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Keine Ankündigung bisher.
Fotos mit scharfen Waffen
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Das war schon klar... Du kannst ja auch in ein Geschäft gehen und dir eine Waffe in die Hand geben lassen ohne jegliche WBK etc... Beim Militär bekommst du auch ne Waffe in die Hand... bei Tag der Offenen Tür der Bundeswehr bekommst du auch ne Waffe in die Hand... also wo siehst du Probleme.
Mein Haus, meine Regeln. Die Waffen sind in dem Moment ein Haufen Stahl mehr nicht
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Ich überzeichne mal ein bisschen:
Fall A: Du bist bei der Fotosession dabei, und achtest auf den ordentlichen Umgang mit den Eisen. Insoweit hast du immer noch die (mittelbare) Gewalt darüber.
Fall B: Du gibst dem Fotografen deinen Hausschlüssel mit Tresorschlüssel und lässt ihn machen, während du auf Arbeit bist.
Preisfrage: Welches Verhalten kann dir Ärger bringen?
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Zitat von alex1604 Beitrag anzeigenAlso, ein mir bekanntes Modell möchte Fotos mit meinen EWB pflichtigen Waffen auf meinem befriedetem Besitztum machen. Ist dies ohne Probleme möglich bzw. welche Genehmigungen brauch ich?Zitat von erich74 Beitrag anzeigenMeine um zu sagen ob die Fotos gut geworden sind.Zitat von Simon387 Beitrag anzeigen:P ja meine natürlich auchZitat von alex1604 Beitrag anzeigenHä?
Ich denke alle anderen hier im Forum auch.
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Anfang des Monats März war ich mal wieder in der Waffenburg Zingst.
Beim Anmelden ging auf einmal die Tür auf und zwei Beamte der Kripo standen im Raum.
Sie zeigten dem Betreiber der Einrichtung Bilder. Auf den Bildern war eine Gruppe Leute ( keiner hat ne WBK) zu sehen die sich mit den ausgeliehen Waffen fotografiert haben.
Einer dieser Experten hat die Fotos dann bei Facebook, WhatsApp oder anderswo ins Netz gestellt.
Und wieder ein anderer Gutmensch hat sich daran gestört und Anzeige erstattet .
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Hallo und frohe Ostern noch
bei den Fotos muss der WBK Inhaber die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausüben. Er muss also jederzeit die Möglichkeit haben, nach freiem Willen , zu bestimmen was mit der Waffe geschieht. Er muss also die ganze Zeit nah am Geschehen sein. Geht er weg z.B. um Kaffee zu holen, verliert er die Möglichkeit zu bestimmen was mit der Waffe geschieht und damit hat er die tatsächliche Gewalt über die Waffe verloren.
Wenn er also dabei ist und es dann noch der eigene befriedete Besitz ist sollte es keine Probleme geben.
Soweit mein Erkenntnisstand zum Thema
Gruß
FieleVeni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte
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ich würde auch darauf achten, dass auf sämtlichen fotos nicht deren "entstehungsort" erkennbar ist!!! sprich "dein zuhause"!!!
sicher ist sicher!"H&K - Because you suck, and we hate you!!!" (I-Net Blog)
"Anything you do can get you killed, including nothing!" (Murphy's Law)
"Das Wort eines Mannes ist nur soviel wert wie seine Information" (Verfasser Unbekannt!)
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Zitat von HangMan Beitrag anzeigenich würde auch darauf achten, dass auf sämtlichen fotos nicht deren "entstehungsort" erkennbar ist!!! sprich "dein zuhause"!!!
sicher ist sicher!
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Um Fieli mal zu korrigieren:
Nur derjenige übt die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand aus, der ihn auch selbst in der Hand hält, denn er kann sich vom Modell wünschen was immer er will, dass sie mit der Waffe tut, die Entscheidungsgewalt darüber hat in dem Moment nur sie.
Aber trotz alle dem sehe ich kein Problem dabei.
Bei dem von IOD89 ging es wohl eher darum, das unerlaubter Waffenbesitz unterstellt wurde...Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)
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Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass ein Fotograf bei Dir klingelt, mit ein paar Softairwaffen im Kofferraum, die Deinen echten Waffen, zum verwechseln ähnlich sehen und auch noch ein Model dabei hat. Beide wollen jetzt, in Deinem Garten, der total schön ist, Fotos mit ihren Softairwaffen machen.
Wo bitte ist da das Problem ?A Wise Man Once Said: "It Is Better To Have It And Not Need It, Than To Need It And Not Have It."
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Zitat von Gunner Beitrag anzeigenUm Fieli mal zu korrigieren:
Nur derjenige übt die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand aus, der ihn auch selbst in der Hand hält
" Die tatsächliche Gewalt erfordert nicht die Anwesenheit des Inhabers" " Nach den Umständen des Einzelfalles können auch mehrere Personen zusammen die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand ausüben."
Es geht also immer um die Möglichkeit den eigenen Willen oder die Eigenen Vorstellungen durch zu setzen. Vom physischen Kontakt zum Gegenstand ist nirgends die Rede.
Ich beziehe mich dabei auf die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz Anlage 1 Abschnitt 2.
Gruß
FieliVeni, Vidi, Violini - Ich kam, sah und vergeigte
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