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Wechselsystem 2/6 Regelung?

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    Wechselsystem 2/6 Regelung?

    Hallo Zusammen,
    habe seit heute meine grüne WBK mit eingetragener USP Elite .45 und Wechselsystem 9mm Luger. Gerne, auch aus Kostengründen, würde ich Kleinkaliber schießen, was mit dem Wechselsystem F-22 für die H&K funktionieren würde. Bei der Abholung meiner WBK und Nachfrage nach dem Vordruck wurde ich von meinem SB darauf hingewiesen, dass ich mit der Waffe und dem ersten Wechselsystem mein Kontingent für die nächsten 6 Monate ausgeschöpft hätte. Meiner Ansicht nach, ist es aber nur eine Waffe.
    Was ist eure Meinung?

    #2
    dein SB erzählt Blödsinn, es ist nur EINE Waffe!!!

    WS gehen nicht aufs Kontingent!!!

    Er soll dir doch einmal bitte die Rechtliche Grundlage dafür SCHRIFTLICH darlegen!!! Das kann er aber nicht!!!
    "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

    "Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)

    "Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)

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      #3
      Zitat von sysudo Beitrag anzeigen
      wurde ich von meinem SB darauf hingewiesen, dass ich mit der Waffe und dem ersten Wechselsystem mein Kontingent für die nächsten 6 Monate ausgeschöpft hätte. Meiner Ansicht nach, ist es aber nur eine Waffe.
      Das sehe ich auch so und wurde von meiner Behörde auch wiederholt so gehandhabt. Wäre es anders und auch das Wechselsystem eine Waffe, müsste Dein Sachbearbeiter Voreinträge für Wechselsysteme vornehmen und für jedes Wechselsystem eine spezifische Bedürfnisbescheinigung Deines Schießsportverbandes verlangen. Hat er das getan? Wenn er da gesetzeskonform gehandelt hat wohl eher nicht

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        #4
        Ich kann zumindest für meinen Heimatkreis in NRW berichten, dass es hier so nicht gehandhabt wird.
        Grundwaffe plus WS = 1 !
        Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

        Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
        , aktueller denn je)

        I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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          #5
          Ausserdem hieße das ja auch, dass du hier bei der Aufbewahrung wie "zwei Waffen" handeln müsstest!!

          Ich würde mich mal "informatorisch" an den Vorgesetzt wenden ob er die selbe Auffassung vertritt, daraus kannst du dann Schlüsse ziehen wie deine Behörde dich in der Zukunft behandeln wird!

          Hast du eine Rechtschutzversicherung? Wenn Nein, dann solltest du dich da mal drum kümmern...
          "H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)

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            #6
            Lief bei mir analog. Mein SB ist der selben Meinung. Hab ich halt 2 Monate länger gewartet. Die SB sind scheinbar angehalten die Neueintragung von Waffen gering zu halten.

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              #7
              Wende Dich doch an Deinen Schießsportverband, und frage, ob sie Dich da beraten und eventuell sogar unterstützen.
              Ich denke, wenn die Verwaltung von der (lokalen) Politik missbraucht wird, um Gesetze widersinnig anzuwenden, dann muß sich auch ein Verband politisieren und sozusagen Widerstand im Sinne seiner Mitglieder organisieren und leisten.
              Das wäre nicht revolutionär sondern eigentlich logisch.

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                #8
                Ein WS ist eintragungspflichtig, aber bedürfnisfrei. Also greift die 2/6 Regelung nicht. Die Grundwaffe ist ja schon eingetragen.
                Hab für meine P226 ein .22lfB WS und ein 9mm WS eingetragen. Ohne Probleme eingetragen worden.
                MfG aus der schönen Pfalz

                Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
                Wir schaffen das ( Angela Merkel 2015, Und wen meint sie mit "wir" ?

                "Bevor isch misch uffreg, is mers egal ....." oder auch "Äner vun uns zwä is bleeder wie isch....."

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                  #9
                  Zitat von Pfälzer Beitrag anzeigen
                  Ein WS ist eintragungspflichtig, aber bedürfnisfrei
                  Fast zutreffend...

                  Das Wechselsystem kann von Inhabern einer WBK zwar erlaubnisfrei erworben werden ist aber bedürfnispflichtig. Das Bedürfnis leitet sich von der Waffe ab, für dass man das Wechselsystem im gleichen oder kleineren Kaliber erwirbt.
                  Der Erwerb ist also erheblich vereinfacht und erfordert im Fall einer vorhandenen, dazu passenden Waffe keine zusätzliche Bedürfnisbescheinigung.

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                    #10
                    Mein Original-Colt-22er-WS für eine 45er hat nicht mal eine Seriennummer.
                    Wurde klar anstandslos eingetragen ohne als Konti zu gelten.
                    Nicht: "Wir schaffen das" sondern "Die schafft uns"

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                      #11
                      N Abend Olympia,

                      hab ja auch geschrieben, daß die Grundwaffe, also Bedürfnis schon vorhanden, schon eingetragen ist. Ansonsten würde ein WS auch keinen Sinn machen und die SB auf dem Amt würden sich schlapplachen.
                      Danach hättest Du ein Problem .....
                      MfG aus der schönen Pfalz

                      Eins ist sicher - die Rente ( Norbert Blüm, anno die 90er, )
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