"...Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien B entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann und:
a) die mehr als 20 Patronen aufnehmen kann oder
b) im Falle von Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen kann,...
Wird man dann sehen, wie die jeweiligen Nationen das dann umsetzen. Eine Nutzung von Magazinbegrenzern wie bisher wäre nach dieser Formulierung möglich, wenn der nationale Gesetzgeber das will.
Eines ist allerdings nach der obigen Formulierung offenbar unumgänglich: auch wenn das Magazin selbst kein verbotener Gegenstand ist, reicht scheinbar dann der bloße Besitz eines Magazins ohne Begrenzer und eine dazu passende Kat-B-Waffe zum Entzug der WBK...
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