Das geht beim AR-15 ziemlich einfach und umfasst nur das herausziehen von zwei Haltebolzen.

                          Im Prinzip hätten die beiden Räuber die deutsche Regelung ja auch dadurch umgehen können, dass sie zwei mehr-als-16.75"-AR-15 auseinandergebaut unter ihren Mänteln bis in eine dunkle Gasse in der Nähe der Poststelle transportiert hätten, um sie dann dort heimlich zusammenzubauen und in null-komma-nix mit den Dingern dort einzulaufen. Die deutsche Regelung hätte hier also gar nichts verhindert!



                          Allgemein möchte ich sagen: der menschliche Geist ist äußerst erfinderisch, was die Wahl von destruktiven Mitteln anbelangt. Jede Regelung, die von Menschen erfunden wurde, hat nun einmal Schwachstellen. Selbst ein Totalverbot von kurzläufigen Langwaffen hätte den Raubüberfall auf die Poststelle in Brooklyn nicht verhindert.

                          Wobei ich es schon sehr kurios finde, dass die beiden ausgerechnet zum CQB-Modell des AR-15 gegriffen haben. Pistolen hätte es auch getan und die wären wahrscheinlich sogar noch einfacher zu beschaffen gewesen, als so spezielle AR-15 Modelle.

                          Was wiederum beweißt: die Tat geschah unabhängig vom Tatmittel. Die CQB-Varianten des AR-15 wurden nicht um ihrer selbst gewählt, sondern weil sie eben verfügbar waren. Natürlich kann man nur darüber mutmaßen, aber aus sicht der Täter hätten es Uzis oder Klappschaft-AKs auch getan.

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                            NACHTRAG:

                            Wenn der Gesetzgeber den möglichen Missbrauch von LEGALEN kurzläufigen Schusswaffen jeder Art (KW, sowie LW) verhindern wollte, dann müssten die komplett verboten werden.

                            Nur steht dann wieder die Frage im Raum, wie das begründet werden kann.

                            Der in der PKS verzeichnete Missbrauch von legalen Schusswaffen kann jedenfalls nicht als Begründung herangezogen werden, weil darin legale Schusswaffen nur zu 0,0009% als Tatmittel vorkommen!

                            99,9991% aller Straftaten werden mit anderen Tatmitteln verübt!


                            Um das aber ganz genau zu wissen, brauchen wir die PKS-Aufschlüsselung nach legalen und illegalen Waffen.


                            Bzgl. des Wilderers in Niederösterreich müsste man wissen, wie häufig es zu solchen Vorkommnissen kommt. War der Täter schon vorbestraft? Hat er darüber hinaus Schalldämpfer benutzt (verbotener Gegenstand in Österreich!), etc. etc.

                            Wildern lässt sich übrigens auch sehr effektiv mit einer Armbrust. Wer sich schonmal die Pfeile mit den rasiermesserscharfen Jagdspitzen angesehen hat, kann sich durchaus vorstellen, dass z.B. ein Rehbock da ebenso schnell "im Feuer liegt", als wenn er mit einer Büchse gestreckt würde.

                            Auch hier gilt wieder: die Tat geschah unabhängig vom Tatmittel. Das Tatmittel (die Schusswaffe) wurde genommen, weil sie gerade vorhanden war. Ein Nichtvorhanden sein hätte die Tat aber nicht verhindert.


                            Mich würde auch sehr interessieren, wie der Wilderer neben der 4. Person auch noch drei Polizisten umbringen konnte? Wie ich lesen konnte, war der Täter Jäger, also hatte er schon davor seine Waffen legal besessen, trotz der strengen Kontrollen, die es zu diesem Zeitpunkt auch schon in Österreich gegeben hatte.

                            Dann würde mich interessieren, ob er beim Militär war (vielleicht Scharfschütze?). Man killt nicht einfach mal so zwei Polizisten, einer davon sogar von der Cobra-Spezialeinheit! Das setzt zum einen eine ziemlich kriminelle Energie voraus, zum anderen auch eine Ausbildung.


                            EDIT:

                            Dieser Bericht hier liest sich sehr interessant!



                            Anscheinend waren einige Waffen, die er besaß, von ihm gestohlen worden!

                            Das lässt den Schluss zu, dass die von ihm verwendete Tatwaffe ohnehin ILLEGAL gewesen ist!

                            Und hier: http://derstandard.at/1379291301210/...eheimen-Bunker

                            "Waffen im dreistelligen Bereich". Da wird mir doch niemand erzählen wollen, dass die ALLE legal gewesen sind? Nicht, nachdem der Typ 20 Einbrüche in Jagdgütern auf seiner Kappe hatte!


                            @ Borovik: Der Mann ist schon ein SEHR extremes Beispiel. Und wegen seiner Taten darauf zu schließen, dass es ein höheres Missbrauchspotenzial gäbe, wenn Kat. C -Waffen in Deutschland bedürfnisfrei wären, halte ich für ziemliche Polemik.
                            Zuletzt geändert von Vincent; 13.01.2014, 09:43.

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                              Seit Jahren tobt in Mexiko ein erbitterter Drogenkrieg, dem bislang mehr als 77.000 Menschen zum Opfer fielen. Der Versuch des Staates, die Rauschgiftkartelle militärisch zu besiegen, gilt als weitgehend gescheitert. Jetzt nehmen die Bürger das Heft selbst in die Hand.


                              Ist zwar Mexiko und Mexiko ist NICHT Deutschland, aber es ist ein gutes Beispiel dafür, was passiert, wenn ein Staat sich von seiner Verantworung, seine Bürger zu schützen und für Recht und Ordnung zu sorgen, zurückzieht.

                              Und es ist ein Beispiel dafür, dass die Bewaffnung der Bürger da etwas Abhilfe schaffen kann.

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                                Administrativer Hinweis:

                                Letzte Aufforderung in Punkto Off-Topic und Störbeiträge, der nächste User hat Pech und bekommt von mir dann mal einen Tag Forenpause. Sachliche Diskussion und normaler Umganston sind gefragt, der Rest fliegt raus.

                                Gruß

                                Michael
                                sigpic

                                “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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