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Fahrrad Revolver-Fragen zum Wert und zum Waffenrecht

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    Fahrrad Revolver-Fragen zum Wert und zum Waffenrecht

    Eine Bekannte bat mich, für Sie im Netz mal zu recherchieren, und ich glaube, dass ich hier in diesem Forum Hilfe finde.
    Sie hat aus Familienbesitz diesen alten Fahrradrevolver in ihrem Besitz. Der Abzug ist einklappbar, auf dem Lauf ist ein "R" mit kleiner Krone eingraviert. Sie möchte ihn verkaufen, weiß aber gar nicht, ob sie das überhaupt darf. Ich habe schon etwas vorgesucht und weiß, dass man auch für diese historische Waffe einen Waffen-Berechtigungsschein braucht, den sie nicht hat.
    Darf sie denn trotzdem diese Waffe an einen WBS-Inhaber verkaufen, oder macht sie sich dann strafbar?
    Zum guten Schluss: was ist eine solche historische Waffe denn wert?
    Danke für eure Hilfe!!
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    #2
    So etwas hatte jeder gute Bürger noch vor 90 Jahren in der Tasche. D.h. die Dinger gibt's wie Sand am Meer und wert sind die fast nichts. Ich habe einen fast baugleichen letztens für ganze 5 Euro gekauft und der war im besseren Zustand. Da die Waffe scheinbar illegal ist, geht verkaufen oder überlassen eh' nicht. Also entweder sofort vernichten oder im Falle eines Fundes im Nachlass das Amt verständigen, dass die das Ding abholen.
    Erma Sammler, Suche sämtliche Informationen, Unterlagen, Waffendaten, usw. von Erma, sowie Kontakt zu ehemaligen Mitarbeitern.

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      #3
      Hallo ardnas
      Nach momentanem deutschen Recht, stehst Du und die Besitzerin
      bereits mit einem Bein im Gefängnis....

      Der Wert dieser "historischen Waffe" ist = 0,00 €

      Mein Tipp: Beim zuständigen Ordnungsamt anrufen , mit der Bitte
      dieses Teil zur Entsorgung abzuholen..

      Gruß Wolf...

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