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Ist das Griffstück einer Kurzwaffe ein waffenrechtlich relevantes Teil?
Ja, wie Michael bereits schrieb, ist es laut WaffG 1.3.4 "Griffstück ..., soweit es für die Aufnahme des Auslösemechanimus bestimmt ist" ein wesentlicher Teil einer Schusswaffe. Die Teile für den Auslösemechanismus sind ja frei verkäuflich.
Nimm Overnite. Die holen es bei dir auch gleich ab. Ist völlig unkompliziert.
Wichtig ist aber, dass der Empfänger (nicht der Abholer) eine waffenrechtliche Erlaubnis hat. Sonst hängst du mit drin.
Wichtig ist aber, dass der Empfänger (nicht der Abholer) eine waffenrechtliche Erlaubnis hat. Sonst hängst du mit drin.
Ncht unbedingt:
in diesem Fall käme auch § 12, (1), Nr. 2 in Betracht:
Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese
vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung, zur gewerbsmäßigen Lagerung oder zur gewerbsmäßigen Ausführung von Verschönerungen oder ähnlicher Arbeiten an der Waffe erwirbt;
in diesem Fall käme auch § 12, (1), Nr. 2 in Betracht:
Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese
vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung, zur gewerbsmäßigen Lagerung oder zur gewerbsmäßigen Ausführung von Verschönerungen oder ähnlicher Arbeiten an der Waffe erwirbt;
dann braucht der, der ds macht keine WBK o.ä.
Cool, ja genau, Beförderung ist auch genannt, das ist toll.
Sonst müsste ja jeder Fahrer von Overnite usw. eine Berechtigung haben, und das ist definitiv nicht der Fall.
"Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
(Prof. Max Otte)
Cool, ja genau, Beförderung ist auch genannt, das ist toll.
Sonst müsste ja jeder Fahrer von Overnite usw. eine Berechtigung haben, und das ist definitiv nicht der Fall.
Das mit der "gewerbsmäßigen Beförderung" war mir bekannt, deshalb schrieb ich ja, nicht der Abholer. Das auch die "gewerbsmäßige Ausführung von Verschönerungen" hiervon freigestellt ist, war mir nicht bekannt. Aber gut zu wissen, Mezzo
Da nur die Übergabe an einen Berechtigten sichergestellt werden muss, und das ist bei einer Firmenanschrift der Fall, kannst du das Teil auch mit DHL verschicken.
Da nur die Übergabe an einen Berechtigten sichergestellt werden muss, und das ist bei einer Firmenanschrift der Fall, kannst du das Teil auch mit DHL verschicken.
Nur kann der Paketbote auch bei Firmen eine Nachbarschaftszustellung durchführen....
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