Ich hab noch mal im Forum gewühlt, aber nicht gefunden worauf ich eine Antwort bräuchte. Das soll nicht heissen, dass es hier doch irgendwo steht.
Beim Anzeigen eines Neuerwerbs, bekam ich den Hinweis, dass ich doch keine Wafffe mehr erwerben könne, wenn ich nicht einen neuen oder anderen Schrank vorweisen kann. Ich habe einen AB Schrank mit Zertifikat und dieser ist in den Papieren, welche ja beim SB in der Akte liegen, vom Hersteller für 7 LW deklariert. Nun habe ich aber auch WS welche im Schrank als LW zählen - diese aber keinen Platz wegnehmen. Es würden noch ein paar LW hinein passen und die Tür geht immer noch zu.
Nun meine Frage:
Ist das für die Behörde bindend oder
ist es eine Empfehlung des Herstellers ? ( 7LW )
sprich:
Kann ich reinstopfen was geht und der SB muss mir das zugestehen oder hat der SB recht und es dürfen nur soviel hinein, wie der Hersteller es vorgibt ?
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