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Info zur Rechtslage LEP Waffen

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    #31
    @Jim: Nein, die Waffe wurde damals unter dem Bedürfnis "Altbesitz" eingestragen und damit ist das ähnlich wie bei den Erbwaffen, für die man kein ständiges Bedürfnis nachweisen muss.
    Erma Sammler, Suche sämtliche Informationen, Unterlagen, Waffendaten, usw. von Erma, sowie Kontakt zu ehemaligen Mitarbeitern.

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      #32
      Danke vielmals flens für diese Auskunft!

      Somit darf ich meine WBK dauerhaft behalten,auch ohne Bedrüfnis.

      Bis jetzt habe ich immer nur gelesen dass die Sachlage Umbauten diesbezüglich unklar ist. Ich wohne in NRW und sehe du wohl in Bayern, ist es wirklich jetzt eindeutig geregelt Altbesitz und Bedürfnis,gibt es irgendwo einen Link diesbezüglich?

      netten Gruss

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        #33
        Die Nachweispflicht des Bedürfnisses bezieht sich auf Waffen, die man zum sportlichen Schießen erworben hat. Dies ist bei den LEP und 4mm-Waffen aus "Altbesitz" nicht der Fall, ein Bedürfnis muß (und kann i.d.R.) daher nicht nachgewiesen werden.
        Begründung für den Erwerbswunsch war bei mir z.B. stets "techisches Interesse" und nicht die Ausübung des Schießsports.
        Zuletzt geändert von Gunner; 28.03.2012, 19:26.
        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
        , aktueller denn je)

        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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          #34
          Danke Gunner - so formuliert hört es sich plausibel an

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