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    Bin ein neuer hier : Frage?

    Hallo ,

    da ich neu bei Euch bin, möchte mich kurz vorstellen:
    Bin kein Waffen oder Munisammler, habe durch
    Erbschaft so einige Teile erhalten, mein Opa war
    WK 2 Pilot, von Ihm stammen die meisten Teile,
    (Nichts Illegales).
    Mir ist dieses Teil aufgefallen, was für
    ein Bajonett ist das und was für eine
    Punze ist da eingeschlagen?

    Danke und Grüße Min. Wasser
    Zuletzt geändert von Mineralwasser; 25.12.2014, 21:25.

    #2
    Hallo!
    Das abgebildete Seitengewehr gehört zum peruanischen Gewehr Mauser Modelo Argentino 1909 und ist baugleich mit dem deutschen Seitengewehr 98.
    Das Wappen auf dem Griffkopf ist das peruanische Staatswappen,die eingeschlagene Nr. ist die gleiche wie die des zugehörigen Gewehres.

    hardy.s

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      #3
      Hallo aus dem Schwabenland,

      vielen Dank für die Antwort,
      habe mich noch nie für die Sammlung
      meines Opas richtig interessiert, aber kaum
      zu glauben von wo er das alles bekommen hat.
      Für uns hat das alles einen Erinnerungswert und
      wir werden schon ein Plätzchen für den
      Schrank finden (Bild).

      Grüße Min.Wasser
      Zuletzt geändert von Mineralwasser; 25.12.2014, 21:25.

      Kommentar


        #4
        Noch eine Frage ?

        Nochmals ein Hallo,

        da ist noch so ein (keine Ahnung) Messer,
        recht klobiges und schweres Teil ,
        wo kann man das zuordnen?
        Passt nicht zu den anderen Bajonetten.

        Mit besten Grüßen
        Mineralwasser
        Zuletzt geändert von Mineralwasser; 30.01.2014, 17:19.

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          #5
          Hallo Mineralwasser,
          das ist ein deutsches Fallschirm-Kappmesser, mit welchem der Fallschirmjäger im Bedarfsfall die Leinen seines Schirmes gekappt hat. Allerdings zählen diese Messer aufgrund ihres Öffnungsmechanismus´, da sie ohne Kraftaufwand, rein durch die Schwerkraft, nach betätigen des Hebels öffnen, zu den verbotenen Waffen. Soll heißen, in zusammengesetztem Zustand wie auf dem Bild ist schon der Besitz gemäß unseres deutschen Waffengesetzes verboten.

          Bitte um Korrektur, falls ich mich irren sollte.
          Unterschätze niemals die Macht dummer Menschen in größeren Gruppen!

          Kommentar


            #6
            Wallander irrt nicht!
            Zusammengebaut fällt es tatsächlich unter "Verbotene Waffen",
            um es (derzeit noch) zu besitzen, ohne rechtlich Ärger zu bekommen, muß die Klinge ausgebaut werden.
            Nicht zusammengebaut verwahrt ist es vom Waffengesetz in Deutschland nicht betroffen.
            Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)

            Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
            , aktueller denn je)

            I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)

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              #7
              Danke für die Rückmeldungen,

              das bedeutet, 1.zerlegen, aber wie. 2.Altmetall- Schrottpresse. 3. man könnte
              auch die Klinge festschweißen , oder bei einer Behörde abgeben.
              Mal schauen was wir da machen.

              Grüße Mineralwasser

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                #8
                Zitat von Wallander Beitrag anzeigen
                Hallo Mineralwasser,
                das ist ein deutsches Fallschirm-Kappmesser, mit welchem der Fallschirmjäger im Bedarfsfall die Leinen seines Schirmes gekappt hat. Allerdings zählen diese Messer aufgrund ihres Öffnungsmechanismus´, da sie ohne Kraftaufwand, rein durch die Schwerkraft, nach betätigen des Hebels öffnen, zu den verbotenen Waffen. Soll heißen, in zusammengesetztem Zustand wie auf dem Bild ist schon der Besitz gemäß unseres deutschen Waffengesetzes verboten.

                Bitte um Korrektur, falls ich mich irren sollte.
                DU irrst nicht !
                Ich habe diesen Text schon einmal einem Kollegen gesendet. Dieser war in der selben Situation.

                Copy + Paste
                Lieber Leo, um es halbwegs genau zu sagen: Gemäß Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 - 4 des WaffG) Wafffenliste Abschnitt 1: VERBOTENE WAFFEN, ist unter Position 1.4.1 auch das Fallmesser genannt.

                Das bedeutet: Wenn Du nicht zu dem Personenkreis gehörst, für den der § 55 WaffG anzuwenden ist (Ausnahmen für die oberste Bundes-, Landesbehörden, Polizei etc...,) dann ist Dir jeglicher Umgang mit dem Fallmesser verboten.

                Theoretisch gibt es eine einzige Möglichkeit das antike Schneidwerkzeug gesetzeskonform zu behalten:

                Wer als Erbe oder Finder eine solche Waffe in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde anzuzeigen und zwar unverzüglich. Diese Behörde kann neben Unbrauchbarmachung, Überlassung an Berechtigte etc.. anordnen, daß der Erwerber einen Antrag beim Bundeskriminalamt stellt, welches unter Berücksichtigung der Gesamtumstände eine Ausnahme von dem Verbot gem. § 2 WaffG zulassen kann. Also wenn Dein Bekannter das Messer gefunden, geerbt oder in ähnlicher Weise in Besitz genommen hätte, dann ...... siehe oben.

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                  #9
                  Zerlegen geht ganz einfach.
                  An der Seite ist ein kleiner Drücker / Knopf ,den eindrücken und das vordere Teil des Griffstücks nach vorne abziehen ,dann kann der Griff auseinandergedreht werden und die
                  Klinge fällt heraus. Griff und Klinge getrennt aufbewahren und alles ist legal !
                  Hast übrigens eine PN von mir
                  hardy.s

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von hardy.s Beitrag anzeigen
                    Zerlegen geht ganz einfach.
                    An der Seite ist ein kleiner Drücker / Knopf ,den eindrücken und das vordere Teil des Griffstücks nach vorne abziehen ,dann kann der Griff auseinandergedreht werden und die
                    Klinge fällt heraus.
                    Bist Du sicher, daß das bei diesem Modell auch schon so war, nicht erst bei den späteren?
                    Unterschätze niemals die Macht dummer Menschen in größeren Gruppen!

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                      #11
                      Morgen Wallander

                      Hab zwar auf die Schnelle keine bessere Dokumentation gefunden, gehe aber anhand des Bildes davon aus das die Zerlegung identisch der des LL80 ist. Der kleine quadratische Metallknopf ist gut zu erkennen. Nach der Betätigung wird der Metallkopf abgenommen und das Messer wird geöffnet um die Klinge zu entnehmen.

                      Gruß Carsten
                      Angehängte Dateien

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                        #12
                        Hallo zusammen,

                        war auf dem Landratsamt und
                        habe das Messer dort gezeigt, erst war ein
                        Lächeln in den Gesichtern zu erkennenen.
                        Ein Beamter hat dann allen vorgeführt weshalb
                        das Messer ein verbotener Gegenstand ist.
                        So gibt es auf der Welt ein F-Kappmesser
                        weniger ( ob man das alles glauben kann, was da
                        zur Entsorgung gesagt wurde) und ich habe einen
                        Papierzettel mehr zu Hause.

                        Grüße Mineralwasser

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                          #13
                          Bravo. Ich fühle mich gleich viel sicherer
                          gruß

                          moin

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                            #14
                            So traurig.......aber so ist das Gesetz (leider)

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                              #15
                              Von mir das letzte Mal zu diesem Thema,

                              zum Glück bin ich kein Sammler von solchen
                              Teilen, Gesetz hin oder her, in meiner
                              Küchenschublade liegen bösere und
                              schärfer geschliffene Mordwaffen. Sind
                              geeignet für Zubereitung von Rind-Schwein-
                              Hühnchen oder sonstigen Bratenfleisch.
                              Aber manchmal ist es doch besser, wenn
                              man nicht so viel wissen möchte!

                              Grüße aus dem Schwabenland
                              Mineralwasser

                              P.S: dafür wird jetzt der Schwarzmarkt-
                              Preis sich etwas erhöht haben, da es immer
                              weniger werden?

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