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Einige Fragen zum Thema AK Klone für Sportschützen

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    Einige Fragen zum Thema AK Klone für Sportschützen

    Hallo zusammen,

    ich möchte mir demnächst einen AK-Klon zulegen. Bin Sportschütze und habe auch keinen Jagdschein oder Sammler-WBK somit fällt alles in 7,62x39 ja leider raus

    Daher bin ich auf der Suche nach einer guten AK in .223 Rem. und liebäugle momentan mit einer Arsenal SAR M1. Das Problem ist, dass ich gerne einen Unterklappschaft dran hätte und dunkleres Holz für den Griff und den Handschutz. Ich bin hier nur leider nirgendwo fündig gefunden. Hat hier zufällig jemand eine brauchbare Quelle für entsprechende Teile? Ich finde leider nur Tactical-Zeugs für AKs im M4-Style, was mir jedoch überhaupt nicht gefällt. Ich würde die Arsenal im Endeffekt gerne optisch auf eine SDM AKS-74 umbauen. Wenn es diese mit min. 42 cm Lauf geben würde und somit sportlicher Zulassung wäre das natürlich am besten

    Last but not least gibt es für Sportschützen ja noch die Molot Vepr in 7,62x39, welche mir jedoch zu wenig original aussieht (Ich weiss, nur deshalb ist sie sportlich zugelassen). Wie wäre hier die rechtliche Situation, wenn ich diese als Sportschütze erwerbe und dann einen anderen Griff, Schaft und Handschutz dranbaue, damit sie wieder den Original "Kaschilook" hat? Sind ja keine relevanten Teile im Sinne des WaffG, also dürfte ich hier ja eigentlich selbst Hand anlegen, aber wird sie dann automatisch unzulässig für mich wegen Kriegswaffenähnlichkeit?

    Vielen Dank schonmal im Voraus!

    #2
    Zu diesem Thema gab es hier schon sehr viele Freds, einfach mal suchen.

    Für die Optik mag der Unterklappschaft ganz nett sein, zum Schießen eher nicht.
    "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
    (Prof. Max Otte)

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      #3
      Zitat von Dr.Cyanide Beitrag anzeigen

      Last but not least gibt es für Sportschützen ja noch die Molot Vepr in 7,62x39, welche mir jedoch zu wenig original aussieht (Ich weiss, nur deshalb ist sie sportlich zugelassen). Wie wäre hier die rechtliche Situation, wenn ich diese als Sportschütze erwerbe und dann einen anderen Griff, Schaft und Handschutz dranbaue, damit sie wieder den Original "Kaschilook" hat? Sind ja keine relevanten Teile im Sinne des WaffG, also dürfte ich hier ja eigentlich selbst Hand anlegen, aber wird sie dann automatisch unzulässig für mich wegen Kriegswaffenähnlichkeit?

      Vielen Dank schonmal im Voraus!

      Nein darfst nicht!
      Geht um das Aussehen, nicht um relevante Teile!

      Kommentar


        #4
        Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
        Nein darfst nicht!
        Geht um das Aussehen, nicht um relevante Teile!
        Hm, hab ich mir fast gedacht Naja, dann wirds wohl doch ne .223 werden, da mir die Optik sehr wichtig ist.

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          #5
          Wie siehts denn mit den Zastavas aus?
          Zumindest auf den Bildern scheinen die recht wertig zu sein.



          Nur was die mit "quasi nagelneu" meinen verstehe ich nicht.
          Entweder ist was neu oder es ist halt nicht neu...

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            #6
            Ok, die Zastava hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm. Sieht wirklich sehr gut aus. Vor allem für den Preis

            Weiss jemand, ob hier Standard AK-Teile passen?

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