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Polizeikontrolle mit Schreckschuss

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    Polizeikontrolle mit Schreckschuss

    Hallo Leute,

    ich habe eine Frage.


    Ich hab 'nen kleinen Waffenschein und eine legale Schreckschuss (geladen mit Pfeffergas). Diese führ ich in der Öffentlichkeit verdeckt auf legalem öffentlichen Gebiet mit mir. Nun ist es letztens vorgekommen, das durch einen unbemerkten Riss in meiner Jacke man hinten die Waffe gesehen hat. Eine Person rief die Polizei und diese kamen mit zwei Wagen auf mich zu, kontrollierten mich von oben bis unten und nach ca 30 Minuten durfte ich wieder gehen. (Hatte ja schließlich nen Waffenschein).
    Der Polizist meinte mit sowas muss man aufpassen, denn wenn ein Kollege mal die Waffe zieht und auf mich abdrückt, dann wars das.

    Wie sieht es aber vom rechtlichen her aus? Kann ich für etwas belangt werden, was das angeht? Sprich wenn jemand die Waffe unbeabsichtigt gesehen hat? Bzw. wie reagiere ich dann?

    Liebe Grüße

    #2
    Ich frag mich immer wieder, warum müssen Menschen mit einer Waffe ( Schreckschusswaffe ) durch die Gegend laufen ? Wozu benötigt man überhaupt eine Schreckschusswaffe ?

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      #3
      Zitat von PorTable1337 Beitrag anzeigen
      ...
      Der Polizist meinte mit sowas muss man aufpassen, denn wenn ein Kollege mal die Waffe zieht und auf mich abdrückt, dann wars das.
      ...
      ... Ist meiner Meinung nach eine ziemlich sinnfreie Aussage des Polizisten.

      a) Hast du das Recht, die Waffe legal zu tragen
      b) gibt es geanau so etliche Personen (Behörden, Inhaber regulärer Waffenschein, Jäger), die ebenfalls legal bewaffnet unterwegs sind

      Daher wird dich wohl kein Polizist "einfach so" über den Haufen schießen.

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        #4
        Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
        Ich frag mich immer wieder, warum müssen Menschen mit einer Waffe ( Schreckschusswaffe ) durch die Gegend laufen ?
        Vielleicht ganz einfach nur, weil man das Recht (kleiner Waffenschein) dazu hat???

        Mir reicht das als Begründung.
        Gruß aus dem Kraichgau

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          #5
          Zitat von PorTable1337 Beitrag anzeigen
          Wie sieht es aber vom rechtlichen her aus? Kann ich für etwas belangt werden, was das angeht?
          Das hätten dir die Männer in grün---ähhh blau dann schon näher erläutert, wenn sie eine Möglichkeit gesehen hätten.

          Es ist wie bei jedem Gesetz»,
          «es wirkt nur bei jenen, die sich daran halten.»

          "Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss." (Roman Herzog)

          „Die gefährlichsten Massenvernichtungswaffen sind die Massenmedien.Denn sie zerstören den Geist, die Kreativität und den Mut der Menschen, und ersetzen diese mit Angst, Misstrauen, Schuld und Selbstzweifel.“(M. A. Verick)

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            #6
            Ferien...

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              #7
              Zitat von erich74 Beitrag anzeigen
              Ich frag mich immer wieder, warum müssen Menschen mit einer Waffe ... durch die Gegend laufen ? Wozu benötigt man überhaupt eine Schreckschusswaffe ?
              Weil ihm danach ist und weil er es (in D-land noch) darf ? Ich frage mich immer, warum man sich das (öffentlich) fragen muss. Wenn er das will, dann soll er doch, das zu hinterfragen ist weder deine noch einem anderen seine Aufgabe.

              Der grösste Feind des deutschen LWB ist der deutsche LWB, was bei deinem Beitrag mal wieder ganz deutlich geworden ist.

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                #8
                Zitat von Nighthawk Beitrag anzeigen
                Vielleicht ganz einfach nur, weil man das Recht ... dazu hat??? Mir reicht das als Begründung.
                Eben. Genau so sieht es aus.

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                  #9
                  @cag

                  Ich Frage das öffentlich, weil sich mir der Sinn nich erklärt. Hier wurde ein Fred eröffnet und mir ergab sich diese Frage. Es gibt auch Menschen, die es nicht verstehen, auch wenn man es darf, worin der Sinn besteht. Nur weil man es darf ? Ich hinterfrage dass um es zu verstehen.



                  EDIT durch Michael - Grund: Bitte die Forennetiquette beachten, Danke!
                  Zuletzt geändert von Michael; 23.10.2013, 08:24.

                  Kommentar


                    #10
                    Administrativer Hinweis:

                    Fachforum und kein Diskussions- oder Offtopicbereich, das gebe ich mal zu bedenken, bevor das Thema wieder in unnötiges Blabla und Streitigkeiten abdriftet. Also seid bitte so gut und bleibt beim Thema und der eigentlichen Fragestellung.

                    Weitere vom Eingangsthema abweichende Beiträge schmeisse ich raus...

                    Gruß

                    Michael
                    sigpic

                    “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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                      #11
                      @ Michael: Danke, rechtzeitig reagiert!

                      @ Nighthawk:

                      Prinzipiell soll, wenn man die Berechtigung hat, eine SSW so geführt werden, dass es zu keiner Störung der öffentlichen Ordnung kommt.

                      Heißt: verdeckt.

                      Wenn in der Jacke nun ein Riss war, den du nicht bemerkt hast, dann kann man dir trotzdem nichts anhaben, denn du wirst ja wohl kaum unter Vorsatz einen Riss in deine Jacke gemacht haben, damit alle Welt seine SSW sieht.

                      Kommentar


                        #12
                        Hi, PT!

                        Na, ja, es ist halt so: wenn bei der Polizei die Meldung eines besorgten Bürgers - ich sag's jetzt einfach mal allgemein - über eine bewaffnete Person eingeht, muß das natürlich überprüft werden.

                        Da durch die eingesetzten Beamten i. d. R. nicht festgestellt werden kann, ob diese bewaffnete Person eine scharfe eine PTP- oder Softair-Waffe mit sich führt und ob legal oder ilegal, schalten die Polizeibeamten bei der Kontrolle logischerweise in einen "erhöhten Eigensicherungsmodus".

                        Also, wenn Du kontrolliert wirst, bleib ruhig, laß Deine Hände da, wo man sie sehen kann und folge einfach den Anweisungen der Polizisten. Die Jungs bzw. Mädels machen nur ihre Arbeit und wollen möglichst gesund nach Hause kommen.

                        Greif auf keinen Fall nach Deiner Waffe, um den Beamten zu zeigen, daß Du "nur" eine Schreckschusswaffe führst - nicht lachen, alles schon vorgekommen.

                        Wirst Du nach Ausweis etc. gefragt und hast die Papiere beispielsweise in der Jackeninnentasche, dann grapsch nicht einfach in die Jacke, sondern erklär den Beamten, wo Du Deine Dokumente hast und frage, ob Du sie herausnehmen darfst usw.

                        So läuft die Kontrolle für beide Seiten relativ stressfrei ab und wenn Du die erforderlichen Erlaubnisse bei Dir hast, sind letztendlich alle zufrieden.

                        Als der Polizist zu Dir sagte "bei so was muß man aufpassen ....", meinte er sicherlich damit das umsichtige und ruhige Verhalten bei der Kontrolle.

                        Gruß Cop

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                          #13
                          Jupp, belangt werden kannst Du für einen solchen Polizeieinsatz erstmal nicht, denn Du führst das Dingen ja legal.

                          Ob es für die Öffentlichkeit und dann die Polizei erstmal einen gefährlichen Eindruck erweckt (die Polizei ist ja nicht nur in Sachen Verkehrsüberwachung und Strafverfolgung unterwegs, sondern vor allem zur Gefahrenabwehr), steht auf einem anderen Blatt.

                          Da kann, wie oben beschrieben, ein unvorsichtiges Handeln oder auch nur lautstarkes Pochen auf deinem Recht durchaus zu Fehleinschätzungen durch die Beamten, oder zumindest zu Mißstimmung führen. Und das kann dann im schlimmsten Fall zu schweren Verletzungen führen (wofür die Polizei in der Regel nicht belangt werden kann, es sei denn, es liegen offensichtliche Überreaktionen vor...der Polizist kann auf den ersten Blick idR nicht erkennen, ob es eine PTB-Waffe ist, und muss auch nicht das Risiko eingehen, das erstmal in Ruhe zu checken - um dann bei einer "scharfen" Waffe ggf. nur 2. Sieger zu sein. Das ist verständlich, denke ich.).

                          Im minder schweren Fall kann es zu einem kurzen Bericht an deine Waffenbehörde führen mit der anschließenden Möglichkeit, dass man Dir den kleinen Waffenschein wieder abspricht.

                          Mit Glück lachen alle über die Situation, und Du kannst weitergehen. Ist aber eher unwahrscheinlich. Die Presse freut sich mit Sicherheit auch über solche Polizeieinsätze á la: "Großeinsatz wegen Schreckschusspistole".

                          Daher würde ich beim Führen zwar ein gesundes Selbstbewusstsein ob der Legalität in mir tragen, aber auch erhöhte Sensibilität für möglichst unauffällige Trageweise.

                          gruß

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                            #14
                            Ich möchte Dir zu einer Sache raten, wenn Du die SSW hinten in der Hose hast
                            und mit dem Auto in eine Verkehrskontrolle kommst, hol nicht Deine Geldbörse aus der Gesäßtasche.
                            Sag dem Beamten das Du eine SSW führst und das diese hinten in der Hose sei.Sag das dort auch deine Geldbörse sei...
                            Der Beamte wird dann "etwas" machen/ fordern was ich hier nicht schreibe aber dem ist folge zu leisten,
                            dann wird alles gut und Dir wird nix passieren. Du hast dann alles richtig gemacht...

                            Solltest Du nach der Geldbörse, respektive in Richtung Waffe ( auch Messer ) greifen,
                            es den sichernden Beamten ins Auge fallen das dort eine Waffe ist und Du dort hin greifst,
                            hast Du ein Problem.. Dies könnte auch ein gesundheitliches Problem sein und im schlechtesten Falle ist Deine Lebenszeit abgelaufen ...
                            Er wird um jeden Preis das Leben seines Kollegen schützen wollen. In Sekundenbruchteile erkennt man nicht ob es Softair Deko SSW etc ist...

                            -

                            Egal wo Du hin greifst, ist Dort eine Waffe lass es sein...
                            nur mal als Hinweis... in Deinem ureigensten Interesse !

                            Man kann jeden Menschen nur vor die Stirn schauen...
                            Wer soll vorher wissen ob Du nen netter Kerl bist oder gerade Deiner Frau die Gurgel durchgeschnitten hast ?
                            Verbrecher sehen aus wie Du und ich... Jeder möchte nach der Arbeit gesund zu seiner Familie zurückkehren.
                            Zuletzt geändert von Nitro-Nils; 25.10.2013, 06:35.
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                              #15
                              Zitat von 17550 Beitrag anzeigen
                              ... Ist meiner Meinung nach eine ziemlich sinnfreie Aussage des Polizisten.

                              a) Hast du das Recht, die Waffe legal zu tragen
                              b) gibt es geanau so etliche Personen (Behörden, Inhaber regulärer Waffenschein, Jäger), die ebenfalls legal bewaffnet unterwegs sind

                              Daher wird dich wohl kein Polizist "einfach so" über den Haufen schießen.

                              a) So ist es ! Lass Dich nicht in Deinen Rechten einschränken.
                              b) Die geben bei Kontrollen an das sie Mitarbeiter des Wertransport / Personenschützer etc sind und eine Schusswaffe führen...

                              ... keiner schießt ohne Grund...
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