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Probleme mit der Waffenbehörde

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    Probleme mit der Waffenbehörde

    Hallo zusammen,

    ich konnte leider nicht länger warten und habe gleich mal ein sehr wichtiges Thema weshalb ich vielleicht mein komplettes Hobbie an den Nagel hängen kann.

    Vor etwa zwei Jahren habe ich von einer Person die mich nicht leiden konnte eine Anzeige erhalten. Ich konnte damals aber beweisen dass ich unschuldig bin und somit wurde das Verfahren gegen mich eingestellt. Doch leider bleibt diese Anzeige bei der Polizei gespeichert auch wenn sie längst erledigt ist. Auch mein Anwalt konnte keine Löschung bei der Polizei erreichen da die Polizei dies ablehnt.

    Durch diesen längst erledigten Eintrag bei der Polizei hat es meine Sachbearbeiterin von der Waffenbehörde auf mich abgesehen und wollte mir schon alle Waffenrechtlichen und Sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse entziehen wozu sie überhaupt kein Recht hat.

    Auch bekomme ich überhaupt nichts mehr von ihr genehmigt oder verlängert.
    Egal welchen Antrag ich bei ihr abgebe... sie weigert sich.

    Seit mehreren Monaten liegt bei mir zuhause eine Genehmigung für eine 9mm Kurzwaffe des WSV´s . Ich habe mich in den letzten Monaten gar nicht mehr auf die Waffenbehörde getraut um mir den Voreintrag für diese Waffe abzuholen.

    Auch sollte ich dringend in den nächsten 4 Wochen meine Erlaubnis nach §27 verlängern lassen da sie sonst ihre Gültigkeit verliert.
    Nur weiß ich leider genau was wieder passieren wird wenn ich auf der Behörde zur Verlängerung erscheine

    Ich muss auch noch dazu sagen dass die Sachbearbeiterin auf dem Ordnungsamt neu und noch sehr Jung ist und von Waffen hat sie schonmal gar keine Ahnung. Mit dem alten Sachbearbeiter gab es nie irgendwelche Probleme.


    Habt ihr irgendwelche Tipps oder Meinungen zu dieser Geschichte ??
    Wie könnte ich am besten vorgehen ?
    Ich bin so verzweifelt dass ich mein Hobbie bald aufgeben muss oder einen Rechtsstreit mit der Waffenbehörde beginnen muss

    Gruß Benny

    #2
    Es gibt klare Regeln und Gesetze wann was zu löschen/tilgen ist. Nach dem Motto "ne, ich will nicht" geht das nicht. Also entweder gescheiten Anwalt suchen oder selbst aktiv werden. Beim Amt das Gleiche: Begründung liefern lassen aufgrund welchen § nichts mehr genehmigt/verlängert wird.

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      #3
      Dienstaufsichtsbeschwerde gegen beide. So würde ich anfangen.
      "Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
      Peter Ustinov

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        #4
        Genau das habe ich mir auch gedacht und habe mir das Waffengesetz genau durchgelesen und ausgedruckt.
        Auch auf der Homepage vom Landratsamt steht einiges zu persöhnlichen Eignung und zuverlässigkeit geschrieben.

        Dies habe ich alles ausgedruckt und mit Textmarker markiert da dort nur steht: "Bei einer rechtskräftigen verurteilung oder Alkohol -, Drogenmissbrauch/Konsum". Und das ist bei mir alles nicht der Fall.
        Ich wurde weder verurteilt noch wurde ich mit Alkohol oder Drogen erwischt.
        Und da es genau so auf der Homepage vom Landratsamt geschrieben steht, werde ich diese Dokumente der Tante von der Waffenbehörde unter die Nase halten.

        Mein Anwalt hat sie auch bereits in einem Brief darauf hingewiesen dass sie keinerlei Gründe oder Rechte hat um meine Erlaubnisse zu entziehen, doch dies scheint sie alles nicht zu interessieren.
        Sie wollte auch bereits ein Fachpsychologische Gutachten von mir haben das mich über 1000€ gekostet hätte aber dazu habe ich mich bis jetzt geweigert. Und da ich Auszubildender bin, kann ich mir so etwas auch gar nicht leisten und ablehnen könnte sie das Gutachten dann immer noch .
        Zuletzt geändert von Kimber 12; 03.10.2016, 11:35.

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          #5
          Als AzuBi sehe ich da hauptsächlich ein finanzielles Problem, denn wenn der SB "vernünftigen" Argumenten nicht zugänglich ist , würde ich dringend zu einem Fachanwalt raten. Ohne spezielle Rechtsschutzversicherung ist der aber kaum bezahlbar.
          Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

          Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
          , aktueller denn je)

          I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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            #6
            Da kann dir hier aber leider keiner helfen, außer vielleicht einen auf Waffenrecht spezialisierten Anwalt benennen.
            Wenn die Dame so sperrig ist, wie von Dir behauptet, bleibt Dir nur der normale Verfahrensweg:
            Die gewünschten Anträge (Verlängerung 27er, Antrag auf Voreintrag) schriftlich stellen. Wenn sie die ablehnt, muss das mit einem förmlich Bescheid erfolgen. Der muss eine Begründung enthalten und die Rechtsbehelfsbelehrung. Dann bleibt Dir nur, den entsprechenden Weg zu gehen.

            Die eingangs von Dir genannte -erledigte- Anzeige spielt doch nur dann eine Rolle, wenn sie irgendwelche Begründungen für Unzuverlässigkeit liefert. Das muss durch die Behörde aber entsprechend begründet werden. Es ist ja nicht so, dass jeder Eintrag in irgendeinem Register oder jedes laufende Verfahren sofort und zwingend zur Aberkennung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen.

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              #7
              Warst Du schon beim Amtsleiter?
              Bevor Du beim Anwalt anfängst Kosten zu produzieren (oder Du hast einen Rechtsschutz?) würde ich mit dem Amtsleiter schriftlich in Kontakt treten.
              Benenne Dein Anliegen sachlich ohne Emotionen und fordere ihn auf, Deine Anträge bearbeiten zu lassen oder Dir eine schriftliche Begründung zu geben warum nicht.

              Wie hast Du mit Deinem SB kommuniziert, hoffentlich schriftlich damit Du das belegen kannst?

              Wenn Du das per e-mail machst nimm Deinen SB mit in den Verteiler.

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                #8
                Morgen wollte ich bei der Waffenbehörde vorbeischauen. Antrag auf verlängerung der Erlaubnis § 27 und Antrag für den Voreintrag sind bereits ausgefüllt und Gesetzestexte sind auch ausgedruckt.

                Wenn ich wegen dieser Anzeige verurteilt worden wäre dann würde ich das ja verstehen aber da meine Unschuld bewiesen ist und das Verfahren eingestellt wurde, habe ich keinerlei Verständnis für die Reaktion der SB.

                Morgen werde ich dann sehen was dabei herauskommt. Wenn sie sich erneut quer stellt dann werde ich als erstes mit der Amtsleiterin sprechen und dann wird auch gleich ein Termin beim Anwalt gemacht.

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                  #9
                  Zitat von Götterbote Beitrag anzeigen
                  Dienstaufsichtsbeschwerde gegen beide.
                  Das läuft immer unter fff, die FACHaufsichtsbehörde wäre hier der wesentlich sinnvollere Ansprechpartner.

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                    #10
                    Eine Möglichkeit würde ich versuchen.
                    Du machst einen Termin mit der Dienststellen Leiterin.
                    Bei diesem Termin erklärst du ihr das sich zwischen dir und der SA ein "Spannungsverhältnis" entwickelt hat, das, deiner Meinung nach, nur auf gegenseitigen Missverständnissen beruhen kann und das du diese gerne ausräumen möchtest und dafür auf ihre Moderation hoffst.
                    Dann besprichst du alle Probleme offen und ohne Emotion.
                    Ist natürlich Bauch pinseln oder feiner ausgedrückt Diplomatie. Egal - wenns hilft.
                    Dann die Beschwerde bei der Fachaufsicht, nicht bei der Dienstaufsicht. Ab da geht alles so wie so nur schriftlich. Erst dann Anwalt und Klage.
                    Also abgestuft vorgehen, nicht gleich den riesen Hammer rausholen, aber die Gegenseite nicht im Unklaren lassen das du dich nicht unterbuttern lässt.
                    Ist meine persönliche Meinung zu der Sache, ohne Anspruch auf ewige und immer Recht zu haben.

                    Mit bestem Gruß

                    Fieli
                    Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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                      #11
                      Das hört sich sehr gut an und wäre einen Versuch wert, vielen Dank

                      Mal sehen, vielleicht kann ich gleich Morgen ein Gespräch mit der Leiterin der Dienststelle führen.

                      ... Naja wenn ich mir das nochmal so überlege dann wusste die Leiterin nicht einmal was ein Munitionserwerb ist
                      Zuletzt geändert von Kimber 12; 03.10.2016, 14:07.

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                        #12
                        wenn möglich nimm einen zeugen mit...
                        "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

                        "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

                        "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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                          #13
                          Ja nimm wen mit.
                          Und ich hatte auch schon eine Anzeige, das Verfahren wurde vom Staatsanwalt eingestellt.
                          Hatte dadurch keine Probleme.

                          Mein SB hatte das aber auch auf dem Schirm.

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                            #14
                            Der Zeuge sollte einen hervorragenden Leumund haben.
                            "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                            (Prof. Max Otte)

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                              #15
                              Mimm mich :
                              Veni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte

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