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Nach der 2/6 Regelung, bei der Behörde abgeblitzt.

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    Nach der 2/6 Regelung, bei der Behörde abgeblitzt.

    Hallo zusammen,
    stehe mit meiner Behörde in Bayern auf Konfrontationskurs. Folgender Sachverhalt. Habe am 30.06.2010 und am 12.10.2010 zwei Waffen eintragen lassen; eine auf die gelbe und eine auf die grüne WBK. So weit so gut, hat auch funktioniert.

    Doch gestern am 14.01.2011 wollte ich zwei weitere Waffen auf die gelbe eintragen lassen, erworben am 05.01.2011 und am 11.01.2011, da die 6-Monate vorbei waren. Die Behörde weigerte sich und trug mir nur 1 Waffe ein, angeblich wegen der 2/6 Regelung. Die zweite Waffe müsse ich dem Verkäufer wieder zurückschicken und der muß sie dann wieder in seine WBK eintragen lassen. Der SB schickte mich nachhause und solle am Montag wieder kommen, wenn meine zugeordnete Sbine wieder anwesend ist; draußen warten noch andere Personen, hat jetzt keine Zeit zum diskutieren und verwies mich zur Tür. Ich finde, das ist Schikane.

    Da der Erwerb der vorletzten Waffe, also am 30.06.2010 statt fand, hatte ich doch die 6-Monatsfrist eingehalten und könnte ab 30.12.2010 eine neue Waffe erwerben. Auf der neuen gelben steht auf der Rückseite, dass ich innerhalb von 6 Monaten in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erwerben darf.

    Wie seht Ihr das Problem. Darf die Behörde mir den Eintrag für den zweiten erworbenen Repetierer verweigern ?

    Besten Dank im voraus für euer Feedback !!!

    #2
    Zähl mal vom 14.01.11 6 Monate zurück. Und nun die Preisfrage: Wieviele Waffen hast Du in dieser Zeit erworben?

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      #3
      So siehts aus.

      Es gilt nämlich nicht der reale Jahresverlauf, sondern das Datum an dem du deine Waffen erwirbst.

      Wenn du im Anfang April zwei Waffen kaufst, dann kannst du auch erst 6 Monate später im September zwei weitere Waffen kaufen, und nicht schon ab 1.7.!

      Sonst könntest du dir ja am 30.06. zwei Waffen kaufen und einen Tag später am 01.07. direkt zwei weitere.
      Das würde die Regelung ja total schwachsinnig machen, was sie im Grunde zwar trotzdem ist aber das steht ja nicht zur Debatte.

      Gruß
      Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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        #4
        Stimmt nicht ganz. Wenn ich am 30.06. zwei Waffen kaufe, kann ich erst wieder ab 30.12. zwei Waffen erwerben. Das mit dem Erwerb am 01.07. wie du es darstellst, ist nur deine Interpretation.

        Trotzdem danke für dein Feedback !

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          #5
          Zitat von Octopus Beitrag anzeigen
          Stimmt nicht ganz. Wenn ich am 30.06. zwei Waffen kaufe, kann ich erst wieder ab 30.12. zwei Waffen erwerben. Das mit dem Erwerb am 01.07. wie du es darstellst, ist nur deine Interpretation.

          Trotzdem danke für dein Feedback !
          Ähm, genau das habe ich ja auch geschrieben, da du genau diese Regelung ja scheinbar nicht ganz verstanden hast.
          Lies bitte erstmal genau.

          Danke
          Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

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            #6
            Du hast doch bereits am 12.10 schon eine weitere Waffe eintragen lassen! Ab da rechnen sich dann die weiteren 6 Monate für den zweiten Eintrag.
            Also bei Dir: Eine weitere Waffe ab Januar 2011 (Stichtag 30.06) und die zweite ab März 2011 (Stichtag 12.10). Dann sind jeweils die 6 Monate rum.

            Die 2/6er Regelung gilt nicht pro Karte, sondern allgemein für 2 Waffen alle 6 Monate!

            Der Sachbearbeiter hat also vollkommen richtig entschieden Dir nur eine weitere Waffe einzutragen.
            Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

            Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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              #7
              Zitat von MrSheepy Beitrag anzeigen
              Du hast doch bereits am 12.10 schon eine weitere Waffe eintragen lassen! Ab da rechnen sich dann die weiteren 6 Monate für den zweiten Eintrag.
              Also bei Dir: Eine weitere Waffe ab Januar 2011 (Stichtag 30.06) und die zweite ab März 2011 (Stichtag 12.10). Dann sind jeweils die 6 Monate rum.

              Die 2/6er Regelung gilt nicht pro Karte, sondern allgemein für 2 Waffen alle 6 Monate!

              Der Sachbearbeiter hat also vollkommen richtig entschieden Dir nur eine weitere Waffe einzutragen.

              Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch oder bin zu doof und jemand im Forum kann mir den Knoten in meinem Hirn lösen.

              Auf meiner neuen gelben WBK steht doch:
              Innerhalb von sechs (6) Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. Punkt aus.

              Ich habe innerhalb von 6 Monaten (am 30.06. und am 12.10) zwei Waffen erworben. Damit wurde mein Soll für 6 Monate doch erreicht und dürfte erst wieder ab 30.12.2010 2 Waffen erwerben, entweder gleich im Januar 2011 2 Stück oder verteilt vom Januar bis 30.6.2011.

              Übrigens es gibt im Netz unterschiedliche Auslegungen zum Vollzug der 2/6 Regelung.

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                #8
                Moin

                Das für mich zuständige LA legt die Vorschrift so aus, das man als Sportschütze im 6- Monatszeitraum 2 Waffen kaufen darf. Das gilt ab dem Zeitpunkt der Beantragung.
                Demnach: 01.01 beantragt, 30.06 (schönes Zahlenspiel ) Zeitraumende.

                Man kann hier theoretisch am 30.06 zwei Waffen kaufen, und die nächsten beiden am 01.07.

                Bei unserer Kreisstadt hingegen wird es gehandhabt wie MrSheepy und ElFunghi beschreiben.

                Eigentlich finde ich es recht vernünftig nicht ab dem Erwerbsdatum zu rechnen, sondern nach dem Erteilungsdatum der WBK.

                stefan
                Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

                Kommentar


                  #9
                  Nach diesels Theorem wäre der Zeitraum für den Erwerb nach Erlaubniserteilung auf 6 Monate begrenzt, tatsächlich aber umfaßt er 12 Monate !?

                  Ich halte die Berechnung nach Eintragsdatum für realitätsnäher.

                  Seit froh, daß die Behörde den 6-Monats-Rythmus nicht nach dem Erwerb der zweiten Waffe beginnen läßt, denn erst dann ist ja der Tatbestand des Erwerbs zweier genehmigungspflichtiger Waffen erfüllt.

                  Gunny
                  Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                  Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                  , aktueller denn je)

                  I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

                  Kommentar


                    #10
                    Hi Fellows,

                    ich hasse ja kurze, inhaltlose Beiträge Aber in diesem Fall :

                    Ich habe schon lange das Gefühl, dass nicht "WIR FORENSMITGLIEDER" es sind die vom WaffG keine Ahnung haben.......

                    Ich hätte mir gewünscht bei der Reform des WaffG mitwirken zu dürfen.

                    Gruß

                    The Latest Law Westward of the Rio Peco

                    J.W.
                    Gruss
                    J.W.
                    Irgendwann wirst Du feststellen, dass es etwas nicht mehr gibt obwohl es doch immer da war...
                    und das nur, weil DU nicht dafuer gekaempft hast.
                    s.o.d.

                    Kommentar


                      #11
                      @Octopus: Im Grunde haben die anderen den Sachverhalt ja bereits korrekt geklärt, ich versuche mich aber nochmal daran, deinen Knoten zu lösen.

                      Du hast am 30.06. eine Waffe erworben. Von diesem Zeitpunkt an darfst du dann nach 6 Monaten diesen "Slot" oder "Platz" wieder für einen weiteren Waffenerwerb nutzen. In deinem Fall wäre also dann ab dem 31.12. wieder ein Waffenerwerb möglich. Mit deinem Antrag am 14.1. liegst du also über dieser Frist, diese 6 Monate sind um und du kannst wieder eine eintragen. Was bei dir ja auch geklappt hat.

                      Jetzt kommt der knifflige Teil. Deinen zweiten "Slot" hast du am 12.10. "verbraucht". Von hier an werden auch wieder 6 Monate gerechnet. Der nächstmögliche Erwerb wäre also erst ab März 2011 wieder möglich. Dann sind auch hier die 6 Monate abgelaufen.

                      Die 6 Monate müssen nicht zwangsläufig an den Halbjahren festgemacht werden! Du darfst maximal 2 Waffen in 6 Monaten eintragen lassen. Wenn du also bspw. am 1.2.2011 zwei Waffen eintragen lässt, darfst du nach 6 Monaten, also ab dem 1.8.2011 wieder zwei eintragen. Das wäre die maximale Ausreizung der 2/6er Regel. Wenn du aber etwas verteilter kaufst, kann dir der Sachbearbeiter durchaus den Eintrag verweigern.

                      Hätte er nämlich in deinem Fall jetzt beide neue Waffen eingetragen, hättest du nämlich effektiv in den letzten 6 Monaten 3 (!) Waffen eingetragen. Nämlich die beiden von Januar und die eine von Oktober! Nur weil ein neues Jahr/Halbjahr beginnt, darfst du dennoch nicht die vorhergehenden Monate ignorieren. Wenn du nämlich ab dem 14.1. rückwärts 6 Monat rechnest, hast du in dem Halbjahr (Zeitraum Januar 2011 bis zurück zum Juli 2010) bereits eine Waffe gekauft: die von Oktober. Der SB hat dir daher den zweiten Eintrag verweigert.

                      Ich hoffe das ich dich nun nicht noch mehr verwirrt habe.


                      Grüße

                      Thomas
                      Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit. - Benjamin Franklin (11. November 1755)

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                        #12
                        Moin Kollege,

                        was versprichst Du Dir davon, Dein Anliegen einmal hier und dann auch in WO zu posten ?

                        Denkst Du, daß Du hier oder auch in WO andere, unterschiedliche Antworten erhälst ?

                        Das Waffengesetz ist hier wie dort das selbe, warum dann die Umstände ?
                        MfG aus der schönen Pfalz

                        Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                        Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                        "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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                          #13
                          Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
                          Moin Kollege,

                          was versprichst Du Dir davon, Dein Anliegen einmal hier und dann auch in WO zu posten ?

                          Denkst Du, daß Du hier oder auch in WO andere, unterschiedliche Antworten erhälst ?

                          Das Waffengesetz ist hier wie dort das selbe, warum dann die Umstände ?
                          Entschuldigung Pfälzer, dass ich in beiden Foren gepostet habe. Könnte ja sein, dass in dem einen oder anderem Forum mehr Antworten kommen, die mir hilfreich wären. Außerdem sind nicht alle User in beiden Foren vertreten.

                          Doch wie du siehst, gibt es zu diesem Thema unterschiedliche Meinungen. Das hat mit der verzwickten Auslegung des Waffengesetzes und der unterschiedlichen Handhabung der Behörden zu tun. Trotzdem schönen Sonntag noch.

                          Gruß
                          guardde

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                            #14
                            Zitat von SHADOW Beitrag anzeigen
                            @Octopus: Im Grunde haben die anderen den Sachverhalt ja bereits korrekt geklärt, ich versuche mich aber nochmal daran, deinen Knoten zu lösen.

                            Du hast am 30.06. eine Waffe erworben. Von diesem Zeitpunkt an darfst du dann nach 6 Monaten diesen "Slot" oder "Platz" wieder für einen weiteren Waffenerwerb nutzen. In deinem Fall wäre also dann ab dem 31.12. wieder ein Waffenerwerb möglich. Mit deinem Antrag am 14.1. liegst du also über dieser Frist, diese 6 Monate sind um und du kannst wieder eine eintragen. Was bei dir ja auch geklappt hat.

                            Jetzt kommt der knifflige Teil. Deinen zweiten "Slot" hast du am 12.10. "verbraucht". Von hier an werden auch wieder 6 Monate gerechnet. Der nächstmögliche Erwerb wäre also erst ab März 2011 wieder möglich. Dann sind auch hier die 6 Monate abgelaufen.

                            Die 6 Monate müssen nicht zwangsläufig an den Halbjahren festgemacht werden! Du darfst maximal 2 Waffen in 6 Monaten eintragen lassen. Wenn du also bspw. am 1.2.2011 zwei Waffen eintragen lässt, darfst du nach 6 Monaten, also ab dem 1.8.2011 wieder zwei eintragen. Das wäre die maximale Ausreizung der 2/6er Regel. Wenn du aber etwas verteilter kaufst, kann dir der Sachbearbeiter durchaus den Eintrag verweigern.

                            Hätte er nämlich in deinem Fall jetzt beide neue Waffen eingetragen, hättest du nämlich effektiv in den letzten 6 Monaten 3 (!) Waffen eingetragen. Nämlich die beiden von Januar und die eine von Oktober! Nur weil ein neues Jahr/Halbjahr beginnt, darfst du dennoch nicht die vorhergehenden Monate ignorieren. Wenn du nämlich ab dem 14.1. rückwärts 6 Monat rechnest, hast du in dem Halbjahr (Zeitraum Januar 2011 bis zurück zum Juli 2010) bereits eine Waffe gekauft: die von Oktober. Der SB hat dir daher den zweiten Eintrag verweigert.

                            Ich hoffe das ich dich nun nicht noch mehr verwirrt habe.


                            Grüße

                            Thomas
                            Hallo Shadow,
                            vielen Dank für deine Kommentierung zur 2/6 Regelung. Sie ist mir nun sehr hilfreich bei künftigen Beantragungen von Waffen. Verstanden habe ich deine Formulierung schon. Doch wie es auf der gelben WBK formuliert ist, kommt man trotzdem ins "schleudern".

                            Danke und noch einen schönen Sonntag wünscht dir,
                            guardde

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                              #15
                              Hallo zusammen,

                              war heute beim Amt und die freundliche Sbine bot mir an, die Waffe beim Büchser zwischen zu lagern. Das tat ich auch heute noch und werde die Büchse am 13.04.2011 erneut in die Gelbe beantragen.

                              Danke nochmals für Eure rege Teilnahme und Inputs zu diesem Thema "2/6 Regelung"

                              LG
                              Octopus

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