SchutzMasken.de Brownells Deutschland

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Antrag auf Waffenschein und laufende Ermittlungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Antrag auf Waffenschein und laufende Ermittlungen

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Erteilung des Waffenscheins während strafrechtliche Ermittlungen am Laufen sind.

    Nach §5 des Waffengesetzes soll der Antrag auf den Waffenschein ausgesetzt werden, falls gegen den Antragsteller wegen einer Straftat von der Staatsanwaltschaft ermittelt wird.

    Angenommen man stellt einen Antrag auf Waffenschein und weiß nichts von solchen Ermittlungen.

    Wird der Bescheid über die Erteilung des Waffenscheins einfach monatelang kommentarlos verzögert, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind, um dann ggf. abzulehnen oder erhält der Antragsteller eine Benachrichtigung dass der Antrag auf den Waffenschein ausgesetzt wurde?

    Weiß das Jemand genau oder arbeitet ggf. sogar Jemand bei der Behörde und ist mit der Ausstellung der Wafenscheine vertraut?

    Danke für die Antwort.

    Viele Grüße
    Peter

    #2
    Die Behörde bei der Du den Antrag gestellt hast, muss spätestens innert drei Monate reagieren, sonst kannst Du ihr Untätigkeit im Amt vorwerfen.
    "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
    (Prof. Max Otte)

    Kommentar


      #3
      Aufgrund welchem Bedürfnis beantragst du denn den WS, bist du besonders gefährdet, machst du Personenschutz.
      Hast du schon die Waffe in der WBK eingetragen die du beabsichtigst.. zu führen?

      Kommentar


        #4
        Geht es um einen kleinen WS oder einen regulären WS ?
        Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

        Kommentar


          #5
          Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen
          Die Behörde bei der Du den Antrag gestellt hast, muss spätestens innert drei Monate reagieren, sonst kannst Du ihr Untätigkeit im Amt vorwerfen.
          Stimmt zwar aber das betrifft nur die Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage. Wenn die Behörde einen zureichenden Grund für die Verzögerung vorträgt und beweisen kann, dann geht die sog. "Begründetheit" dahin

          Kommentar


            #6
            Das juckt den Treadstarter alles nicht, er war seit der Eröffnungsfrage nicht mehr online

            Kommentar


              #7
              Sicher wurde das Urteil heute gesprochen !
              Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

              Kommentar


                #8
                Urteil: 15 Jahre mit anschließender Sicherheitsverwahrung

                Kommentar


                  #9
                  Es ging um den kleinen Waffenschein.

                  Kommentar


                    #10
                    In dem Fall würde mein Sachbearbeiter keinen Kl. WS ausstellen.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Marlin91 Beitrag anzeigen
                      In dem Fall würde mein Sachbearbeiter keinen Kl. WS ausstellen.
                      Warum nicht? Verstehe deinen eigenartigen Humor nicht.

                      Kommentar


                        #12
                        Das ist kein Humor sondern bitterer Ernst. Wenn akut eine Ermittlung ansteht, erteilt mein SB keine WBK oder WS. Liegt vielleicht daran, dass er kein Beamter ist.

                        Kommentar


                          #13
                          Ich glaub, daß in so einem Fall nicht nur Dein SB keinen kleinen WS ausstellen würde. Von den "großen" mal ganz abgesehen.
                          MfG aus der schönen Pfalz

                          Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                          Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                          "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

                          Kommentar


                            #14
                            Was sollte der Beamtenstaus daran ändern?

                            Bei laufenden Ermittlungen wird generell keine Erlaubnis im Zusammenhang mit dem WaffG erteilt, man weiß ja nicht, ob sich der Antragsteller tatsächlich als böser Bube entpuppt.
                            Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

                            Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
                            , aktueller denn je)

                            I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

                            Kommentar


                              #15
                              Habe mich heute auch mal schlau gemacht. Antwort: Solange die Ermittlungen nicht abgeschlossen sind, ruht die weitere Bearbeitung waffenrechtlicher Genehmigungsverfahren.
                              Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X