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Zurück nach Deutschland aus der Schweiz darf ich die Waffen mitbringen?

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    Zurück nach Deutschland aus der Schweiz darf ich die Waffen mitbringen?

    Hallo zusammen

    Ich lebe seit einigen Jahren in der Schweiz und besitzt die Deutsche Staatsbürgerschaft. Nun würde ich gerne innerhalb der nächsten 12 Monate zurück in die alte Heimat :-)

    Jetzt stellt sich für mich die Frage kann ich die Waffen mitnehmen welche ich hier gekauft habe? Es handelt sich um zwei Handfeuerwaffen und zwei Gewehre...(alles gängige Dinge)

    Ich vermute mal, dass ich in Deutschland einen Waffenschein oder ähnliches benötige, nur habe ich keinen. Auch bin ich in keinem Verein gemeldet und gehe nur Regelmäßig mit ein paar Freunden hier in den einen oder anderen Schiesskeller um die Waffen zu nutzen.

    Viele Grüße
    Horst

    #2
    Du brauchst ne WBK,ich würde sagen das einfachste wäre du meldest dich in nem Deutschen Schützenverein an der meldet dich in nem Verband (BDS/BDMP usw)machst ne Sachkundeprüfung,dauert alles mindestens 1 Jahr,danach kannst du mit der Grünen WBK 2 Kurzwaffen erwerben und ein 1/2 Jahr später wenn du die gelbe WBK hast die 2 Langwaffen,allerdings wäre das Einfachste du verkaufst deine Waffen und kaufst dir in Deutschland neue,den deine Waffen müsstest du hier dann irgendwo einlagern Waffenhändler usw,ich weiß nicht wie das mit dem Import aussieht.
    Wilson 1911,Walther P38,Schmidt Rubin G96/11,G11,K31,Sauer u. Sohn K98,Mosin Nagant 91/30,Enfield Long Branch No4 Mk1,Winchester Model of 1917,VZ 52/57,Argentinien Mauser 1909

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      #3
      Zitat von Horst77 Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen

      Ich lebe seit einigen Jahren in der Schweiz und besitzt die Deutsche Staatsbürgerschaft. Nun würde ich gerne innerhalb der nächsten 12 Monate zurück in die alte Heimat :-)

      Jetzt stellt sich für mich die Frage kann ich die Waffen mitnehmen welche ich hier gekauft habe? Es handelt sich um zwei Handfeuerwaffen und zwei Gewehre...(alles gängige Dinge)

      Ich vermute mal, dass ich in Deutschland einen Waffenschein oder ähnliches benötige, nur habe ich keinen. Auch bin ich in keinem Verein gemeldet und gehe nur Regelmäßig mit ein paar Freunden hier in den einen oder anderen Schiesskeller um die Waffen zu nutzen.

      Viele Grüße
      Horst

      Ob in der CH "gänig" und in DE Legal.....muss nicht dasselbe sein! Worum geht es GENAU?

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        #4
        Die Waffen sind in Deutschland zugelassen, das wird nicht das Problem sein. Ich hatte nur gehofft, dass wenn ich schon einen Berechtigungsschein hier besitzt könnte ich diesen vielleicht übertragen oder so. Das scheint aber ja nicht der Fall zu sein. Bei welcher Behörde muss ich mich den melden, damit ich das mal offiziell anfragen kann?

        Ich würde die halt ungern jetzt verkaufen, da bekomme mache ich ja nur minus :-(

        Viele Grüße
        Horst

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          #5
          a) Warum geht man ZURÜCK nach Deutschland? (keine Beantwortung nötig)
          b) Beachte, dass es Gelbe und Grüne WBKs gibt. Hast du halbautomatische Langwaffen, benötigst du die Grüne WBK (für Kurzwaffen natürlich auch) und somit für beide Waffen jeweils ein einzelnes Bedürfnis. Und wenn es nicht vom sportlichen Schießen abgedeckt ist (Verbandswahl enorm wichtig!!!), Pech!
          c) Bitte nenne die Waffen
          d) Erstmal solltest du schauen, wer dort zuständig ist, wo du hinziehen willst. Landratsamt oder Rathaus?
          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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            #6
            Hallo Horst,

            ich würde mal beim Landratsamt anklopfen der für die Region zuständig ist zu der du ziehen wirst.

            Soweit ich mich noch erinnern kann, gibt es diverse Ausnahmeregelungen.
            Es kann z.B. jemand, der Waffen (registrierte oder unregistrierte) erbt, eine WBK erlangen ohne das Jahr im Schützenverein usw., also könnte es in Fällen wie deinen evtl. auch spezielle Regelungen geben von denen wir nichts wissen.

            Ich würde mal dort anrufen und mich informieren.

            Falls das nicht klappt, dann erst einen Schützenverein aufsuchen und sie um eine Lösung fragen.

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              #7
              folgendes ist im A-Klasse Schrank eingeschlossen :-)
              Ruger AR-556
              Pumpaction Kaliber 12
              Beretta 9mm
              357 Magnum

              Ich geh zurück wegen der Familie meiner Frau.

              Wir werden nach NRW gehen.

              Sowie ich das sehe werden ich die Grüne und Gelbe WBK benötigen :-(

              Im Grunde habe ich die Waffen zum Spaß, da wir zwischendurch im Schiesskeller einfach etwas Dampf ablassen, da stecken keine Sportlichen Hintergründe drinnen oder sonstige Selbstverteidigung Wünsche...
              Es macht einfach Spaß, aber das muss ich euch ja nicht erklären

              Also wäre nun der nächste Schritt an der zukünftigen Wohngemeinde zu Fragen wer zuständig ist?
              Ich habe da auch noch einen Freund der im Verein ist, der könnte dann vielleicht bei sich auch mal nachfragen, wobei die im Augenblick Aufnahme stop für Neumitglieder haben...

              Viele Grüße
              Horst

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                #8
                Ich sagte doch, keine Beantwortung nötig, warum^^

                - Repetierflinte = Grüne WBK => Einzelnes Bedürfnis
                - AR-15 könnte schwierig werden. Lauflänge 42cm? (= Grüne WBK)
                - KW = Grüne

                => Du brauchst einen Verband abseits des DSB...
                Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

                Kommentar


                  #9
                  was bedeutet den Abseits des DSB?
                  Gibt es einzeln Verbände di enicht im DSB sind?

                  Gruß
                  Horst

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                    #10
                    Es gibt mehrere Verbände, die sportliche Disziplinen anbieten. Der DSB (und der entsprechende Landesverband, in dem du Mitglied wirst und somit im DSB) bietet nur Disziplinen für deine Kurzwaffen.
                    Jetzt musst du anschauen, ob es für deine Gegend - im Landesverband des DSB - eine entsprechende ZUSÄTZLICHE Disziplin gib.
                    Die Landesverbände sind nicht direkt an Ländergrenzen gebunden...

                    Also, es gibt noch mehrere andere Verbände mit eigenen Disziplinen, wie etwa BDS, VdRBw und sonstwas.

                    e:/
                    Bist du im Westfälischen, dann wars das. Keine zusätzlichen Diszis, also Pech gehabt. Und beim Rheinischen S. kann ich auch nix erkennen, was Repetierflinte und Halbautomat abdeckt.

                    Also, mit Sachbearbeiter reden und fragen, ob du deinen Besitz einfach so behalten kannst (vllt ohne Mun-Erwerb oder SONSTWAS, was mir gerade nicht bekannt ist) ode rdu suchst dir nen Verband, der in deiner Gegend vertreten ist UND die Disziplinen anbietet.
                    Deswegen hat Herr Horner auch gefragt...

                    Und wichtig: Lauflänge beachten...
                    Zuletzt geändert von derda; 06.04.2016, 12:54.
                    Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

                    Kommentar


                      #11
                      ah O.K. nun verstehe ich.
                      Danke für die Hilfe. Ich werde jetzt erst versuchen die zuständige Behörde zu kontaktieren, dann suche ich mir die passenden Verband und frage auch dort nach.

                      Mal sehen ob ich da irgendwie gut rauskomme

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                        #12
                        Bezüglich der oben schon angefragten Lauflänge hier der Hinweis auf die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV):

                        http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/

                        Dort in § 6 sind die in Deutschland vom Schiesssport ausgeschlossenen Schusswaffen genannt. Bitte beachten! Meines Wissens hat die Standard Ruger AR-556 nur eine Lauflänge von 16,10", sprich 41cm. Sie wäre demnach bei uns zum sportlichen Schiessen nicht zugelassen...

                        gruss
                        blackys

                        Kommentar


                          #13
                          Zitat von Horst77 Beitrag anzeigen
                          Ruger AR-556

                          Horst
                          "Problem"

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von blackys Beitrag anzeigen
                            Bezüglich der oben schon angefragten Lauflänge hier der Hinweis auf die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV):

                            http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/

                            Dort in § 6 sind die in Deutschland vom Schiesssport ausgeschlossenen Schusswaffen genannt. Bitte beachten! Meines Wissens hat die Standard Ruger AR-556 nur eine Lauflänge von 16,10", sprich 41cm. Sie wäre demnach bei uns zum sportlichen Schiessen nicht zugelassen...

                            gruss
                            blackys
                            Nicht nur das.

                            Ohne Umbau/Modifikation ist Sie Kat.A

                            Bei der Pumpe muss man auch schauen ob sie in DE "passt"


                            Abschliessend für die Waffen die dann nach DE gehen, prüfen ob gültiger CIP Beschuss vornanden, muss in der CH ja nicht sein
                            Zuletzt geändert von Matthias Horner; 06.04.2016, 17:30.

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von Matthias Horner Beitrag anzeigen
                              Nicht nur das.

                              Ohne Umbau/Modifikation ist Sie Kat.A
                              Ah ja, danke für den Hinweis. Ich kannte nur die hier für Jäger angebotene Version, als offenbar angepasstes Modell.

                              gruss
                              blackys

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