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    #16
    Zitat von HangMan Beitrag anzeigen
    ja aber wie willst du, wenn du NUR im dsb bist, die nötigen schiessnachweise erbringen??? dazu wirst du wohl oder übel einige wochen/monate erst mal im bds schiesstermine mit entsprechenden waffen nachweisen müssen!!!

    da beisst die maus kein faden ab!!!
    Nun, es geht um den Erwerb der Waffe, nicht um das Schießen.
    Wenn ich nun den örtlichen BDS Vorsitzenden darüber informiere, daß ich seit geraumer Zeit SL-Büchse schieße, und zur Wettkampfteilnahme auf 50/100/300m nun Bedürfnis auf eine Eigenwaffe habe, wird er dem Antrag in der Regel zustimmen.
    Das ist nun auch keine Aufforderung zum Betrug, dann schließlich wird man bevor man sich so eine Waffe kauft, die eine oder andere schießen, um die entsprechende Wahl zu treffen.

    Ansonsten ist man ja beim DSB, und dort fragt auch keiner nach dem Kaliber, das man geschossen hat, wenn es um den Erwerb einer Kurz/Langwaffe geht.

    stefan
    Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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      #17
      für einen halbautomaten musst du aber explezit schiesstermine nachweisen und das kannst du im dsb in der regel nicht! und der betreffende schiessleiter darf dir das bedürfnis für einen ha nur bestättigen wenn er deine schiessnachweis hat und die auch anerkennt! der wird dir mit sicherheit kein bedürfnis bestätigen das du ihm nicht schriftlich erbracht hast, sonst hat er später nämlich die waff-behörde am hals wenn es probs gibt!

      wenn du natürlich die geforderte anzahl an trainlingsnachweisen erbringen kannst (mit leihwaffe, oder auf einem gewerblichen stand) und er das anerkennt, dann is auch alles I.O.! aber schriftliche nachweise mit stempel des betreffenden standbetreiber sind und bleiben voraussetzung für das bedürfnis!
      "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

      "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

      "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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        #18
        Zitat von HangMan Beitrag anzeigen
        für einen halbautomaten musst du aber explezit schiesstermine nachweisen und das kannst du im dsb in der regel nicht! und der betreffende schiessleiter darf dir das bedürfnis für einen ha nur bestättigen wenn er deine schiessnachweis hat und die auch anerkennt! der wird dir mit sicherheit kein bedürfnis bestätigen das du ihm nicht schriftlich erbracht hast, sonst hat er später nämlich die waff-behörde am hals wenn es probs gibt!

        wenn du natürlich die geforderte anzahl an trainlingsnachweisen erbringen kannst (mit leihwaffe, oder auf einem gewerblichen stand) und er das anerkennt, dann is auch alles I.O.! aber schriftliche nachweise mit stempel des betreffenden standbetreiber sind und bleiben voraussetzung für das bedürfnis!
        Gut, wenn das bei Dir so ist, richte Dich danach. Du weißt ja offenbar, wie es geht.

        stefan
        Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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          #19
          ja, lassen wir das...
          "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

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            #20
            Zitat von HangMan Beitrag anzeigen
            ja, lassen wir das...
            Moin

            Die Tücken des Internets ließen Dich, mich, glaube ich falsch verstehen, sorry.

            Ich habe nochmal nachgefragt, sofern ich das richtig verstanden habe sind explitzite Schießnachweise die Waffe, oder das Kaliber betreffend nicht relevant.
            Natürlich ist es möglich sich innerhalb einer Gruppe (BDS....) eigene Ziele zu vereinbaren, bis man jemandem die Qualifikationen zuspricht.

            Diese speziellen, Kaliber/Waffenbezogenen Nachweise stehen meines Wissens zur Diskussion, sind aber, wie mir versichert wurde, nicht zwingend bei den Verbänden vorzulegen, um das Bedürfnis anzuerkennen.
            Das mag auch erklären, daß es unterschiedliche Zeiträume für die Mindestmitgliedschaft gibt.

            Zugegebenermaßen kenne ich dieses Procedere nicht aus eigener Erfahrung. Als Jäger kaufe ich, was ich möchte, und wann ich möchte (fast).

            Vielleicht kann ja einer der Spezialisten, die Verbandsregeln und Gesetzte offenbar aus dem FF beherrschen was dazu schreiben. Mir ist nichts anderes bekannt.

            stefan
            Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

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              #21
              Beim BDMP ist ein Langwaffentraining ein Langwaffentraining. Egal in welchem Kaliber oder mit welcher Waffe ich das geschossen habe... Es ist also unerheblich, ob ich KK Einzellader oder einen HA in .308 geschossen habe. Nur Repetierflinten gehen nochmal gesondert und bei Verbandswechsel ist eine Wartezeit von 6 Monaten minimum.
              Verbietet Hartschalenfrüchte! Jedes Jahr werden weltweit 150 Menschen von Kokosnüssen erschlagen!

              Mitglied im Komitee gegen die Entführung von Kühen durch Ausserirdische.

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