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Walther PP und DSB????

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    Walther PP und DSB????

    Servus,

    hat jemand Erfahrungswerte mit einem Bedürfnis für eine Walther PP 7,65 mm im DSB?

    Hier gehen die Meinungen meiner Schützenkameraden auseinander.
    1. Zentralfeuerpistole Nr. 2.45
    2. GK Pistole Nr. 2.52
    oder
    3. Nicht Möglich

    Bitte um einige Meinungen.
    Dran, Drauf, Drüber

    #2
    Moin

    Meines Wissens (ohne Gewähr) muß eine Laufmindestlänge (Pistole) von 3" bei den genannten Disziplinen gewährleistet sein. Ich würde das beim Verband nachfragen. Die PP Standartlauflänge beträgt i.d.R. 83 mm. Somit ist das Minimum erfüllt.

    Über den Sinn oder Unsinn lässt sich natürlich trefflich streiten.

    stefan
    Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

    Kommentar


      #3
      Danke für die Antwort.

      Meines Wissens hat die PP eine Lauflänge von 98 mm

      Bei der PPK wären es 83 mm
      Dran, Drauf, Drüber

      Kommentar


        #4
        Hallo Wolfgang365,

        ich hab die DSB-Sportordnung von 2005, die am 01.01.2007 aktualisiert wurde. Dort ist für diese Disziplinen eine Mindestlauflänge von 10cm angegeben. Da es nun 5Jahre alt ist, kann sich natürlich etwas geändert haben.

        Gruß Ole

        Kommentar


          #5
          Moin

          Zitat von wolfgang365 Beitrag anzeigen
          Danke für die Antwort.

          Meines Wissens hat die PP eine Lauflänge von 98 mm

          Bei der PPK wären es 83 mm
          Ja denn. Hast ntürlich Recht.

          Zitat von Ole Beitrag anzeigen
          Hallo Wolfgang365,

          ich hab die DSB-Sportordnung von 2005, die am 01.01.2007 aktualisiert wurde. Dort ist für diese Disziplinen eine Mindestlauflänge von 10cm angegeben. Da es nun 5Jahre alt ist, kann sich natürlich etwas geändert haben.

          Gruß Ole
          Gibt es hier nicht unterschiedliche Bestimmungen für Pistolen und Revolver.?
          100mm Ll beim Revolver, ohne Trommel und 100 mm bei der Pistole incl. Patronenlager.? So kam ich auf die >100mm in Summe bei dem kurzen Pistolenlauf.

          stefan
          Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

          Kommentar


            #6
            Gibt es hier nicht unterschiedliche Bestimmungen für Pistolen und Revolver.?
            100mm Ll beim Revolver, ohne Trommel und 100 mm bei der Pistole incl. Patronenlager.? So kam ich auf die >100mm in Summe bei dem kurzen Pistolenlauf.
            Das geht so auf die Schnelle nicht daraus hervor. Vielleicht find ich es noch. Das einzige was ich gefunden hab ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestlauflänge bei Kurzwaffen(3Zoll/7,62cm). Wie das nun wirklich gemessen wird, würde mich auch interessieren.

            Gruß Ole

            Kommentar


              #7
              Der DSB hat bei den genannten Disziplinen als Mindestlaulänge 100mm, abweichend von den gesetzlich geforderten Mindestlängen für´s sportliche Schießen. Gemessen wird sie bei Pistolen inklusive dem Patronenlager, so, wie Stefan bereits geschrieben hat.

              Gruß

              Michael
              sigpic

              “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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                #8
                Moin

                Und ich dachte an eine neuerliche Änderung.........

                Der wichtigste Hinweis ist wohl der von michael, auf die abweichenden Reglungen.

                Ab und zu darf ich bei der Jungjäger- Schießausbildung helfen und empfehle normalerweise die ausführliche Studie der Sportordnung, im Falle eines Sportwaffenerwerbs. Anschließendes kenntnisnahes (schönes Wort ) Nachfragen hilft dann bei dem Verband und der Behörde.

                stefan
                Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.

                Kommentar


                  #9
                  Danke für die Antworten.
                  So wie ich das verstanden habe, müsste es gehen!
                  Lauflänge der PP = 98 mm plus Patronenlager. Also sollte es passen mit den 100mm

                  Laut Sportordnung steht unter Regelnummer 2.52 Großkaliberpistole .32
                  Aber in der Beschreibung: -entsprechend Ausschreibung.
                  Heißt das, dass die Disziplin eigentlich nicht geschossen wird? Oder was bedeutet: -entsprechend Ausschreibung?
                  Dran, Drauf, Drüber

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                    #10
                    Hi Wolfgang 365,

                    je mehr ich diesen Thread lese umso verwirrter werde ich.

                    Wenn ich mich recht entsinne, wird die Lauflänge einer Waffe immer mit Patronenlager angegeben. In §6 1.Abs. WaffV steht, dass Waffen unter 3Zoll Lauflänge vom Sportschießen ausgeschlossen sind. Also 7,62cm. Ich kann in der DSB-Sportordnung keine Stelle finden, die etwas von 10cm angibt. Sollte ich es überlesen haben, wird es sich sicher um 4 Zoll, also um 10,16cm handeln.

                    Die Disziplin, mit der Du im Kaliber 7,65mm Schießen kannst, ist die mit der Bezeichnung Zentralfeuerpistole 25mtr. Diese Übung gleicht im Ablauf der der Sportpistole 25mtr.(Kaliber .22 lfb). Der Unterschied ist nur, dass eine Kaliberwahl mit der zugelassenen Waffe zwischen 7,62 bis 9,65 mm (.30 - .38), keine Magnumpatronen, zugelassen ist.

                    Die Disziplinen Großkaliberpistole und Großkaliberrevolver sind je Waffe nur zugelassen im Kaliber 9mmLuger und .45ACP, sowie .357Magnum und .44Magnum.

                    Die verwendete Munition kann Hersteller oder Wiedergeladene sein. Es ist aber pro Kaliber ein Mindestimpuls (MIP) der Patrone vorgegeben. Er errechnet sich aus der Formel :
                    0,1 x Geschoßgewicht in Gramm x Mündungsgeschwindigkeit in m/s.

                    Beispiel um den Mindestimpuls einer 9mmLuger (MIP=250) zu erreichen, muss sie folgende Daten enthalten :

                    Geschossgewicht :115grs. 124grs. 145grs. (es muss natürlich in Gramm umgerechtnet werden).
                    Geschwindigkeit: 337m/s 312m/s 265m/s (Vo-V2)

                    Das entspricht der Leistung der durchschnittlichen, fabrikmäßig hergestellten, Munition. Diese Werte muss auch der Wiederlader erreichen.

                    Der Vo Meßpunkt kann zwischen Vo-V2 liegen. Die im Endkampf stehenden 6 Schützen müssen vor Antritt 5 Patronen aus dem verwendeten LOS zum testen ans Schiedsgericht abgeben.Ggf. ist eine regionale Vorgehensweise möglich (Früher wurde z.B. jeder Teilnehmer vor Antritt des Wettkampfes geprüft). Die Munition wird dann, bei Bedarf oder ungereimtheiten, aus der vom Schützen verwendeten Waffe getestet. Ein dann nicht erreichen des MIP führt zur Disqualifikation.

                    Aber nun zurück zur Zentralfeuerdisziplin. Sie besteht aus 60 Wertungsschuss, aufgeteilt in 30Schuss Präzision und 30Schuss Duell. Die gesamte Disziplin wird einhändig geschossen (während die GK-Dis.beidhändig geschossen wird). Diese Disziplin kommt also im Kal. 7,65mm nur für Dich in Frage.
                    Das ist mein Wissensstand... oder bin ich nun auf der völlig falschen Range
                    Gruss
                    J.W.
                    Irgendwann wirst Du feststellen, dass es etwas nicht mehr gibt obwohl es doch immer da war...
                    und das nur, weil DU nicht dafuer gekaempft hast.
                    s.o.d.

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                      #11
                      Zitat von John Wayne Beitrag anzeigen
                      je mehr ich diesen Thread lese umso verwirrter werde ich.

                      Wenn ich mich recht entsinne, wird die Lauflänge einer Waffe immer mit Patronenlager angegeben. In §6 1.Abs. WaffV steht, dass Waffen unter 3Zoll Lauflänge vom Sportschießen ausgeschlossen sind. Also 7,62cm. Ich kann in der DSB-Sportordnung keine Stelle finden, die etwas von 10cm angibt. Sollte ich es überlesen haben, wird es sich sicher um 4 Zoll, also um 10,16cm handeln.
                      Howdy John,

                      es steht in der Disziplinbeschreibung der DSB-Sportordnung - die Tabelle mit der Kurzform und ja, ich habe auch extra ein zweites Mal geschaut, es steht 100 mm als Mindestlauflänge für die Disziplin und nicht 4 Zoll.

                      Gruß

                      Michael
                      sigpic

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                        #12
                        Sorry, war gestern zu faul, hätte es aus Gründen der Nachvollziehbarkeit vielleicht gleich belegen / verlinken sollen!

                        Hole ich hiermit nach, schaut mal bitte hier in die Sportordnung rein:

                        Das BVA hat sein neues Internet-Angebot gestartet. Dadurch werden möglicherweise derzeit Links aus Suchmaschinen, von anderen Webseiten oder Lesezeichen nicht mehr richtig angezeigt.


                        Auf der Seite 62 findet ihr die Tabelle mit den genannten Disziplinen 2.45 und 2.52, bei diesen beiden Disziplinen müsst ihr in die 4. Spalte, also "Lauflänge in cm" schauen, hier steht nun bei beiden Disziplinen "min 10cm" und "max 15,3cm".

                        Gruß

                        Michael
                        sigpic

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                          #13
                          Hallo Michael,

                          stimmt (danke das Du nochmal nachgelesen hast), jetzt habe ich es auch gefunden. Ich war nur deshalb so verwirrt, weil ich erst vor ein paar Wochen diese Änderung in meine SpoO einsortiert habe :

                          neue Fassung:
                          0.5.1.1 Auf jeder Waffe müssen in Deutschland gültige Beschusszeichen nach gesetzlichen
                          Vorschriften vorhanden sein. Ausgenommen sind Feuerwaffen, die vor dem 01.01.1891
                          hergestellt und nicht verändert worden sind.
                          (§ 6 Abs. 1 AWaffV:
                          Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
                          1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;
                          2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer
                          vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes
                          über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn
                          a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt,
                          b) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (sog. Bul-Pup-Waffen) oder
                          c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40
                          Millimeter beträgt;
                          3. halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als blablabla...

                          ...und damit war für mich der Drops gelutscht....

                          Das würde ja nun bedeuten, dass der DSB für sich selber mit den minimum Maßen von 100mm, ganz sicher alle "nur 3Zoll" Waffen ausgeschaltet hat. Und quasi die 4 Zoll Waffen nach unten abgerundet und die 6 Zoll Waffen nach oben (153mm) aufgerundet hat.

                          Denn 76,2mm + 23.4mm (.32S&W long)= 99,6mm und somit immer noch keine 100mm...(wenn man von der LL-Angabe ohne Patronenlager ausgegangen wäre (was ich mir hätte nicht erklären können).

                          Offenbar findet man das nur in dieser Liste. Die ich immer ignorierte, weil ich gar nicht auf die Idee gekommen bin, dass es darüber hinaus noch ein weiteres Maß gibt... tstststs... da schießt man nun schon so lange und ist anerkannter Referee.... tja Wolfgang, dann Deko-Waffe... und für mich ist das Thema geklärt
                          Gruss
                          J.W.
                          Irgendwann wirst Du feststellen, dass es etwas nicht mehr gibt obwohl es doch immer da war...
                          und das nur, weil DU nicht dafuer gekaempft hast.
                          s.o.d.

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                            #14
                            Stimmt, dann hat sich die Sache erledigt.
                            Wegen 2mm. Weltklasse
                            Dran, Drauf, Drüber

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                              #15
                              Nicht unbedingt,

                              eine Version mit Mündungsgewinde überschreitet mit Sicherheit das Mindestmaß geringfügig

                              Sicher wieder etwas kostspielig, so eine Nachrüstung. Hab zwar nicht die ganze Sportordnung durchgelesen, ob das nicht auch wieder ausgeschlossen ist... aber dann hat man ja einen guten Grund, warum es so sein musste.
                              (Mindestlänge+Option der Flexibilität bei Aufsätzen)

                              Die meiner Meinung nach etwas unansehnlicheren Sportvarianten der PP gibts ja auch bloß in 22lfB soweit mir bekannt.

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