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    Hallo, Jedermann!

    Hallo, ich heiße HerrLehreDochMich, und zufällig bin ich neu. Ich komme aus Amerika. Englisch ist meine Muttersprache, deshalb entschuldige ich mich für mein schreckliches Deutsch. Ob es zu lästig ist, sagen Sie mir bitte.

    Weil ich aus Amerika komme, wo haben wir eine wichtige Waffenkultur, ich habe Zugang auf viele Waffen. Persönlich habe ich ein 1911 und einen Revolver. Ich möchte mehr über Feuerwaffen lernen, und die Geimende mitwirken.

    #2
    Hallo und Willkommen! Du wohnst jetzt aber in Deutschland?

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      #3
      Zitat von dkp3011 Beitrag anzeigen
      Hallo und Willkommen! Du wohnst jetzt aber in Deutschland?
      Nein, ich wohne noch in Amerika. Jedoch, möchte ich in Deutschland wohnen.

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        #4
        Hallo und hier im Forum.

        Aber guter Mann............... bist Du crazy ??? Du willst in Deutschland wohnen ??? Bei unseren Waffengesetzen ? Bleib lieber in USA, da ist vieles einfacher.
        MfG aus der schönen Pfalz

        Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
        Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

        "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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          #5
          Haha, das ist sehr wahr. Ich will nur für ein Bisschen dort wohnen, ich kann nicht ohne Waffen leben. Wie erhält man Waffen in Deutschland? Ich dachte dass man keine "Sturmgewehre" in Deutschland haben könnte.

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            #6
            Nun, ich denke für Ausländer dürfte es etwas schwerer sein, länger dauern, um hier Waffen "besitzen" zu dürfen.

            Hab ich mich aber ehrlich gesagt noch nie drum gekümmert, weil es mich ja nicht betrifft und das Waffenrecht hier leider seeeeeeehr kompliziert ist.

            Schießen hingegen kann man in jedem Schützenverein.

            Sturmgewehre nein!

            Halbautomatische Langwaffen ja, wenn sie vom BKA (Bundeskriminalamt) freigegeben wurden.
            "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
            (Prof. Max Otte)

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              #7
              Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen
              Halbautomatische Langwaffen ja, wenn sie vom BKA (Bundeskriminalamt) freigegeben wurden.
              DAS wäre mir neu. Oder verstehe ich Dich vielleicht falsch?

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                #8


                Ich hoffe Deins ist auf der Liste.

                "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                (Prof. Max Otte)

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                  #9
                  Ist sachlich nicht ganz richtig, bzw. man muss es etwas differenzierter betrachten, eine halbautomatische Langwaffe benötigt keinen Feststellungsbescheid oder eine „Freigabe“ vom BKA. Ein Feststellungsbescheid wird vom Hersteller häufig als zusätzliche Rechtssicherheit angefordert, wenn es Unklarheiten um die Einstufung einer Waffe gibt oder man z.B. eine Freigabe für den Erwerb durch Sportschützen anstrebt.

                  Differenzierter schreibe ich deshalb, weil das Thema z.B. in Bezug auf den Erwerb durch Sportschützen nur in dem Zusammenhang interessant ist, wenn es sich um eine Waffe handelt, die unter die Einschränkungen des §6 AWaffV fällt. Also eine halbautomatische Waffe ist, die den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes erweckt und zusätzlich über eines der folgenden Merkmale verfügt:

                  - Lauflänge unter 42cm
                  - Bullpub-Bauweise
                  - Hülsenlänge kürzer als 40mm

                  Ich bin kein Rechtsanwalt und mit Beispielen tue ich mich beim Erklären leichter:

                  Halbautomatisches Gewehr in z.B. sportlicher oder jagdlicher Optik = völlig bedenkenlos, dafür braucht kein Mensch einen Feststellungsbescheid, da es hier gar keinen Anschein gibt.

                  Halbautomatisches Gewehr, welches zwar nach vollautomatischer Waffe aussieht, aber deren Grundmodell (Ursprungsmodell) vor 1945 stammt, fällt nicht unter die Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes (wenn es kein luftgekühltes MG ist!), beispielsweise sei hier genannt Stgw 44, MP40, PPSH41, Sten, usw. = völlig bedenkenlos, kein Feststellungsbescheid benötigt, da überhaupt nicht vom Kriegswaffenkontrollgesetz erfasst.

                  Halbautomatisches Gewehr, in vollautomatischer Kriegswaffenoptik, Grundmodell nach 1945, Lauflänge über 42cm, kein Bullpub, Hülsenlänge über 40mm, z.B. G3 Klon, AR-15 Klon in .223, AK-Klon in .223, AR10-Klon in .308, usw., usw, = völlig bedenkenlos, auch hier braucht man keinen Feststellungsbescheid. Anschein ist zwar gegeben und die Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes greifen auch, aber keine der anderen drei Kriterien (Bullpub, Lauflänge, Hülsenlänge) ist erfüllt.

                  Interessant wird der Feststellungsbescheid erst dann, wenn man eine Waffe hat, die den Anschein erweckt / erwecken könnte und zusätzlich eines oder mehrere der drei Kriterien erfüllt, also z.B. ein AR15-Derivat in Kleinkaliber oder im Kurzwaffenkaliber, ein AK-Klon in 7,62x39, eine Zivilversion vom Steyr Aug, usw. Hier gehen die Hersteller dann her und versuchen die Anscheinsmerkmale weitestgehend zu beseitigen und legen diese Waffe dann zur Begutachtung vor, wo letztendlich mittels Feststellungsbescheid ein positives oder negatives Urteil zum Erwerb durch Sportschützen beschieden wird.

                  Meine Ausführungen zu dem Thema bitte nicht abschließend betrachten, der Feststellungsbescheid stellt auch noch weitere Dinge fest, wie z.B. die fehlende Austauschbarkeit mit Full Auto Baugruppen des militärischen Ursprungsmodells, die rein zivile Fertigung, etc. ich bin jetzt hauptsächlich aus Sportschützensicht auf das Thema eingegangen!

                  Und um zum Abschluss das Thema noch um ein paar weitere Beispiele zu erweitern:

                  Wenn ich mir heute z.B. von einem Büchsenmacher eine Waffe in rein jagdlicher / sportlicher Bauweise bauen lasse, sagen wir mal eine Langwaffe in 7,62x39 mit 10-Schuss Magazin, Lauflänge 38 cm mit Magazin hinter der Abzugseinheit, dann ist das ebenfalls sportlich nutzbar, da diese Waffe z.B. in einem jagdlichen Stutzenschaft verkleidet keinerlei Anschein gem. Kriegswaffenkontrollgesetz erweckt.

                  Nimm meine WUM-1 oder eine Molot Standard in 7,62x39, das sind AK-Klone im Originalkaliber, sie erwecken keinen Anschein gem. §6AWaffV, brauchen rechtlich weder einen Feststellungsbescheid noch gibt es sportliche Einschränkungen. Bau als Sportschütze eine originale Kalaschnikow-Schäftung an, dann hast du ein Problem in Punkto sportliche Zulassung.

                  Viele Hersteller beantragen für ihre Waffen generell Feststellungsbescheide, um dem Kunden weitestgehende Rechtssicherheit bieten zu können, nötig ist es oftmals nicht.


                  Gruß

                  Michael



                  BTW: Herzlich Willkommen im Forum an den Neuzugang!
                  sigpic

                  “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

                  Kommentar


                    #10
                    Danke, Michael. Irgendwie ist diese BKA-Genehmigungssache nicht aus den Köpfen zu bekommen.

                    Kommentar


                      #11
                      Nun amerikanischer Freund, wie ich sagte, kompliziert.

                      "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                      (Prof. Max Otte)

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                        #12
                        Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen
                        Nun amerikanischer Freund, wie ich sagte, kompliziert.


                        Über Sinn und Unsinn von diesem Irrsinn in Juristendeutsch brauchen wir (glaube ich) auch nicht diskutieren…

                        Für mich ist gerade dieser §6 ein wunderbares Beispiel, dass bei uns Gesetze nicht mit Sachverstand gemacht werden, sondern man Gegenstände nach optischen Kriterien einstuft, welche man sich aus drittklassigen Hollywoodfilmen und RTL-Serien angeeignet hat. Ein normaler Mensch muss nicht begreifen warum ein AR15 in .223 nach AR15 aussehen darf und in .22lfB nicht oder warum eine halbautomatische Beretta Storm in 9x19 „gut“ ist und ein halbautomatischer MP5 Klon „schlecht“ ist. Wie der unbedarfte Laie (denn es geht ja um den Anschein oder soll ich es „Drohpotential“ nennen?) die Silhouette eines „guten“ Stgw 44 Klones von der Silhouette des „bösen“ AK-47 Klones unterscheiden soll und warum dann letztendlich der AK-Klon in .223 oder .308 nicht „böse“ ist, der AK-47 Klon in 7,62x39 hingegen doch „böse“ ist.

                        Man könnte in dem Zusammenhang zusätzlich noch die Frage stellen, warum nun ein Sammler, Sachverständiger oder Waidmann dahingehend nicht eingeschränkt wird, während es der Sportschütze wird. Ebenso könnte man sich fragen ob es nicht sinnvoller wäre, wenn man Gegenstände nach der Realität einstufen würde und nicht nach Hollywood-Filmen, mal im Ernst, ob die 9x19 aus einer Beretta Storm oder einem MP-5 Klon verschossen wird, ändert an der „Gefährlichkeit“ überhaupt nichts. Auch eine Repetierflinte (Pumpgun *böse*) wird mit einem Schuss im Kaliber 12/76 wohl kaum mehr Wirkung im Ziel erzielen, als es eine Doppelflinte mit einem Schuss des gleichen Kalibers tut, es sieht nur in den Hollywood-Filmen so eindrucksvoll aus und nach diesen machen wir offensichtlich unsere Gesetze. Ein 75 PS Golf mit getönten Scheiben und Rallyestreifen fährt auch nicht schneller als ein serienmäßiger 75 PS Golf, auch wenn man ganz fest daran glaubt!

                        Aber gut -> Sorry, ich schweife ab!

                        Gruß

                        Michael
                        sigpic

                        “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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                          #13
                          In Kalifornien sind die Gesetze ähnlich das, wo sind die Gesetze durch den Anschein der Waffen auch bestimmt.

                          Beispielsweise, welche Waffe ist mehr gefährlich?

                          Das: http://zombietacgear.com/wp-content/...2/08/HKusc.jpg
                          Oder das?:http://i201.photobucket.com/albums/a.../ump45left.jpg


                          Kalifornien denkt dass die zweite Waffe ist, weil es einen schaurigen Hinterschaft hat.

                          Aber vielen Dank für die Erklärung, es war sehr eingehend. Deutschland hat mehr Waffenrechte als ich dachte.

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                            #14
                            Puh, da bin ich aber froh, dass wir Dich vor lauter Vorschriften nicht vertrieben haben.

                            Wenn Du hier regelmäßig an Wettkämpfen teilnimmst, kannst Du auch mehr Waffen besitzen als der Durchschnittschütze, welcher nur nachweisen muss, dass er dem Schießsport nachgeht (Trainingsnachweise usw.).

                            Viele Grüße,
                            Lichti
                            "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                            (Prof. Max Otte)

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