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In einem Feststellungsbescheid des BKA steht dass das Hera Arms AR15 das ich besitze auf Jagdschein erworben werden kann. Von Oberland Arms gibts leider nix. Hebelt dieses Urteil den Bescheid aus?.22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76
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jein!
den ein bka bescheid ist ein "verwaltungsakt" der nicht so ohne weiteres zurückgenommen werden kann!!!
nur wenn er "wissentlich rechtsungültig war oder dazu erklärt wird"!!!
bei den zig bka bescheiden die rechtsgültig waren und sind, nun auf einmal festzulegen sie sind es nicht, das wäre eine "bankrotterklärung" fürs bka!!!
glaube nicht das sich das dass BMI gefallen lässt!!!"H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)
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"Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)
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Zitat von HangMan Beitrag anzeigenjein!
den ein bka bescheid ist ein "verwaltungsakt" der nicht so ohne weiteres zurückgenommen werden kann!!!
nur wenn er "wissentlich rechtsungültig war oder dazu erklärt wird"!!!
bei den zig bka bescheiden die rechtsgültig waren und sind, nun auf einmal festzulegen sie sind es nicht, das wäre eine "bankrotterklärung" fürs bka!!!
glaube nicht das sich das dass BMI gefallen lässt!!!
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Das BKA als Organ der Exekutive kann nur die Anwendung der Gesetzeslage erläutern, durch seine Feststellungsbescheide erreicht es nicht den Status der Legislative.
Sollte es mal etwas falsch interpretieren, kann man dagegen vorgehen, ebenso wie gegen ein Fehlurteil auf Seiten der Judikative.
Darauf zielte meine Frage nach dem Präzedenzfall.
Die Gesetzgeber haben sich beim BJagdG eventuell unpräzise ausgedrückt, alles andere ist zunächst eine Frage der Interpretation. Gegebenenfalls muß man versuchen, auf eine Gesetzesänderung hin zu wirken.
Ein Feststellungsbescheid ist jedenfalls weder unumstößlich noch hat er Gesetzescharakter.
Er ist nur ein Hilfsmittel für den täglichen Umgang mit den Gesetzen.Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)
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Zitat von Gunner Beitrag anzeigenSollte es mal etwas falsch interpretieren, kann man dagegen vorgehen, ebenso wie gegen ein Fehlurteil auf Seiten der Judikative.
Ein Feststellungsbescheid ist jedenfalls weder unumstößlich noch hat er Gesetzescharakter.
Er ist nur ein Hilfsmittel für den täglichen Umgang mit den Gesetzen.
In jedem Fall muss der Gesetzgeber ran und das BJagdG novellieren. Oder zumindest eine Verwaltungsvorschrift, die das regelt. Da die Entscheidung des Gerichts ja eine Einzelfall Entscheidung war müssen die SB dieser nicht generell folgen. Die SB entscheiden nach Gesetzeslage und an den Gesetzen hat sich nichts geändert. Ein Gericht hat das Gesetz in einem Fall anders ausgelegt als der Rest der Welt es bisher getan hat. Es war halt das Bundesverwaltungsgericht.....dumm gelaufen.Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte
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Gibts eigentlich nen eigenen Thread zum Gerichtsurteil?
Wenn ja, bitte Link!
Wenn nicht:
Geschichte hat sich entschärft! und woher hab ich das? Von hier!
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"Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
(Prof. Max Otte)
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Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen
Weiterhin bringt das für nen Halbautomaten garnix, da nach DE Recht nicht ohne Lauftausch umbaubar!
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War zwischendurch mal bei der Behörde, sie wissen nicht wie sie mit dem Urteil umgehen werden. Er meinte nur ich solle vorerstmal lieber keine Halbautomaten mehr kaufen..22LfB; .22 WMR; 9x19; 40S&W; .357 Magnum; 5,56x45; 7,5x55; 7,62x51; 7,62x54R; 30-06; 308 Norma Mag; 8x57IS; 8x68S; 16/70; 12/76
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