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    Eintrag WBK gelb

    Hallo zusammen, vielleicht kann mir ein erfahrender Schützenkollege hier helfen?

    bin Sportschütze und darf nach der 2/6 Regel erst am 08.07.2016 eine neue Waffe in meine gelbe WBK eintragen.
    Nun folgendes: habe online bei einem deutschen Waffenhändler einen Repetierer im März diesen Jahres also 03/2016 gekauft und auch hierfür dann online mit dem Bezahlen der Ware ein Rechnung erhalten vom März 2016. Die Waffe ist bis heute beim Waffenhändler bei dem ich die Waffe gekauft habe gelagert.

    Nun bekomme ich den Karabiner am 07.07.2016 per Express geliefert und führe erst dann die tatsächliche Gewalt über diese Waffe aus.

    Nun meine Frage:
    brauche ich für den Eintrag dann in meine gelbe WBK eine neue Rechnung die nach dem 08.07.2016 liegt, da ich ja erst dann erwerben darf. Oder reicht hier die Rechnung vom März ?

    wäre super um Tipps hierfür, vielen Dank schon vorab

    Grüße
    rolk

    #2
    Im Prinzip reicht die Rechnung vom März aber nicht verzagen, Sachbearbeiter fragen. Nur der weiß, wie er es gern hätte.
    "The chinaman is running them cheap shells on me again."

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      #3
      Der eigentumsrechtliche Erwerb, sprich das Rechnungsdatum spielt keinerlei Rolle. Ich bin bisher auch noch nie auf den Gedanken gekommen, dem SB eine Rechnung vorzulegen. Der bekommt das entspr. Formular (Erwerbsanzeige) und gut.

      Nach deinen Schilderungen wirst du ja einen Tag zu früh erwerben (07.07. statt 08.07.). Die meisten SB wird das nicht jucken, ob das bei deinem anders ist, kann ich dir nicht sagen. Hast ja noch Zeit, also frage ihn und verschiebe die Lieferung im Zweifel um einen Tag.

      gruss
      blackys

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        #4
        Danke euch für die Infos :-)

        werde mit meinem SB Kontakt aufnehmen und mal nett anfragen was so gewünscht wird.
        Erhalt des Karabiners hab ich auf den 08.07. gelegt, somit also auch safe :-)

        danke nochmals

        Grüße

        Rolk

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          #5
          Erwerben/Besitzen oder auch tatsächliche Gewalt ausüben hat nichts mit Eigentum (an der Waffe) zu tun. Deswegen ist "Erwerben" im Sinne von Kaufen auch nicht das richtige Wort, da es sonst einen Konflikt mit der Wortwahl des WaffG gibt. Eine Rechnung muss also nicht vorgezeigt werden. Normalerweise sollte laut WaffG der Händler den Eintrag in die WBK übernehmen.

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            #6
            In der Praxis nimmt oft der Händler den Eintrag in die gelbe WBK vor und die Behörde stempelt die Zeile nur noch ab.

            Genaugenommen soll den Eintrag laut Waffengesetz § 14 (Absatz dazu steht ganz am Ende des §) jedoch die Behörde vornehmen. Gerade im Versandgeschäft wie hier bei Dir handeln dann auch die Händler so und nehmen selber keine Eintragung vor. Das macht dann die Behörde und trägt das Datum ein, das man ihr für den Besitzübergang meldet - das ist
            dann nicht unbedingt das Datum an dem man das Eigentum erwirbt.

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              #7
              Zitat von Olympia Beitrag anzeigen
              In der Praxis nimmt oft der Händler den Eintrag in die gelbe WBK vor und die Behörde stempelt die Zeile nur noch ab
              Lt. Aussage einer SB ist dies nicht mehr die Praxis. Es gibt noch sehr wenige unbelehrbare Händler die es nicht verstehen.

              Kommentar


                #8
                "Normalerweise sollte laut WaffG der Händler den Eintrag in die WBK übernehmen"

                WaffG
                § 34 Überlassen von Waffen
                (2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen...
                Mit Praxis oder Nicht hat das nichts zu tun.

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                  #9
                  Wie auch immer, ich gehe davon aus, wichtig ist dass man als Verkäufer und Käufer innerhalb von zwei Wochen den tatsächlichen Besitzübergang meldet.

                  Ob das Amt da auf einen Tag mehr oder weniger in Bezug auf das Erwerbstreckungsgebot schaut, kann nur das eintragende Amt sagen.

                  Das Amt kann ein Fass aufmachen, muss es aber definitiv nicht.
                  Der gesunde Menschenverstand sagt sowieso dass es egal ist ob ich die Waffe einen Tag vor Ablauf des halben Jahres in Besitz nehme oder nicht.

                  @Rolk
                  Mit Erhalt des Karabiners am richtigen Tag ist eh alles in Butter :-)
                  Das ist für Dich der Tag der Inbesitznahme. Den Tag des Erhalts hatte ich in einem vergleichbaren Fall meinem Amt gemeldet und der Tag wurde dann auch in die WBK eingetragen.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Olympia Beitrag anzeigen
                    Wie auch immer, ich gehe davon aus, wichtig ist dass man als Verkäufer und Käufer innerhalb von zwei Wochen den tatsächlichen Besitzübergang meldet.

                    Ob das Amt da auf einen Tag mehr oder weniger in Bezug auf das Erwerbstreckungsgebot schaut, kann nur das eintragende Amt sagen.

                    Das Amt kann ein Fass aufmachen, muss es aber definitiv nicht.
                    Der gesunde Menschenverstand sagt sowieso dass es egal ist ob ich die Waffe einen Tag vor Ablauf des halben Jahres in Besitz nehme oder nicht.

                    @Rolk
                    Mit Erhalt des Karabiners am richtigen Tag ist eh alles in Butter :-)
                    Das ist für Dich der Tag der Inbesitznahme. Den Tag des Erhalts hatte ich in einem vergleichbaren Fall meinem Amt gemeldet und der Tag wurde dann auch in die WBK eingetragen.
                    Tolle Ausführung und top Info !!! vielen herzlichen Dank, euch allen !!
                    Grüße aus dem Allgäu
                    rolk

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                      #11
                      Warum lässt du dir das Gewehr nicht schon einen Monat vor Ende des Erwerbstreckungsgebot auf Leihschein schicken?

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                        #12
                        @lopo
                        wäre eine option gewesen, hab ich verbummelt (nicht drangedacht) :-)
                        dank trotzdem für Deinen Tipp
                        Grüße

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                          #13
                          Den Leihschein kann der Händler doch am 7.7. gleich mitschicken. Nach Eintrag am 8.7. kannst du ihn ja entsorgen. So gibt es keine Diskussion auf dem Amt.

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                            #14
                            bekomme den Karabiner nun am 08.07.2016

                            somit alles Gut!!

                            vielen Dank euch allen für die hervorragenden Informationen zu meiner Frage!

                            Super Sache wenn man in einem Forum korrekte Infos von erfahrenen Leuten bekommt, toll!

                            euch allen Gut Schuß weiterhin!!

                            Grüße

                            Rolk

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