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Psychologisches Gutachten

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    Psychologisches Gutachten

    Hallo liebe Gemeinde,

    Ich, 24 Jahre alt, habe vor kurzem die "Sportschptzen MPU" gemacht da ich noch unter 25 bin und trotzdem eine Kurzwaffe besitzen möchte.

    Dieses habe ich leider nicht bestanden, da ich angeblich ein hohes Gewaltpotenzial aufweise.
    In dem Gespräch mit der Psychologin wurden mir dann persönliche Gragen gestellt; Beruf, Hobbys, Interessen etc.

    Da ich in einem Boxverein beigetreten bin wurde dann hinterfragt ob ich mal eine körperliche Auseinandersetzung hatte.
    Ich hatte eine undzwar in der 5. Klasse mit einem älteren Schüler.

    Aus dieser Geschichte wurde mir dann mein Strick gedreht, siehe oben.

    Das Gutachten wurde direkt zum Amt geschickt und bisher konnte mir niemand sagen ob ich dann mit 25 ohne Probleme eine Kurzwaffe beantragen kann.

    Kann mir jemand etwas dazu sagen?😐😳

    #2
    naja, wenn du bei Beantragung ÜBER 25 bist benötigst du kein Gutachten mehr!
    Ob die Behörde es dann trotzdem heranzieht und deinen Antrag ablehnt kann dir nur deine Behörde/dein zuständiger SB beantworten!
    alles andere ist "Glaskugel lesen"!
    "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

    "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

    "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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      #3
      wenn da wirklich ,, hohes Gewaltpotential ,, drinsteht , sehe ich für eine waffenrechtliche Erlaubnis schwarz .

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        #4
        Zitat von HangMan Beitrag anzeigen
        ... Ob die Behörde es dann trotzdem heranzieht..
        Was woher wie ranzieht?

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          #5
          Zitat von Dzilmora Beitrag anzeigen
          Was woher wie ranzieht?
          Das vorliegende, negative Gutachten.

          Grundsätzlich, bringt zwar nix mehr im Waffenrechtlichen Sinne, aber ich würde mal hinterfragen auf welcher Grundlage der Doc das Gutachten versendet....hast DU ihn dazu berechtigt bzw. seiner Schweif´gepflicht entbunden....selber Schuld.


          Wenn nicht, würd ich ihm richtig Feuer geben......

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            #6
            Der Behörde darf nur das Ergebnis mitgeteilt werden, also bestanden oder nicht bestanden.
            Begründungen oder Inhalte des Gutachtens unterliegen der Schweigepflicht.
            Wenn du mit 25+ beantragst würde ich erst mal gar nichts über das Gutachten sagen und auf Nachfrage war es früher halt " mangelnde Reife " die du dann hast.

            Gruß

            Fieli
            Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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              #7
              Ja, der SB sollte sich hüten das Gutachten zu verwenden. Und vor dem SB sowieso niemals aus dem Stegreif plaudern. Der bekommt zu sehen was im BZR Auszug steht und nicht mehr.

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