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Nach jahrelanger Abstinenz vom Vereinsleben, habe ich Post vom LRA bekommen mein Bedürfnis nachzuweisen. Ansich kein Problem, ich kann als freier Schütze gelistet werden.
Die Fragen:
Wie verhält sich das mit dem Versicherungsschutz ohne Verein?
Was braucht man unbedingt an Versicherungen, was ist feiwillig (aber sichererer)?
Und welche Gesellschaften versichern (außer Gothaer, da muss man im Verein sein)?
Vielen Dank für im Voraus für sachdienliche Hinweise.
Bin bei der HUK Coburg haftpflichtversichert, die decken den (gesetzeskonformen) Schießbetrieb (außer: Jagd) ab.
Andere Versicherungen sind darüber hinaus nicht nötig.
Und wie regelst Du das mit der gestlichen Vereinspflicht und den Bedürfnisnachweisen ??
Grüße im abgesicherten Modus
vom Gunner
Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
er wird, wenn er auf einer Vereinsanlage schießen will, eine "Tageskarte" ziehen müssen. Dann ist er auf der Anlage während seines Aufenthaltes versichert.
MfG aus der schönen Pfalz
Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, ) Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?
"Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."
Das Problem wird die regelmäßige Teilnahme am Schießsport sein.
Ich kenne einen US Amerikaner der das einige Zeit praktizierte. Sehr aufwendig das ist..........regelmäßige Schießbuchauszüge an die Behörde zuzüglich permanenter Nachfrage (auch bei den Vereinen, bei denen er trainiert hat).
Er ist dann einfach einem Verein beigetreten und gut isses.
stefan
Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.
Also das LRA hat es mir schon in den Mund gelegt, entweder Verein oder Freier Schütze.
Als "Freier Schütze" muss ich lediglich das Schießbuch am Jahresende vorlegen. Ich muss mindestens 1x im Monat zum Schießen gehen. Idealerweise 15-18x im Jahr. Eine Vereinspflicht gibt es nicht.
Auf den Schießständen muss man dann eine Tagesgebühr bezahlen und genießt deren Versicherung, das ist ja auch ok. Das kenne ich schon aus Zeiten, als ich in einem Verein war, aber auf fremden Schießständen üben musste. Da wurde noch mit DM bezahlt.
Generell habe ich nichts gegen Vereine, aaaber, es gibt hier etliche, die einfach zu "viele Pflichten" (Uniformpflicht(!), Arbeitsstunden,...) haben, denen ich rein zeitmäßig nicht nachkommen kann. Das regelmäßige Schießen wird schon ein Kraftakt, wie Stefan richtig bemerkt hat.
Das dicke Ende kommt aber noch. In der letzten Email vom LRA wurde darauf hingewiesen, dass ich ohne Verein kein "weiteres" Bedürfnis bekommen kann. Heißt, ich bekomme keine Eintragung für weitere Waffen, weil ich ja kein Bedürfnis habe, weil dieses immer von einem Verein bescheinigt wird.
Hmm, und ich wollte doch noch 'ne GK-Pistole.
Abschließend denke ich nun doch über einen Verein nach und finde bestimmt einen, der sich auf "Nötigste" beschränkt.
@Gunner: Bis Du in einem Verein? Damals im Verein hatte ich keine zusätzliche Versicherung. Ist das die normale Haftpflicht oder eine spezielle für Sportschützen?
Soweit mein Wissensstand ist. Gibt es in BRD keine Vereinspflicht.Dies hat mir einer Gesagt der das Waffengesetz auswendig kennt
Mittlerweile geht es ja um den Bedürfnisnachweis für weitere Waffen. Spätestens hier brauchst Du einen Verein, der dem Verband angehört nach dessen Sportordnung Du eine Waffe für eine definierte Disziplin erwerben möchtest.
Das mit der Vereinspflicht hatten wir weiter oben schon, die gibt es streng genommen nicht.
stefan
Erfahrung ist das, was man erlangt kurz nachdem man es hätte gebrauchen können.
Hallo CG,
meine ist eine ganz normale Haftpflicht, keine spezielle.
Sie deckt den normalen Schießsport in vollem Umfang mit ab.
Lediglich für die Jagd mit dem dort höheren Gefärdungspotential braucht man eine Zusatzversicherung.
Gunny
Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
[QUOTE=Carl Gustav;59247]Hallo und vielen Dank für die Antworten.
Also das LRA hat es mir schon in den Mund gelegt, entweder Verein oder Freier Schütze.
Als "Freier Schütze" muss ich lediglich das Schießbuch am Jahresende vorlegen. Ich muss mindestens 1x im Monat zum Schießen gehen. Idealerweise 15-18x im Jahr. Eine Vereinspflicht gibt es nicht.
Auf den Schießständen muss man dann eine Tagesgebühr bezahlen und genießt deren Versicherung, das ist ja auch ok. Das kenne ich schon aus Zeiten, als ich in einem Verein war, aber auf fremden Schießständen üben musste. Da wurde noch mit DM bezahlt.
Generell habe ich nichts gegen Vereine, aaaber, es gibt hier etliche, die einfach zu "viele Pflichten" (Uniformpflicht(!), Arbeitsstunden,...) haben, denen ich rein zeitmäßig nicht nachkommen kann. Das regelmäßige Schießen wird schon ein Kraftakt, wie Stefan richtig bemerkt hat.
Das dicke Ende kommt aber noch. In der letzten Email vom LRA wurde darauf hingewiesen, dass ich ohne Verein kein "weiteres" Bedürfnis bekommen kann. Heißt, ich bekomme keine Eintragung für weitere Waffen, weil ich ja kein Bedürfnis habe, weil dieses immer von einem Verein bescheinigt wird.
Hmm, und ich wollte doch noch 'ne GK-Pistole.
Abschließend denke ich nun doch über einen Verein nach und finde bestimmt einen, der sich auf "Nötigste" beschränkt.
@Gunner: Bis Du in einem Verein? Damals im Verein hatte ich keine zusätzliche Versicherung. Ist das die normale Haftpflicht oder eine spezielle für Sportschützen?
Danke Euch jedenfalls für Euren Beistand.
Gruß,
Dieser Beitrag ist korrekt. Ich bin selbst freier Schütze seit etlichen Jahren (bin nach vier Jahren aus dem Verein ausgetreten), weil ich echt keinen Bock auf Uniform und trara hatte. Ich besitze mehrere Waffen. Wenn Behörden behaupten, man müsse als Schußwaffeninhaber zwangsläufig Mitglied eines Schützenvereins sein, ist dies schlichtweg falsch. In Deutschland gibt es keinen Vereinszwang. Bei regelmäßigem Nachweis (bei mir einmal pro Jahr) über das Schießtraining , kann die Behörde die Waffen und WBK nicht einfach einziehen. Richtig ist allerdings auch, dass man kein weiteres Bedürfnis erteilt bekommt, denn dies machen nur die Schützenverbände. Es ohne deren Segen zu bekommen ist zwar auch möglich, scheitert aber oft an der Sturheit der Behörden. Obwohl sie auch da rechtlich falsch liegen. Bei einer Klage würden sie mit Sicherheit verlieren. Nicht richtig ist gleichermaßen mindestens 18 mal pro Jahr das Schießen vorauszusetzen. Das Innenministerium eines großen Bundeslandes (NRW) hat alle Polizeibehörden entsprechend darüber informiert, das sie unter "Regelmäßigkeit" etwas völlig anderes verstehen. Einfach mal googeln.
Bin bei der HUK Coburg haftpflichtversichert, die decken den (gesetzeskonformen) Schießbetrieb (außer: Jagd) ab.
Andere Versicherungen sind darüber hinaus nicht nötig.
Und wie regelst Du das mit der gestlichen Vereinspflicht und den Bedürfnisnachweisen ??
Grüße im abgesicherten Modus
vom Gunner
Es gibt keine Vereinspflicht und den Nachweis über das regelmäßige Training erbringe ich beispielsweise einmal jährlich mit meinem Schießbuch an die zuständige Waffenbehörde. Versichert ist man über die Gastgebühr und zusätzlich über meine private Haftpflicht. Die Behörden sehen es zwar gern, dass man in einem Verein ist, können jedoch niemanden dazu zwingen und deshalb auch keine WBK einziehen. Wer etwas anderes behauptet, kennt das Waffenrecht nicht.
Auch "freie Schützen" können weitere Waffen erwerben. Das Bedürfnis ist der Behörde glaubhaft zu machen. Bedürfnisse werden nicht "erteilt" -man hat sie. Wenn ein Verband das bestätigt, ist es für die Behörde viel einfacher nach diesem Verfahren das Bestehen eines Bedürfnisses zu glauben (als nach den Ausführungen eines "freien Schützen" selber zu prüfen).
Kostengüstiger ist es einfach. Es gibt teilweise Stände da bezahlt man nur 5,- Euro für die Standnutzung und kommt so viel Preiswerter weg als wenn man einen Vereinsjahresbeitrag bezahlt und dann häufig auf Grund des Vereinsstandes noch zusätzliche Kosten hat um mit seinen Waffen zu schießen die auf dem Vereinsstand nicht geschossen werden dürfen oder können.
Da ist man als Vereinsmitglied schnell bei 200,- bis 300,- Euro in Jahr ohne viel davon zu haben.
Mike
Ich suche alte mil. Waffenreinigungsutensilien, neue & alte Patronenmunition aller Art und Epochen, einschließlich Flintenmunition sowie Schachteln, gern auch ganze Sammlungen & Restposten (MES f. Munition aller Art vorhanden)
Naja, ich weiß nicht.
Bei uns kostet die Standnutzung für Gastschützen incl. Versicherung 6 Euro.
Wenn er einmal pro Monat schießt, wären das 72 Euro im Jahr.
Für Mitglieder ist die Nutzung kostenlos und zahlen lediglich 40 Euro Jahresbeitrag.
Somit kann ich nicht sagen, dass es für Gastschützen günstiger ist
Wie gesagt, ich spreche hier nur für unseren Verein.
Mag sein, dass es bei anderen Vereinen für Gast-Schützen günstiger ist, als wie für die eigenen Mitglieder.
Kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, weil die Vereine dann ohne Mitglieder wären.
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