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Civilwar--> Was ist den das für ein Typ???

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    Civilwar--> Was ist den das für ein Typ???

    Gestern und vorgesten hatte ich Kontakt mit H.F. (Chef von Civilwar???) wegen eines von mir gesuchten Trommelmagazins zur MP Suomi. Er bietet so eines für 29Euro an was eigentlich ziemlich günstig ist. Gerne hätte ich ihm das Ding nun abgekauft. Erst wollte er aber abgeklärt haben dass dies in der Schweiz nicht mit dem Waffengesetz in Konflikt kommt. Da ich unser Waffengesetz und die Verordnungen dazu sehr gut kenne (darf wohl sagen dass ich damit besser vertraut bin als der 08/15 Normalbürger) habe ich ihm den Link zur entsprechenden Passage im WG (zusätzlich noch die Kontaktadresse des Bundesamtes für Polizei, Fachbereich Waffen wo er sogar hätte anrufen können um sich das bestätigen zu lassen) zukommenlassen und ihm versichert dass die Einfhur von Magazinen keine Probleme verusachen würde.
    Ein wenig später habe ich von ihm eine Mail erhalten worin er mir schreibt dass ich falsch informiert wäre. Einer seiner Lieferanten hätte ihm auf Nachfrage gesagt, Magazine fallen bei uns unter ein Kriegswaffenkontrollgesetz (haben wir bei und gar nicht!!!!) und dürften nicht eingeführt werden.
    Mir ist klar, dass ein Waffen oder Militariahändler besonders auf die Einhaltung der geltenden Gesetze bedacht sein muss. Aber was ist das für ein Waffenhändler, der auf (falsche) Informationen aus seinem Bekanntenkreis mehr gibt als auf den Gesetzestext und die Aussage der zuständigen Behörde selber????
    Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

    #2
    Hallo,

    mit diesem Typen hatte ich auch schon zu tun - Manni vom MFF ebenfalls. Sein Verkaufsverhalten ist geprägt von einer absoluten Überheblichkeit, gepaart mit mangelnder Sachkenntnis. Dazu ist er beratungsresistent. Wenn ich mir die Preise seiner Ware ansehe kommt noch Realitätsverlust bzw Geldgier dazu.

    Als Kaufadresse bei mir gestrichen. Deine Magazine bekommst Du sicher auch anderswo.

    Gruß,

    Bernhard

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      #3
      Natürlich bekomme ich die auch anderswo. Der H.Faber scheint es demnach nicht nötig zu haben
      Bleiben wir ruhig - stark - einig. Auf diese Art werden wir freie Menschen bleiben

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        #4
        Zitat von E.HunteR Beitrag anzeigen
        Natürlich bekomme ich die auch anderswo. Der H.Faber scheint es demnach nicht nötig zu haben
        Waffenbörse Kassel 2007:
        Wenn man etwas kaufen wollte, musste man es sich selbst aus "der Kiste da hinten" suchen und Nachfragen mussten auch erst von der "netten" Mitarbeiterin weitergegen werden und selbst dann war die Antwort eher dürftig.

        In Kundenfreundlich eine glatte "6"
        Ich werde den Stand in Zukunft meiden.

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          #5
          Also auskunften sind recht dürftig aber die 2 mal wo ich was bestellt hatte war ich doch recht zufrieden. Da ist Wiedeko eine ganz große ecke schlechter als der gute Faber.

          Gruß MG42Freund

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            #6
            Ich hatte es auch mal vergeblich versucht, aus Deutschen Landen Magazine zu bestellen. Eine kleine Differenzierung würde ich deshalb gerne anbringen: Die Einfuhr in die Schweiz ist kein Problem - die Ausfuhr aus Deutschland in Richtung ausserhalb des EU-Raums aber schon, und auf das bezog sich der Herr Faber mutmasslich. Hatte mich mal beim deutschen Zoll schlau machen lassen, unten an die erhaltene Auskunft, welche zwischen den Zeilen ganz leise Papierkrieg durchschimmern lässt:

            "(...)Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

            die Ausfuhr besonders konstruierter Bestandteile von Pistolen und Gewehren in die Schweiz unterliegt nach dem deutschen Außenwirtschaftsrecht einem Genehmigungsvorbehalt (Ausfuhrlistennummer 0001). Die nach den zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften zu beachtenden Förmlichkeiten sind von dem deutschen Verkäufer zu erfüllen, eine Vertretung durch Sie ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

            Der deutsche Verkäufer beantragt auf einem amtlichen Vordruck eine Ausfuhrgenehmigung. Der Antrag ist dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu übersenden.

            Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Frankfurter Straße 29 - 35 65760 Eschborn
            Telefon: 06196 908-0
            Telefax: 06196 908-800


            Ist ihm die Ausfuhr genehmigt worden, muss er dem für seinen Geschäftsitz örtlich zuständigen deutschen Zollamt (im Binnenland) die Ausfuhr anmelden.
            Die Ausfuhranmeldung kann mit Einheitspapier (Vordruck 0733), Internet oder mit dem IT-Verfahren ATLAS erfolgen. Mit der Ausfuhranmeldung ist die Ausfuhrgenehmigung des BAFA vorzulegen. Der Verkäufer (= zollrechtlicher
            Ausführer) kann sich an eine deutsche Spedition oder Zollagentur wenden, die in seinem Namen und für seine Rechnung die Ausfuhranmeldung erstellt.



            Das Zollamt händigt dem Ausführer bzw. seinem Vertreter ein abgestempeltes Exemplar des Einheitspapiers oder ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) aus.

            Dieses Exemplar bzw. das ABD führen Sie bei Ihrer Rückreise mit. Es ist der deutschen Ausgangszollstelle (deutsches Grenzzollamt zur Schweiz) vorzulegen.
            Das deutsche Grenzzollamt bestätigt auf der Rückseite der Unterlage den Ausgang aus der Europäischen Gemeinschaft. Sie senden dem Ausführer
            (Verkäufer) das Einheitspapier bzw. das ABD zurück.

            Auskünfte dieser Art können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.

            Mit freundlichen Grüßen
            (...)"

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              #7
              @E.HunteR:
              lass es Dir doch via einem deutschen Kollegen bestellen u. dann in die CH schicken. warum so'n Aufstand machen
              "The best way to improve the AR-15 is to unscrew the front sight, and put a new gun under it."
              Zitat von Kerkermeister
              Aber der Deutsche ist und bleibt ein Denunziant.

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