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Glock 18

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    #16
    Zitat von Michael Beitrag anzeigen
    Wobei mich in diesem speziellen Fall direkt mal interessieren würde, ob die Glock 18 hier tatsächlich in der Praxis erwerbbar wäre, grundsätzlich bewilligbar, sicher…

    Mir ist ein Sammler bekannt, der mehrere vollautomatische Waffen mit entsprechenden Ausnahmebewilligungen zur Vervollständigung seiner diversen Sammelgebiete bewilligt bekommen hat. Allerdings handelt es sich in diesem Fall allesamt um Waffen aus der WKII Ära. Er hat mir die Sachlage mal so erklärt, ich hoffe, ich habe es noch richtig in Erinnerung: „Der Bestand an legal besessenen vollautomatischen Waffen darf nicht weiter vermehrt werden, somit besteht keine Möglichkeit um solche Waffen nach Deutschland zu importieren. Erwerbbar mit Ausnahmebewilligung wären nur Vollautomaten aus Altbesitz, die bereits in Deutschland sind. Somit besteht die Schwierigkeit für entsprechende Sammler eher darin, einen Altbesitzer zu finden, der entsprechend verkaufswillig ist. Die Ausnahmebewilligung selbst wäre gar nicht das größte Problem, diese ist durchaus zu bekommen, wenn man das Sammeln mit der entsprechenden Ernsthaftigkeit betreibt und sein Sammelgebiet bereits zu einem großen Teil erfüllt hat.“

    Wenn dem also so ist, dann müsste man zusätzlich zur Bewilligung auch noch eine legal in Sammlerhand befindliche Glock 18 finden und der Besitzer entsprechend verkaufswillig sein, denn eine Bestellung beim Werk in Österreich dürfte wohl ausscheiden, wenn der Grundsatz gilt, dass der Bestand dieser Waffen nicht vermehrt werden darf.

    Gruß

    Michael
    Wirklich sehr interessant. Habe gehört, dass es so einen Sammler auch in meiner Nähe gibt. Mal sehen ob der Besichtigungen anbietet. Hast du weitere Informationen zur Gesetzeslage? (z.B. den Paragraphen) Mich würde interessieren seit welchem Jahr keine neuen Vollautomaten in Zivilistenhände gebracht werden dürfen. In den USA war es ja 1986.

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      #17
      Vergiss die G18. Ich kenne jemanden, der die entsprechende Genehmigung hat und eine kaufen wollte. Nur Glock wollte ihm trotz BKA-Genehmigung keine verkaufen, da die dieses Modell ausschließlich an staatliche Stellen liefern.....
      Erma Sammler, Suche sämtliche Informationen, Unterlagen, Waffendaten, usw. von Erma, sowie Kontakt zu ehemaligen Mitarbeitern.

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        #18
        Servus !

        Ob eine G18 in DL erwerbbar ist lässt sich ganz einfach abklären.

        Anruf in Fürth beim deutschen Importeur !

        Die sind dort sehr aufgeschlossen, auch der "Endverbraucher" wird hier problemlos beraten !

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          #19
          Zitat von flens69 Beitrag anzeigen
          Vergiss die G18. Ich kenne jemanden, der die entsprechende Genehmigung hat und eine kaufen wollte. Nur Glock wollte ihm trotz BKA-Genehmigung keine verkaufen, da die dieses Modell ausschließlich an staatliche Stellen liefern.....
          Das könnte ich wiederum ganz klar wiederlegen, Glock verkauft auch das Modell 18 an Zivilpersonen sofern diese eine entsprechende Bewilligung vorlegen können. Allerdings nicht direkt sonder immer via Importeur. Ich habe zwei Bekannte welche so ein Modell erworben haben und selber hatte ich das Gerät auch mal im Auge.
          Glock verkauft im übrigen gar keine Waffen direkt an den Endkunden, zumindest nicht an zivile.
          Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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