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    Munition verkaufen

    Hallo Leute,

    darf ich Munition kaufen und wenn ich möchte sie auch wieder verkaufen, zB über eGun? Legaler Munitionserwerb natürlich vorausgesetzt.

    #2
    Problemlos möglich, wenn der Käufer die entsprechende Erwerbsberechtigung hat.

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      #3
      Naja,wenn Du eine Erwerbsberechtigung für Munition besitzt,dann darfst Du diese natürlich auch kaufen ... ist ja der Sinn einer EWB

      Wenn Du dann diese Munition die Du aufgrund deiner ordentlich in einer WBK eingetragenen Erwerbserlaubnis erworben hast wieder an einen ebenfalls Erwerbsberechtigten veräußern möchtest, darfst Du das natürlich ebenso (ob bei eGun oder anderswo) !

      Schönen GrußMarkus

      p.s verstehe aber die Fragestellung irgendwie nicht

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        #4
        Zitat von RS59 Beitrag anzeigen
        Hallo Leute,

        darf ich Munition kaufen und wenn ich möchte sie auch wieder verkaufen, zB über eGun? Legaler Munitionserwerb natürlich vorausgesetzt.
        Du hast "Munitionserwerb" dann hast Du auch einen Sachkunde Kurs belegt. Ich kann jede Patrone im genehmigten Kaliber kaufen.
        Weiterverkaufen nur wenn ich keinen Handel betreibe und bei Selbstgeladene ist man für Schäden selbst verantwortlich! Ich meine sogar dass der Schütze selbst einen Sprengstoffschein haben muss um selbstgeladene zu besitzen oder schießen zu dürfen. Da bin ich mit den Einzelheiten nicht ganz vertraut.


        Zuletzt geändert von sportschütze 01; 30.09.2015, 17:10.
        Barack Obama hat sich als Hobbyschütze geoutet und damit seine Gegner erzürnt.

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          #5
          Schießen darf ich selbstgeladene (also von wem anders) doch immer, egal ob eigener Wiederladeschein oder nicht?

          Sofortiger Verbrauch auf der Schießstätte und gut ist? Wenn ich selbst geladene zum Selbtkostenpreis verkaufe (was ich ja mangels Erlaubnis zum Laden eh nicht kann), dann wäre die Haftung bisl doof.
          Wie der Margarine-Konsum die Scheidungsrate beeinflusst, oder andere Scheinkorrelationen

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            #6
            Naja,

            so wie ich das sehe, will der TE nicht wissen, OB er die Mun., die er besitzt, verkaufen darf, sondernd WIE er sie verkaufen darf, z.B. über egun und wie, z.B. mit persönlicher Zustellung usw...

            Kann mich natürlich auch täuschen....

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              #7
              Zitat von sportschütze 01 Beitrag anzeigen
              Ich meine sogar dass der Schütze selbst einen Sprengstoffschein haben muss um selbstgeladene zu besitzen oder schießen zu dürfen. Da bin ich mit den Einzelheiten nicht ganz vertraut.
              Hier irrst Du, aber das weist Du sicher, wenn Du denn Thread über die Weitergabe wiedergeladener Munition verfolgt hast...
              Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

              Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
              , aktueller denn je)

              I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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                #8
                Wenn Du in der WBK die EWB für dieses Kaliber eingetragen hast, darfst Du kaufen.

                Verkaufen darfst Du wiederum nur an Ebensolche, und davon solltest Du Dich als Verkäufer vorher überzeugen.

                Andernfalls kann es kräftig Haue geben vom Amt, inkl. Strafe und Verlust aller waffenrechtlichen Erlaubnisse.
                "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                (Prof. Max Otte)

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                  #9
                  Zitat von Gunner Beitrag anzeigen
                  Hier irrst Du, aber das weist Du sicher, wenn Du denn Thread über die Weitergabe wiedergeladener Munition verfolgt hast...
                  @sportschütze 01:
                  Und genau dort solltest Du Fragen dazu stellen, wenn Du da etwas noch nicht richtig verstanden hast.
                  "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                  (Prof. Max Otte)

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