SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Frage zu Erteilung der WBK

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Frage zu Erteilung der WBK

    Hallo erstmal,

    Da ich neu hier bin und vorhabe im nächsten jahr meine WBK zu beantragen (bin 17) habe ich eine diesbezügliche Frage:

    Ich habe letztes jahr cannabispflanzen (17 Stück) gezogen und wurde logischerweise auch erwischt, es kam natürlich zur verhandlung, etc. Ich wurde dann letztenendlich zu 15 Std sozialnützlicher arbeit und einem Buchprojekt verurteilt (Geständig, die pflanzen waren noch jung, d.h. geringe Menge, einsichtig, den polizisten alles gezeigt). Ich habe nun zwar keine Vorstrafe, aber einen eintrag im Ehrziehungsregister und/oder Zentralregister und weiß nun eben nicht ob ich nächstes jahr meine WBK überhaupt bekommen würde(keine lust erst alles zu beantragen etc wenns eh nix werden wird)

    Eig müsste ich sie ja bekommen können, da ich Laut §5 WaffG (1) nicht zu einem jahr verurteilt wurde und (2) nicht zu 60 Tagessätzen verurteilt wurde http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__5.html

    Freundliche Grüße McIvor

    #2
    Hi,

    da müsstest du dich mal bei deinem Sachverständigen zur Sicherheit erkundigen. Da du ja keine Vorstrafe hast sollte es rein theoretisch kein Problem machen.

    Ich hatte/habe auch so einen Eintrag und musste 20 Sozialstunden in einem Altersheim schieben. Hat letztendlich aber keine Probleme gemacht. War halt nur eine kleine Jugendsünde.


    Gruß,
    Michael
    "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
    GRA - German Rifle Association

    Kommentar


      #3
      danke für die schnelle antwort, der sachverständige wäre dann das landratsamt nehm ich mal an oder?

      Kommentar


        #4
        Ich weiss nicht von wo du bist, bei mir in Hessen gibt es Das Amt für Öffentliche Ordnung, dort einmal anrufen und nach dem Sachverständigen für Waffenrecht fragen. Dann bist du beim richtigen Mann/Frau.
        "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
        GRA - German Rifle Association

        Kommentar


          #5
          BW, Bodensee

          Kommentar


            #6
            Ums anders zu Formulieren: Ich habe nur begrenzte ahnung, davon nur sehr begrenzt in Hessen da ich selbst erst seit kurzem im Besitz einer WBK bin, und andere Familienmitglieder hatten nie das Problem. Wiegesagt, ich gehe davon aus das es bei dir in BW auch etwas wie das Ordnungsamt gibt, einfach dort nachfragen.
            "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
            GRA - German Rifle Association

            Kommentar


              #7
              ok ich frag mich da dann mal durch, danke für die hilfe

              Kommentar


                #8
                Vielleicht noch bedenken, dass neben der Sache mit der Zuverlässigkeit aus §5 WaffG obendrauf dazukommt, dass wenn unter 25 Jahren alt abhängig vom Kaliber bzw. Waffe ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis gefordert wird, in dem die persönliche Eignung festgestellt werden soll (§6 Abs. 3 WaffG).

                Weiterhin sieht §6 Abs. 1 Nr. 2 WaffG die persönliche Eignung als nicht gegeben an, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, von berauschenden Mitteln abhängig zu sein.

                Wie Amt und/oder Psychologe/Facharzt deine Situation beurteilen werden kann man aus der Ferne natürlich nicht abschätzen. Aber Drogenanbau wäre zumindest mal eine Tatsache, die zu so einer Annahme führen könnte.


                Und noch ein kleiner Hinweis:
                Der Mensch auf der zuständigen Behörde* heisst Sachbearbeiter, das ist etwas anderes als ein Sachverständiger.
                Schön wäre es natürlich, wenn beides in einer Person vereint wäre. Leider ist das nicht immer so.

                *Das ist von Kreis zu Kreis und Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Das kann die Polizei sein, das Landratsamt, das Ordnungsamt oder was den Zuständigen Stellen sonst noch so einfällt.
                Zuletzt geändert von Fox; 09.04.2012, 13:40.

                Kommentar


                  #9
                  es kann nicht sein , dass ein "jugendlicher" (17j) mit 18j. eine wbk beantragt , die er vielleicht noch bekommt (was ich nicht hoffe) , der cannabispflanzen in seinem
                  garten anbaut !!

                  meine ganz pesönliche meinung !!

                  Kommentar


                    #10
                    ui ja wie schlimm ...
                    .22lr; 7,62x25; 9x19; .38 Special; .45ACP; 5,56x45; 7,5x53,5; 7,5x55; 7,62x39; 7,62x51; 7,62x54R; 12/70

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Gunnery Beitrag anzeigen
                      es kann nicht sein , dass ein "jugendlicher" (17j) mit 18j. eine wbk beantragt , die er vielleicht noch bekommt (was ich nicht hoffe) , der cannabispflanzen in seinem
                      garten anbaut !!

                      meine ganz pesönliche meinung !!
                      Des mitm "was ich nicht hoffe" versteh ich jetzt nicht so ganz, is doch besser wenn ich cannabis anbaut habe und ne WBK bekomme als wenn ich z.B. jmd zusammengeschlagen hätte und wegen bestochenen Zeugen oder so freigesprochen werd und ne WBK bekomme UND mich nicht im Griff hätte, außerdem habe ich angebaut und machs nicht mehr
                      Zuletzt geändert von McIvor; 09.04.2012, 17:43.

                      Kommentar


                        #12
                        1. Bleiben wir bitte Sachlich!

                        2. McIvor: Nein, es ist nicht besser. Straftat bleibt Straftat...

                        Sicherlich haben die meisten von uns als Jugendliche mal Mist gebaut, über die Stränge geschlagen und Sachen gemacht die nicht Astrein waren. Nicht drüber nachgedacht und voll in die Scheiße gepackt... Trotzdem sehe ich das ganze mit gemischten Gefühlen, da grade wir uns als Legalwaffenbesitzer oder in Deinem Fall Anwärter, immer im klaren sein müssen das wir noch Zuverlässiger sein müssen als der Otto Normal Deutsche Bundesbürger. Soviel mal dazu.

                        Mit 18 Jahren wird die WBK nur gegen ein fachärztliches Gutachten erteilt (Sportschütze). Ein Eintrag wegen Besitzes und Anbau illegaler Rauschmittel macht sich da nicht sehr gut.

                        Allerdings scheinst Du von der einsichtigen Sorte zu sein. Von daher kann auch ich Dir nur empfehlen Dich mit Deiner Zuständigen Behörde Zusammenzusetzen und das Problem direkt anzusprechen.

                        P.S.:
                        Persönliche Eignung nach § 6 Waffengesetz und Abschnitt 2 Allgemeine Waffengesetz- Verordnung (AWaffV)

                        Im Unterschied zur Zuverlässigkeit soll durch Prüfung der persönlichen Eignung sichergestellt werden, dass nur Personen Umgang mit Waffen haben, die dazu geistig und körperlich in der Lage sind. Bestehen durch erwiesene Tatsachen begründete Zweifel an der persönlichen Eignung, verlangt die Waffenbehörde ein fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis. Zum Beispiel führt die Abhängigkeit von Alkohol oder anderen Rauschmitteln zu der Annahme, dass die persönliche Eignung nicht gegeben ist. Alle unter 25-Jährigen, ausgenommen Jäger § 13, müssen ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre geistige Eignung vorlegen (§ 6 Abs. 3 WaffG, § 4 AWaffV), bevor sie die Erlaubnis zum Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe erhalten.

                        Zeugnis und Gutachten sind dabei zu unterscheiden. Die Behörde kann vom Waffenbesitzer regelmäßig nur ein Zeugnis verlangen und keinesfalls das darauf beruhende Gutachten. Dies wurde in der Vergangenheit von den Behörden oft nicht beachtet, was nicht selten zu Verletzungen des von der Verfassung garantierten Persönlichkeitsschutzes führte. Das vorzulegende Zeugnis darf nämlich ausdrücklich nur die Ergebnisse des Gutachtens enthalten; das Gutachten selbst verbleibt beim Gutachter[1]
                        .
                        Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

                        Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von MrSheepy Beitrag anzeigen
                          1. Bleiben wir bitte Sachlich!

                          Mit 18 Jahren wird die WBK nur gegen ein fachärztliches Gutachten erteilt (Sportschütze).
                          [1][/I].
                          Ohje, ich traue mich nicht mal meinen SB anzusprechen wegen der Sache mit den GK Langwaffen die er mir offenbar irrtümlich eingetragen hat, jetzt muss ich noch davon ausgehen das er mir selbst die Gelbe WBK damals ohne fachärztliches Gutachten im alter von 18 Jahren ausgestellt hat. Oder ists in Hessen egal? Mittlerweile habe ich zwar ein solches Gutachten machen lassen (für die GK-Langwaffen) aber trotzdem.... bist du dir wirklich sicher MrSheepy?

                          Gruß,
                          Michael
                          "Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz." -Gustav Heinemann (3. Deutscher Bundespräsident)
                          GRA - German Rifle Association

                          Kommentar


                            #14
                            ok, aber ich hab nachweislich seit 1 1/2 jahren nicht mehr gekifft o.ä., von daher müsste ich ja mit den entsprechenden Urinnachweisen den vorwurf aushebeln können, und sorry fallses nicht sachlich rüberkam, wollte es eig so formulieren, wer hätte denn die berechtigung mir ein fachärztliches Zeugniss auszustellen, muss ich da zu einem Psychologen?

                            Kommentar


                              #15
                              Nur um es mal klar zu stellen: Das Gutachten ist nur für Großkaliber ab 21 nötig. Vorher gibt es egal wie nur Kleinkaliber und Einzelladerflinte bis Kaliber 12. Ich bin 19 und habe ohne irgendwelche Gutachten eine KK-Pistole eingetragen bekommen.

                              Was die "Drogenvergangenheit" angeht, ist mir etwas mulmig, Waffen und Drogen sind einfach keine gute Kombination. Dennoch ist Rücksprache mit dem Sachbearbeiter nicht das schlechteste um zu klären ob eine WBK ausgestellt wird.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X