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Zweibein an UIG Schiene

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    Zweibein an UIG Schiene

    Hallo,
    Ich bin neu hier und finde mich gerade in den Sport ein.

    Meine Frage:

    Ich habe vor mir ein (Walther Century GT) Luftgewehr zu kaufen allerdings hat dieses keine weiteren Halterungen für ein Zweibein.

    Daraufhin habe ich mich schon informiert und etwas von einem UIG Adapter oder so ähnlich gehört den man dann auf eine Weaver Schiene montieren kann,um dann auf dieser das zweibeinige montieren zu können.

    Soweit so gut aber ich weis nichts genaueres, wo wird dieser Adapter montiert? Gibt es Einschränkungen im Knicklaufsystem? Ist mein zukünftiges Gewehr dafür geeignet?

    Es wäre nett wenn mir jemand helfen könnte

    M.S.

    #2
    Sei gegrüßt Neuer,

    es gibt für die Befestigung von Bipods (zB Harris) kugelartige Nobs, mit Gewinde für Holz, kann man aber auch in Kunststoff/ Polymer verwenden.



    Warum willst Du ein LG auf Zweibein schießen ? (Nur Interesse halber)

    Grüße,
    Michael
    Angehängte Dateien
    A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

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      #3
      Okay danke, hab mich jetzt mal darüber informiert und dieses bei Frankonia für ein Harris Zweibein gefunden:




      Danke für diese Information, vielleicht kannst du mir ja noch genaueres über diese Bipods Schreiben oder wenn noch ein anderer Benutzer hirzu Informationen hat.


      Wegen dem Zweibein: ich möchte auch im Feld oder Wald schießen und zum Beispiel für das schießen im liegen bieten sich dieses aufjedenfall an.

      Gruß
      Milan

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        #4
        Zitat von Milan Schuster Beitrag anzeigen


        Wegen dem Zweibein: ich möchte auch im Feld oder Wald schießen und zum Beispiel für das schießen im liegen bieten sich dieses aufjedenfall an.

        Gruß
        Milan
        Wo bist du her, aus welchem Land?

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          #5
          Deutschland wieso ?

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            #6
            Weil dann das Schießen im Feld und Wald verboten ist, und zwar nicht nur ein bißchen.

            Klarer Verstoß gegen das Waffengesetz.

            "Luft" darfst Du nur auf Deinem eigenen Grundstück, oder eben einer zugelassenen Schießstätte schießen, wenn technisch gewährleistet ist, dass das Geschoss das Gründstück nicht verlassen kann.

            D.h. Kugelfänge usw..
            "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
            (Prof. Max Otte)

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              #7
              Das Gebiet ist ein Jagdrevier welches einem mir bekannten Jäger gehört mit dessen Unterstützung ich Anfang nächsten Jahres auch den Jagdschein antreten werde.

              Das tut aber nichts zur Sache es wäre wichtig zu wissen ob ich das in das Wahlter Century GT einbauen kann bzw. wie es funktioniert?

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                #8
                nein, weil nicht
                A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."

                Kommentar


                  #9
                  Weil ?

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                    #10
                    Weil ist so

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                      #11
                      Zitat von Milan Schuster Beitrag anzeigen
                      Weil ?
                      Weil Du kundgetan hast etwas ungesetzliches, mit einer Waffe tun zu wollen. Damit hast Du Dich ins Aus gestellt. Wird Dir in jedem Waffenforum so gehen.

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                        #12
                        Es ist nichts ungesetzliches wenn ich in einem Jagdrevier schieße in dem es mir von dem Besitzer erlaubt ist diese Waffe zu benutzen

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                          #13
                          Wenn du keinen jj besitzt dann NEIN!!!
                          "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

                          "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

                          "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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                            #14
                            Zitat von Milan Schuster Beitrag anzeigen
                            Es ist nichts ungesetzliches wenn ich in einem Jagdrevier schieße in dem es mir von dem Besitzer erlaubt ist diese Waffe zu benutzen
                            Doch, solange DU keinen Jagdschein hast, ist es das!

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                              #15
                              Zitat von Milan Schuster Beitrag anzeigen
                              Es ist nichts ungesetzliches wenn ich in einem Jagdrevier schieße in dem es mir von dem Besitzer erlaubt ist diese Waffe zu benutzen
                              Lieber Milian Schuster,
                              Jäger und Schützen haben eine besondere Ausdrucksweise, besondere Worte und bestimmte Redewendungen. Wenn jemand diese nicht oder falsch benützt, erkennt man sehr schnell wer da redet oder schreibt und was seiner Phantasie entspringt.

                              So ist es hier mit dem "Besitzer" des Jagdreviers. Der wäre nämlich im Waffen- und Jagdrecht ausgebildet und wüsste sehr wohl um die negativen, rechtlichen Konsequenzen für ihn selbst, wenn er die Benutzung eines "Luftgewehrs" durch jemanden ohne Jagdschein gestatten würde.

                              Waffenrechtlich würde man das Vorhaben als unerlaubtes Führen und als unerlaubtes Schießen bezeichnen. Dabei erwischt zu werden würde nicht nur den Verlust des Luftgewehrs bedeuten. Es würde auch zur langfristigen Versagung waffenrechtlicher Erlaubnisse führen und evtl. würde ein Waffenverbot ausgesprochen. Dann dürfte der Betroffene auch keine erlaubnisfreien Waffen mehr besitzen.

                              Also bitte im eigenen Interesse Phantasie und Wirklichkeit auseinanderhalten und im Umgang mit Waffen immer rechtstreu bleiben.

                              MfG
                              Frodo

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