BIS ES EINE ANDERE RICHTLINIE GIBT, GILT FÜR http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Do...cationFile&v=6DIE RICHTLINIE DES BVA !
und dort steht eindeutig, dass das in Verkehr bringen (Handel/Leihen/Verschenken) nur nach neustem Stand zulässig ist :
ZITAT
"Die nach bisherigen Vorgaben ordnungsgemäß unbrauchbar gemachten Waffen dürfen nicht ohne eine Deaktivierung nach den Vorgaben der Verordnung in den Verkehr gebracht oder aus der oder in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden. Der Besitz bleibt zuläs-sig."
Wer eine aktuelle Version belegen kann, möge dies bitte tun .
Wer aber Halbwissen verbreitet und moderne Legenden weiterträgt, hilft unserem Hobby nicht !
Also bitte kein "ich habe gehört", "ich glaube" und ähnliches mehr.
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