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    #16
    Zitat von 17550 Beitrag anzeigen
    Auf der Wache, vor der Wache, beim Einsatz.
    Ein Insider?

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      #17
      Zitat von 17550 Beitrag anzeigen
      ....Du kannst den Polizisten schon etwas Kenntnis zutrauen.
      Läuft doch gerade die Kripo im Sommer auch mit offen getragener Pistole rum......
      Ich habe wöchendlich mehrfach mit Beamten der Kripo zu tun, noch nie haben die ihre Kanone offen getragen. Im Sommer hat man die gerne schonmal in einem Bauchtaschen Holster wenn man ohne Jqcke rum läuft

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        #18
        Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen
        ....Und warum muss ich mit dem Ding offen durch die Gegend rennen?
        Erschließt sich mir nicht.......
        Mir auch nicht, warscheinlich weils der Träger ziemlich cool findet

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          #19
          Ich denke der Themenstarter hat im Grunde bekommen was er wollte. Aufmerksamkeit. Allerdings aus einer anderen Ecke als gewünscht.

          Der Ladenhüter hat auch erstmal nicht falsch gehandelt, da er ja im Auftrag das Hausrecht ausübt. Soweit so haarsträubend.

          Man entzieht nun den sogenannten KWS weil nicht verantwortungsvoll mit der SSW umgegangen wurde. Das sehe ich durch das offene Tragen als tragende Begründung an. Die rechtliche Sicht lässt du dir am Besten von einem Juristen erklären.

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            #20
            Ich sicherlich nicht ,

            Davon unabhängig den Jägern auf dem Weg zur Jagd (wo auch ein Abstecher ins Kaufhaus erlaubt ist, Sicherheitsdienste, werttransporter, Polizei, Grenzschutz,.....
            Dass Waffen in ziviler Kleidung offen getragen werden ist also nicht sooooo ungewöhnlich.[/QUOTE]

            mit offen getragener Waffe auf dem Weg zur Jagd noch schnell ins Kaufhaus oder
            in die Tankstelle . Dann müsste ich doch einen,, an der Waffel haben ,, , da hier
            sicherlich die ,Kollegen in ,,Blau oder sogar in ganz Schwarz mit Helm ,,anrücken .
            Unnötiger Einsatz und doch voelliger Blödsinn . Ich brauche es für mein Ego nicht und
            es wäre das allerletzte was ich machen würde . Ich kenne auch keinen einzigen
            Jäger der mit seiner offen getragenen Kurzwaffe auf dem Weg zur Jagd noch in
            ein Kaufhaus geht . Der dieses macht , sollte dringend auf seinen geistigen Gesundheitszustand untersucht werden .

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              #21
              Wie geil ist das denn? Der durchtrainierte Kampfsportler, der bei Wind und Wetter 28 km durch die Pampa fährt, hat ne SSW um sich gegen die bösen Buben im Wald zu wehren...Mit ner SSW
              Bin zwar kein Bruce Lee Fan, aber ich glaube der hatte keine SSW nötig - der hat schon alle umgelegt, bevor die nur ans Säbelziehen gedacht haben

              Versuche mir grade bildlich vorzustellen, wie ein mittelgroßer, durchtrainierter 25 jähriger Mann in Axelshirt und Leggins auf seinem Mountainbike mit gehalfterter Knarre durch den Wald radelt

              Aber egal, aus Fehlern lernt man - gehe zum Anwalt und lass den das regeln. Und sag ihm, er soll zusehen, dass Du nen "Großen Waffenschein" bekommst. Sollte eigentlich bei der erhöhten Gefährdung kein Problem sein...

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                #22
                Auch bei einem kleinen Waffenschein gibt es die ´persönliche Eignung´. Und hier verlassen wir die Objektivität und werden rein subjektiv. Wir fangen an zu philosophieren. Was ist eine persönliche Eignung?

                Und hier kann ich, wenn ich es den will, im vorliegenden Fall problemlos diese zumindestens in Frage stellen.
                Das gezeigte Verhalten ist durchaus geeignet die anwesenden Menschen zu verängstigen oder zumindestens zu beunruhigen. Wer in diesen Land aufgewachsen und sozialisiert ist, sollte sich dem Verhalten der Deutschen gegenüber Waffen durchaus bewusst sein. Wenn im vorliegenden Fall vom Topicstarter die Waffe absichtlich offen getragen wird, nimmt er billigend in Kauf mit seiner Waffe die zu erwartende Wirkung bei den Menschen zu erzielen.
                Das zeigt kein verantwortungsvolles Handeln/Umgehen mit einer Waffe, und stellt die charakterliche Eignung/persönliche Eignung in Frage.

                SO einfach ist das.

                Ich selber trage eigentlich immer ein Gürtelholster mit Waffe wenn ich unterwegs bin. Dies hat in all den Jahren genau ein einziges mal ein pensionierter Polizist bemerkt, der mich schließlich auch darauf angesprochen hat. Das verdeckte Tragen ist kein Problem, und ich wüsste wirklich nicht warum ich meine Waffe offen tragen und damit Menschen um mich herum irritieren oder gar verängstigen sollte. Dafür gibt es keinerlei Grund.
                Wäre ich der Beamte vor Ort gewesen, ich hätte das Ordnungsamt ebenfalls zur Überprüfung der Eignung angewiesen.
                Zuletzt geändert von KESSELRING; 20.10.2015, 22:14.
                ECRA

                Patronensammlervereinigung

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                  #23
                  Zitat von KESSELRING Beitrag anzeigen
                  Das verdeckte Tragen ist kein Problem, und ich wüsste wirklich nicht warum ich meine Waffe offen tragen und damit Menschen um mich herum irritieren oder gar verängstigen sollte.
                  Das ist ja der springende Punkt, der Threadstarter findet das cool und erhofft eine Reaktion seiner Umwelt. So nach dem Motto "oh schau mal, der hat ne Knarre" Eine Reaktion hat er jetzt bekommen, sollte es sich wirklich so ereignet haben - nur nicht so, wie er es geplant hatte.

                  Und hätte er einfach geschrieben, er fährt abends mit dem Fahrrad seine Runden durch eine abgelegenes Waldstück und fühlt sich einfach besser, wenn er ne SSW dabei hat, hätte ich auch nicht gelästert - So hat die Geschichte aber ein gewisses Geschmäckle...

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                    #24
                    Zitat von 17550 Beitrag anzeigen
                    Denkst du im Ernst, dass der Polizist dich über den Haufen schießt, nur weil er dich mit einer ordnungsgemäß geholsterten Waffe sieht?
                    Ich bin kein Polizist, und Polizisten sind auch Menschen, also gibt es "den Polizisten" so nicht, sondern die volle Bandbreite, wie überall.

                    Wäre ich jedoch Polizist und müsste da hin, wo ein Zivilist mit einer offen im Holster getragenen Waffe herumlaufen würde, was wohl unbestritten in Deutschland extremst selten vorkommt (zumindest habe ich das noch nie selbst gesehen), wäre ich äußerst wachsam, würde mich vlt. sogar mit gezogener Waffe nähern, mein Partner würde mich, räumlich versetzt, dabei sichern.

                    Vermutlich gibt es da Standard-Prozedere, keine Ahnung, aber so würde ich es eben machen.

                    Und hätte ich als SB, nur mit meinem gesunden Menschenverstand bewaffnet (was auch immer das heißen mag ) eine solche Situation zu bewerten, würde auch ich die Zuverlässigkeit des Fredstarters sehr in Frage stellen.

                    Warum präsentiert er aller Welt, ohne Not, seine getragene Waffe?
                    Und das dann noch in einem Kaufhaus, wo wohl kaum eine Bedrohungslage vorliegt?
                    Warum kann er die Waffe nicht verdeckt tragen?

                    Ja, auch ich habe damit Bauchschmerzen.

                    Vlt. will der Fredstarter sich ja dazu äußern, falls er überhaupt noch hier mitliest und nicht nur zündeln wollte?
                    "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                    (Prof. Max Otte)

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                      #25
                      [QUOTE=KESSELRING;135672]Philosophieren wir doch mal weiter:

                      In welchem Fall gehe ich egal ob einfacher Bürger oder Beamter eher davon aus, dass jemand mit einer illegalen Waffe rumläuft:

                      a) wenn er sie offen trägt

                      b) wenn er sie verdeckt trägt, sie aber aufgrund der Situation Strecken, laufen, etc. kurz / leicht aus der Kleidung herausschaut.

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                        #26
                        [QUOTE=17550;135687]
                        Zitat von KESSELRING Beitrag anzeigen
                        Philosophieren wir doch mal weiter:

                        In welchem Fall gehe ich egal ob einfacher Bürger oder Beamter eher davon aus, dass jemand mit einer illegalen Waffe rumläuft:

                        a) wenn er sie offen trägt

                        b) wenn er sie verdeckt trägt, sie aber aufgrund der Situation Strecken, laufen, etc. kurz / leicht aus der Kleidung herausschaut.
                        ... oder aber
                        c) wenn dem Träger der Waffe eine gewisse geistige Unzulänglichkeit unterstellt werden kann.

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                          #27
                          Guten Abend zusammen,

                          Ich melde mich auch mal wieder zu Wort. Inzwischen war ich auch beim Anwalt. Es ist in meinem Bundesland sehr wohl erlaubt die Schreckschusspistole in Verbindung mit einem kleinen Waffenschein offen im Gürtelholster zu tragen. Deshalb sehe ich keinen Fehler von meiner Seite. Schließlich könnte der Ladenbesitzer ein Waffenverbot in seinem Laden besonders kennzeichnen, wie es beispielsweise beim Rauchen der Fall ist. Wenn ich als Besitzer einer Schusswaffe keine besondere Kennzeichnung wahrnehmen kann, dann
                          gehe ich davon aus, dass nichts gegen ein Mitführen meiner Schreckschusspistole spricht.

                          Mir ist bekannt, dass ich die Waffe nicht bei Demonstrationen, öffentlichen Veranstaltungen und im Kino oder dem Theater führen darf, aber von Räumlichkeiten, wie zum Beispiel Supermärkten steht dort seltsamerweise kein einziges Wort. Folglich habe ich mich korrekt verhalten. Mich muss nicht interessieren, was Person XY über das offene Tragen denkt. Zumal der Menschenverstand einsetzen sollte, wenn jemand die Waffe offen trägt. Niemand ist so wahnsinnig und trägt eine illegale Schusswaffe offen im Holster. Das wäre krank.

                          Eine geistige Unreife ist nicht gegeben, wenn man sich an das Gesetz hält und die Waffe schussbereit in der Öffentlichkeit in einem Holster am Gürtel befestigt. Ich finde es nicht besonders "cool" diese Waffe offen im Holster zu tragen. Schließlich hatte ich in meiner längjährigen Laufbahn bei der Bundeswehr mehr als eine Schusswaffe in der Hand.

                          Zudem sollte jedem, der aufmerksam gelesen hat, aufgefallen sein, dass der Abstecher in den Supermarkt nicht geplant war. Ich habe das Trinken zuhause vergessen und weshalb soll ich für den kurzen Zeitraum die Waffe abnehmen. Das wäre Schwachsinn gewesen.

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                            #28
                            Die Quintessenz lautet:

                            Wenn man es für erforderlich hält zum Selbstschutz eine SSW mit sich zu führen, sollte man diese am besten verdeckt am Körper verstauen, alles andere bringt einem nur unnötigen Ärger ein .

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                              #29
                              Und mit regelmäßigem Training zieht man eine Waffe verdeckt praktisch genau so schnell wie offen getragen.

                              Warum also sich das antun?

                              Für mich unter logischen Aspekten nicht nachvollziehbar.

                              Sicher wirst Du nach einiger Zeit und einigem Ärger Recht bekommen, diese Mal, und das nächste Mal, und das übernächste Mal,....
                              "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                              (Prof. Max Otte)

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                                #30
                                Zitat von NRW91 Beitrag anzeigen
                                ... Inzwischen war ich auch beim Anwalt. Es ist in meinem Bundesland sehr wohl erlaubt die Schreckschusspistole in Verbindung mit einem kleinen Waffenschein offen im Gürtelholster zu tragen (...) Schließlich könnte der Ladenbesitzer ein Waffenverbot in seinem Laden besonders kennzeichnen...
                                Gibt es dazu einen Paragraphen. Und warum muss man in DE schreiben, dass Waffen unerwünscht sind? Wäre mal Spaßig bei Karstadt so ein Verbot zu sehen. Und was müsste noch auf das Schild: bitte nur Bekleidet einkaufen usw.?

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