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voreintrag in grüne wbk

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    voreintrag in grüne wbk

    Hallo zusammen,
    ich bin besitzer einer grünen wbk,
    habe bei egun eine bockbüchsflinte ersteigert,allerdings ohne voreintrag in der wbk zumachen .wie soll ich weiter vorgehen?

    #2
    Beantrage eine gelbe WBK oder werde schnell Jäger und hol dir das Geld zurück, das du für die Sachkunde gezahlt hast.

    Im Ernst, such dir einen Händler, der die Waffe so lange übernimmt oder setz dich mit dem Verkäufer in Verbindung und kündige an, das es noch etwas dauert. Hast du schon bezahlt?

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      #3
      Bezahlt ist schon alles und die waffe ist audf dem zu mir.
      möchte nächste jahr im semptember mit der jagdausbildung anfangen.

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        #4
        Kann auch ein Bekannter von mir Der eine Jagdschein hat die Waffe aufbewahren?

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          #5
          Zitat von Matcher Beitrag anzeigen
          ... und hol dir das Geld zurück, das du für die Sachkunde gezahlt hast.



          Macke, Auf dem Weg zu dir?! Wollte der Verkäufer die WBK nicht sehen Da habt ihr jetzt, glaube ich, echtn Problem
          Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

          Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

          2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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            #6
            doch wollte er,ich habe ihm eine beglaubigte Kopie meiner wbk geschickt

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              #7
              Zitat von Travis Beitrag anzeigen



              Macke, Auf dem Weg zu dir?! Wollte der Verkäufer die WBK nicht sehen Da habt ihr jetzt, glaube ich, echtn Problem
              Habe ihm eine beglaubigte kopie meiner WBK geschickt.

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                #8
                Privatkauf oder Gewerblich? Auf Grün brauchst du 'nen Voreintrag - außer du bist Jäger. Was du ja nicht bist. Meines Erachtens hätte der Verkäufer sie dir gar nicht erst zustellen dürfen, da du derzeit nicht berechtigt bist. Ich weiß nicht mal, wie das mit 'nem Leihschein aussehen würde, da du ja keine gelbe WBK hast. Im Zweifel würde ich die Annahme aber verweigern.

                Solltest du auf jeden Fall schnellstmöglich abklären. Könnte problematisch werden.
                Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

                Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

                2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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                  #9
                  Zitat von Travis Beitrag anzeigen
                  Im Zweifel würde ich die Annahme aber verweigern.
                  Nicht nur im Zweifel .!!!!
                  Der Verkäufer wusste es vielleicht auch nicht besser.

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                    #10
                    Immer wieder GEIL hier!!!!!!!

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                      #11
                      Na zum Glück hat er gefragt und wenn er jetzt noch richtig handelt - ist ja noch nichts passiert. Nimmt er das Paket an, haben wir hier 2 Leute die sich butterweich strafbar gemacht haben.

                      Achso - mir fällt ein - wir hatten hier im Forum schon einmal so einen Fall.
                      Da konnte der jenige sich retten, weil sein Sachbearbeiter so nett war und bis die Papiere durch waren, das Teil in der Behörde eingeschlossen hat.

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                        #12
                        wenn der Überlasser schon auf dem Amt war und "austragen" lassen hat....wirds spannend.

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                          #13
                          alter, höre ich da Schadenfreude :-)
                          Der Satz steht dann in der Anklageschrift, nach dem das SEK die Waffe sicher gestellt hat.
                          der Verstoß im Zeitpunkt der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der bisherige Besitzer dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.

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                            #14
                            im Ernst......wenn wir als LWB nicht LANGSAM KAPIEREN das wir uns mal überlegen sollten was wir machen, wie die rechtlige Lage ist, und zwar, BEVOR wir was machen......dann geht berechtigfter Weise abwärts!


                            Solche D...... wie der Threadstarter, das sind die Leute die uns in Verruf bringen!

                            und DAS KOTZT MICH AN!

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                              #15
                              Da geb ich Dir Recht.

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