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    joa würde sagen bin dabei :D

    Hallo zusammen
    Ich komme aus NRW und fange mit dem Schießsport gerade erst an, bzw will anfangen und habe mir 2 Luftgewehre ausgesucht und will einfach nur wissen welches besser ist

    gamo delta
    oder
    perfecta 32

    Ist halt nur im Garten auf Dosen Ballern xD
    aber is n langer Garten deshalb will ich wissen welche von beiden qualitativ besser ist und welche genauerer ist

    Und mal sehen villt kann ich ja auch ieinem mal helfen in Zukunft

    #2
    Hi, will Dir Deine Lust am Schiesssport nicht nehmen: Aber: im Garten damit auf Dosen zu schiessen ist laut Gesetzeslage nicht mehr drin, auch nicht mit dem Luftgewehr. z.B sieht Dich jemand, meldet es und Du hast Stress ohne Ende. Geh in einen Schützenverein, geh zum schnuppern, informiere Dich, dann kannst Du eine Entscheidung treffen auch bezüglich Deiner Waffenwahl.
    Hier ein Auszug:
    Der Transport einer nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten (verpackten) Waffe z.B. zu einem Schützenhaus oder anderen Schießsportstätten gilt als erlaubnisfreies Führen und ist statthaft, ebenso ist das Schießen auf privaten Grundstücken erlaubnisfrei. Beim Schießen mit Druckluftwaffen muss gewährleistet sein, dass Geschosse einen befriedeten Bereich, also im Allgemeinen das Grundstück, nicht verlassen können (WaffG, §12 (Ausnahme von Erlaubnispflichten), Abs. (4), 1a)). Außerdem darf die Mündungsenergie nicht mehr als 7,5 Joule betragen. Das Mindestalter für das Schießen mit Druckluftwaffen im Schießsport beträgt in Deutschland 12 Jahre, mit Ausnahmegenehmigungen auch schon ab 10 Jahren.

    Für den Erwerb von Waffen mit einer höheren Mündungsenergie als 7,5 Joule, sogenannte Weitschussluftgewehre, ist laut Waffengesetz eine Erwerbsberechtigung notwendig. Diese wird erst bei nachgewiesenem Bedarf und nach einer Sachkundeprüfung ausgestellt. Informationen hierzu können in Deutschland die Sportwarte von Schützenvereinen geben. Dies gilt jedoch nicht für Luftgewehre, die vor dem 1. Januar 1970 in der BRD oder vor dem 2. April 1991 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hergestellt und in den Handel gebracht worden sind (WaffG, Anlage 2, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Nr. 1.2); diese können ungeachtet ihrer Mündungsenergie und/oder des Vorhandenseins eines „F-im-Fünfeck“-Stempels gleichfalls frei erworben und besessen werden. Quelle: Wiki

    Gruß Trudero666
    Zuletzt geändert von Trudero666; 24.05.2013, 17:11.
    [I]wer kämpft kann verlieren, wer aufgibt hat schon verloren[/I]

    Kommentar


      #3
      Ersteinmal Hallo Joker! Der Schießsport ist eine vielfältige Angelegenheit und als Hobby eine gute Wahl!

      Zu Trudor:

      Zitat von Trudero666 Beitrag anzeigen
      [...] Aber: im Garten damit auf Dosen zu schiessen ist laut Gesetzeslage nicht mehr drin, auch nicht mit dem Luftgewehr. [...] Der Transport [...] ist statthaft, ebenso ist das Schießen auf privaten Grundstücken erlaubnisfrei. Beim Schießen mit Druckluftwaffen muss gewährleistet sein, dass Geschosse einen befriedeten Bereich, also im Allgemeinen das Grundstück, nicht verlassen können
      Das Schießen mit Luftdruckwaffen ist also auf dem eigenen befriedeten Besitztum gestattet
      Zitat von §12 WaffG
      [...] (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

      1.
      durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

      a)
      mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,
      b)
      mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, [...]
      http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html

      Gruß

      David
      "Informatioen sind Unterschiede, die einen Unterschied ausmachen."
      - Gregory Bateson (1904-1980)

      "Viele Zitate im Internet sind erstunken und erlogen!"
      - Karl Marx (1818-1883)

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