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Tödlicher Schuß in der Silvesternacht

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    #31
    Zitat von Classic_911 Beitrag anzeigen
    .......
    Ähnlich ist es auch bei uns im Verein. Da sind ältere Herren da, die haben teilweise 60 Jahre geschossen, einer hat eine 08 die er von seinem Vater übernommen hat (der hatte sie aus dem 1. WK nach hause genommen ...). Ich fände es grundlegend falsch, wenn wegen einem Irren, wie dieser Täter, eine Zwangsenteignung kommt, wieder irgendwelchen Sozialromantikern, krankhaften Weltverbesserern und Gesundheits-/Überlebensfanatikern geschuldet, die meinen das man eine irgendwie geartete "Perfektwelt" mit massiven Verboten erzwingen kann ...
    Ja, kann deine Ausführung sehr gut verstehen.

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      #32
      In den fränkischen Lokalmedien steht auch nur mehrdeutig, daß der Festgenommene die Waffe aufgrund früherer Mitgliedschaft in einem Schützenverein legal erworben hatte.
      Zu deren aktuell legalem (oder eben nicht) Besitz schreibt man nichts. Dafür allerdings eine längere Abhandlung darüber, wieviele Waffen dort, mit Pro-Kopf-Durchschnitt, registriert sind.
      Unterschätze niemals die Macht dummer Menschen in größeren Gruppen!

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        #33
        Zitat von MrSheepy Beitrag anzeigen

        Wenn er psychologisch vorbelastet war/ist hat die Behörde gepennt. Hat der Verein nicht gemeldet hat dieser sich ebenfalls strafbar gemacht. Die Gesetze sind da recht eindeutig, da brauch auch keiner heulen.


        Nun, JETZT eindeutig, ja. Früher?

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          #34
          Da ich aus der Gegend bin, kann ich dazu leider auch nicht mehr sagen, als in der Presse steht. Wir alle hier können das nicht nachvollziehen, und sind fassungslos!
          Ich kann mir nicht erklären, warum die Behörde hier nicht schon früher tätig geworden ist. Vorallem da der Tatverdächtige Justizmitarbeiter gewesen ist. Einfach unglaublich!
          http://german-rifle-association.de/welcome.html

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            #35
            Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
            Nun, JETZT eindeutig, ja. Früher?
            Welche psychologische Erkrankung oder Auffälligkeit wirft man ihm denn vor?

            Ich habe nur von einer Belastung wegen Trennung/Scheidung und einem auffälligen Verhalten bei der Vernehmung wegen eines Tötungsdelikts gelesen?

            Es scheint sich doch immer mehr einfach um einen nicht mehr aktiven Schützen zu handeln.

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              #36
              Sorry,

              nicht aktiv heist für mich automatisch, Waffen abgeben. Entweder hat hier das Amt ganz gewaltig gepennt oder irgendjemand hat den ehemaligen beim Verband nicht gemeldet. So oder so, sorry für die Wortwahl: Dieser Mistkerl darf nie wieder auf freien Fuss kommen!
              Zuletzt geändert von alex1604; 16.01.2016, 18:04.
              http://german-rifle-association.de/welcome.html

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                #37
                @ alex1604

                Na, mal wieder den Rechtsstaat beim Betreten des Hauses an der Garderobe abgelegt?

                Da man das Alter nicht kennt, KÖNNTE es dann nicht auch legaler Altbesitz von früher sein, also "bedürfnisfrei" oder Erb-WBK? Gibt ja auch eher nicht so häufige Sachen...
                Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                  #38
                  Hier der Pressebericht des hier örtlichen Radiosenders:



                  Desweiteren entschuldige ich mich für die Wortwahl, aber was anderes fällt mir da nicht ein, sorry.

                  Das mit der Initiative ist dazu gekommen, diese Sache teile ich selbstverständlich nicht!
                  http://german-rifle-association.de/welcome.html

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                    #39
                    Zitat von derda Beitrag anzeigen

                    Da man das Alter nicht kennt, KÖNNTE es dann nicht auch legaler Altbesitz von früher sein, also "bedürfnisfrei" oder Erb-WBK? Gibt ja auch eher nicht so häufige Sachen...
                    Das Alter kennt man schon und daher wäre eine alte Gelbe WBK nicht ausgeschlossen.

                    Was brauchen wir Gegner, das machen wir selbst viel besser.

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                      #40
                      Hättest mir doch gleich sagen können, dass ich es bisher komplett überlesen hatte, also das Alter.
                      Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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                        #41
                        Zitat von johann Beitrag anzeigen
                        Das Alter kennt man schon und daher wäre eine alte Gelbe WBK nicht ausgeschlossen.

                        .....
                        Leut, Leut, verrennt euch nicht. "Altbesitzer" heißt nicht, er habe die alte gelbe Sportschützen-WBK besessen. Auf die gab´s bis 2004 nur Einzellader. Der Täter hatte aber Kurzwaffen, die gab´s immer nur auf die Grüne. Und die Bezeichnung "Altbesitzer" bezieht sich auf die, die schon vor 1971 Waffen besessen haben und diese dann entsprechend angemeldet haben. Da gab´s aber keinen Mun-Erwerb ohne Verein, bzw. Bedürftnis. Schon damals nicht.
                        Beim Thema "nicht aktiver Schütze" bin ich zwiegespalten. Einmal ist es nach dem aktuellen WaffG so, dass der Schütze in einem Verein sein muss, der Verien nur seinen Austritt melden muss. Mehr nicht. Von "Pflichtschießen" steht da nicht´s. Das gibt´s nur für die Erteilung eines Bedürftnisses. Mit MEHR bin ich aber auch nicht einverstanden. Schließlich geht es hier um ein Hobby. Und wer mit der erworbenen Grundausstattung, mehr KW und SLB´s gibt´s ja nur für "mehr" schießen, eben nur ein paar mal zum Vereinsschießen kommen will, dann soll das auch OK sein. Wer wegen Krankheit, Arbeit oder Familie pausieren muss oder will, sollte auch nicht "bestraft" werden. Das hat der Gesetzgeber auch bis jetzt nicht anders gewollt.
                        Im Grunde aber auch egal. Das Ganze tut uns allen wieder richtig weh. Da kämpft man an zig Fronten, der Idiot von den Mordsportwaffen ist ja auch schon wieder auf den Plan gerufen. Schreibt 150 Mails an Abeordnete und dann wieder sowas. Das müssen wir wieder alle büssen. Aber ich habe es letztens in einen Leserbrief geschrieben. Als Breivik mit seinen durch den Schießsport erworbenen Schußwaffen zum Massenmörder wurde, hat sich Norwegen nicht genötigt gefühlt, die Freiheiten vieler, wegen einem einzuschränken. Bei uns war und ist es immer anders herum. Wegen einem Vollpfosten werden immer alle anderen bestraft, das war 2004 und auch 2009 so.....
                        .22lfb, .22Hornet, 6,5Creedmoor, 7x57, .30-30WCF, .30-40Krag, .38-55, 10,75x68, .45-70, 12/70, 9mm Para, .357Mag, .44Magnum, .45ACP .358Norma Magnum.

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                          #42
                          Zitat von P.O.Ackley Beitrag anzeigen
                          Leut, Leut, verrennt euch nicht. "Altbesitzer" heißt nicht, er habe die alte gelbe Sportschützen-WBK besessen. Auf die gab´s bis 2004 nur Einzellader. Der Täter hatte aber Kurzwaffen, ...........
                          Nun es muss aber jeder alle Aspekte ausreichend beleuchten sonst gerät so ein Thema in Vergessenheit.

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                            #43
                            Mich verwundert etwas anderes:
                            Bamberger Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager: " ...… legal besessen, sagte Ohlenschlager. “Wenn man die Waffen einmal hat, hat man sie.”

                            Upps, wäre er dann nicht im Thema? Wäre es da nicht besser, wenn der Herr Oberstaatsanwalt an einen fachlich versierten Kollege abgibt?

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                              #44
                              Zitat von hobby999 Beitrag anzeigen
                              Mich verwundert etwas anderes:
                              Bamberger Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager: " ...… legal besessen, sagte Ohlenschlager. “Wenn man die Waffen einmal hat, hat man sie.”

                              Upps, wäre er dann nicht im Thema? Wäre es da nicht besser, wenn der Herr Oberstaatsanwalt an einen fachlich versierten Kollege abgibt?
                              Das hat er auch recht er muss nur die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, das muss auch der Besitzer eines Autos, Messers oder einer Motorsäge auch wenn da die Hürden niedriger angesetzt sind.

                              Allerdings sind die Hürden für eine Wegnahme bei Waffenerwerb vor 2002 auch schon recht hoch.

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                                #45
                                Wenn ein Vereinsmitglied austritt, an wen muss der Verein den Austritt melden?? An den Verband ? Die Waffenbehörde des Mitglieds ? Oder an beide ? Wer soll eine psychische Erkrankung erkennen ? Der "normale" Sportschütze kann das nicht und es kann auch nicht seine Aufgabe sein die anderen Kameraden zu bespitzeln. Die EU will ja jetzt die WBK auf Zeit und die Verlängerung mit einer Art MPU koppeln. Das kann auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Ich habe überlegt ob es vielleicht sinnvoll ist den Hausarzt einfach über die Tatsache zu informieren, das sein Patient Schusswaffen besitzt. Wenn der dann extrem Auffällig wird kann vielleicht noch eingegriffen werden. Es ist sehr schwer hier eine Verbesserung zu schaffen ohne das Kind mit dem Bade auszuschütten. Man kann sich auch nicht so einfach hinstellen und sagen man müsse ein paar Durchgeknallte aushalten. Weil ausbaden müssen das am Ende alle Sportschützen.
                                Ich habe zu dem ganzen Fall mehr Fragen als Antworten. Aber ganz normal war der Typ nicht. Alkohol hin oder her.

                                Gruß

                                Dieter
                                Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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