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Waffentransport zwischen zwei Wohnungen

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    Waffentransport zwischen zwei Wohnungen

    Servus,

    kurze Frage die mir grad beim Durchstöbern anderer Threads gekommen ist:

    Dürfte man theoretisch mit seiner Waffe zur Wohnung von z.B. seinen Eltern oder der Freundin fahren (warum auch immer, z.B. Waffe putzen als Ablenkung vom öden Liebesfilm^^)?

    Wäre ja zumindest auch eine private Wohnung (mal das Einverständnis des Partners/der Eltern vorausgesetzt) und solange man dort nicht schläft, sollte auch die sichere Aufbewahrung kein Thema sein. Oder muss es explizit die eigene Wohnung sein?
    Ich könnte mir auch vorstellen, dass der Knackpunkt beim Transport liegt, da - je nach Auslegung des WaffG - eventuell der Punkt "sofern der Transport der Waffe zu einem vom Bedürfnis des Waffenbesitzers umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG)" nicht erfüllt sein könnte? Damit sind ja normalerweise folgende Fahrten gemeint, in denen "von Zuhause zu anderer Privatwohnung" zumindest mal nicht explizit genannt ist:
    - von zu Hause zur jeweiligen Schießstätte und wieder zurück
    - von zu Hause zum Waffenhändler/Büchsenmacher und wieder zurück
    - von zu Hause zu einem evtl. Kaufinteressenten und wieder zurück
    - von einer Schießstätte zu einer anderen und wieder
    zurück

    Was meint ihr dazu?

    Grüße,
    Midgekiller

    #2
    Bin kein Rechtsexperte, aber Du hast doch schon 4 Gründe aufgeführt. Alles, was nicht da steht, dürfte dann wohl nicht vom Bedürfnis umfaßt sein.
    MfG aus der schönen Pfalz

    Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
    Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

    "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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      #3
      So wie ich das sehe: Bedürfnis deckt "Kaufinteressent" ab, ebenso "Büchsenmacher" und "Schießstätte".

      Einfach mal so zum Langeweile vertreiben ist dann natürlich nicht abgedeckt und die Leute, die du "Freunde" nennst, sollen gefälltigst in deine Wohnung kommen (sagt der Gesetzgeber in DIESEM Tonfall).

      Die eigene Wohnung muss es zur Aufbewahrung nicht sein, aber ... Schrank, Zugang etc. und so weiter beachten. Dauerhaft bewohnt und blablub.
      Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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        #4
        Kleine Geschichte,

        ich war am Samstag auf der DM in Phillipsburg. Und hatte wie gewöhnlich alles in der Gewehrtasche verstaut.
        Dann machte mich bei der Waffenkontrolle der eine Kontrolleur auf meinen Fehler aufmerksam. Da war ich erstmal

        Was sich so alles einschleicht mit der Zeit .....

        hab dann gleich am einen Verkaufsstand ne kleine Tasche gekauft und an die Gewehrtasche gebaut, schon ist man wieder auf der richtigen Seite des Gesetzes unterwegs.

        So eine eingeschlichene Gewohnheit kann Dir wie lange gutgehn, aber das eine Mal, wo sie Dich kontrollieren, reicht dann schon aus um alles abzugeben.

        Man muß ned immer alles hinterfragen, man muß es nur machen. Dann paßts schon. Meistens .......... ( ich geh jetzt Bier holen in der Garage )
        MfG aus der schönen Pfalz

        Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
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          #5
          Angemacht weil Munition, Magazin und Waffe in der selben Tasche war?

          Ist wieder mal so eine Streitfrage...

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            #6
            Ja, genau deswegen.

            Klar, kann man streiten, auch wegen dem schnellen Zugriff. Aber um allen Diskussionen aus dem Weg zu gehen, und damit auch sehr wahrscheinlich anstehendem Ärger, ist jetzt dank außenliegender Mun-Tasche das Thema kein Thema mehr.

            Im schlimmsten Fall, so denk ich mal, würde man gegenüber der Judikative eh den Kürzeren ziehen.
            Anders ausgedrückt, man wäre maximal zweiter Sieger .............
            MfG aus der schönen Pfalz

            Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
            Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

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              #7
              Warum sollte man dafür angemacht werden?

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                #8
                Ja hab das bei mir auch so... Rucksack mit Molle Taschen. Jede Tasche ein Schloss...1 mit Pistole, 1 mal geladene Magazin, 1 mal Hauptfachrucksack mit Patronenboxen.

                Und geladene Magazin könnten jetzt auch Streitthema sein^^

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                  #9
                  Zitat von lopo Beitrag anzeigen
                  Warum sollte man dafür angemacht werden?
                  Das frage ich mich allerdings auch !
                  Da ging wieder mit jemand die Fantasie durch.

                  Beim geladenen Magazin, welches in derselben Tasche wie die Waffe liegt, könnte ich ja ggf. noch Diskussionspotential sehen,
                  aber
                  Munition, die sich in der Mun-Box oder der Original Verpackung befindet, darüber braucht man m.E. nicht diskutieren.
                  Diese nochmals in einem weiteren Behältnis zu verpacken ist weder nach Gesetz noch VO vorgeschrieben.

                  Kommentar


                    #10
                    Erlaubnisfrei ist das Führen auf einer Schießstätte oder wenn die Schusswaffe nicht schussbereit*und*nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen im Zusammenhang mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck befördert wird. Diese Voraussetzung ist u.a. dann erfüllt, wenn die Waffe z.B. in einem verschlossenen Waffenkoffer transportiert wird.„Nicht schussbereit“ heißt, dass die Waffe nicht geladen sein darf; es dürfen weder Munition noch Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sein. Der gemeinsame Transport von Waffen und Munition ist ansonsten zulässig.

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                      #11
                      Zitat von Simon387 Beitrag anzeigen
                      Und geladene Magazin könnten jetzt auch Streitthema sein^^
                      Ja, da könnten Dir findige, oder heißts etwa "windige" Winkeladvokaten, Rechtsverdreher ............ "versteher" ??? einen Strick draus drehen
                      MfG aus der schönen Pfalz

                      Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
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                        #12
                        Naja gut das ich zu der Fraktion gehöre

                        Also Magazine allein mit je 5 Schuss in einer Tasche und zusätzlich mit schloss. Also das sind schon paar Handgriffe...

                        Man kann eben alles sehr übertreiben. Zudem dann auch erst mal der Kofferraum geöffnet werden muss.

                        Ist echt alles sehr überzogen, was manche meinen was zu tun ist. Der Gesetzeswortlaut wurde da ja klar abgeschrieben gerade

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                          #13
                          Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
                          ... der eine Kontrolleur auf meinen Fehler aufmerksam...
                          Ohne Frage wäre jetzt der § interessant auf den er sich berufen hat. Denke, auf keinen.

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                            #14
                            Nun, wenn denn nun die Gewehrtasche auf dem Beifahrersitz liegt, weil sie nicht in den Kofferraum paßt ?

                            Und im Zweifelsfalle wird man als LWB vor Gericht fast immer schlecht aussehn. Welcher Richter oder Richterin, zumal noch aus der Gutmenschenfraktion kommend, wird da für einen von uns ein positives Urteil fällen ???
                            MfG aus der schönen Pfalz

                            Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                            Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                            "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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                              #15
                              Die Regeln zum Transport sind doch eigentlich verständlich, oder nicht? Ich sehe da eigentlich kaum Auslegungsspielraum. Nicht schussbereit = nicht geladen, nicht zugriffsbereit = nicht in kurzer Zeit/ mit wenigen Handgriffen anschlagsbereit, wobei es dabei nicht auf den schussbereiten Zustand ankommt.

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