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Waffenschrank außerhalb der Wohnung?

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    Waffenschrank außerhalb der Wohnung?

    Hallo Freunde,
    aufgrund eines baldigen Umzuges in eine neue Wohnung stellt sich mir die Frage, ob ich meinen Kurzwaffenschrank (Stufe B) in dem ich z.Zt. drei Kurzwaffen aufbewahre, auch unbedingt in der eigentlichen Wohnung montieren muss oder ob ich ihn

    - auch im abgeschlossenen separaten Kellerraum (neben von anderen genutzten Kellerräumen) oder
    - in einem abgeschlossenen Lageraum auf dem Balkon

    stellen darf?
    Im WaffG § 36 und in der WaffV § 13 habe ich keine konkrete Aussage gefunden (oder überlesen?). Oder meine Behörde fragen?
    Ganz herzlichen Dank für Antworten
    Ladestift
    "Heute ist die gute alte Zeit von morgen." K. Valentin

    #2
    Zitat von Ladestift Beitrag anzeigen
    - auch im abgeschlossenen separaten Kellerraum (neben von anderen genutzten Kellerräumen) oder
    Also wenn der abgeschlossene, separate Kellerraum ein hölzerner Lattenverschlag ist, wie er häufiger in älteren Mehrparteienhäusern vorgefunden werden kann, dann schonmal ein ganz klares NEIN. Das weiß ich aus eigener Erfahrung mir einer SBin. Das Nein schließt im Übrigen auch moderne Lattenverschläge aus Alublech mit ein.

    Wenn es aber ein von vier normalen Wänden umgebener Raum mit massiver Tür (Holz oder Metall ist dabei egal, mMn), dann dürfte es da keine Probleme geben. Aber für eine rechtsverbindliche Auskunft würde ich immer den zuständigen SB fragen.

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      #3
      Vielen Dank Vincent! - Da es sich in meinem Fall um einen Keller mit massiven Mauerwerkswänden und einer richtigen Tür handelt, bin ich frohen Mutes.

      In ein paar Wochen muß ich sowieso zur Behörde, ich teile hier dann die offizielle Meinung meiner Behörde auch hinsichtlich eines möglichen Balkon - Standortes mit.
      "Heute ist die gute alte Zeit von morgen." K. Valentin

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        #4
        Bei mir ist es ungefähr das selbe. Hab in Brandenburg gewohnt und bin nach Berlin umgezogen. Da ich keine Möglichkeit habe in meiner kleinen Wohnung einen Waffenschrank aufzustellen wurde mir die Lagerung der Waffen an meinem ehemaligen Wohnort gestattet. Bedingung war, dass das Gebäude in dem meine Waffen lagern bewohnt ist.
        Das ganze scheint unterschiedlich gehandhabt zu werden. Brandenburger Behörde in Bernau sagt ich muss die Waffen mitnehmen, neue Berliner Behörde sagt Lagerung an ehemaligem Wohnort ist möglich.
        So ist das zumindest bei mir gelaufen.

        Gruß Ole

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