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Ist das Griffstück einer Kurzwaffe ein waffenrechtlich relevantes Teil?

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    Ist das Griffstück einer Kurzwaffe ein waffenrechtlich relevantes Teil?

    Hallo Leutz,
    ich möchte ein Griffstück einer Pistole beschichten lassen und muss dieses dazu verschicken.

    Nur das nackte Griffstück, komplett ohne Innereien!

    Ist dies dann noch ein wesentliches Teil einer Schusswaffe, und muss ich es entsprechend mit einem Waffentransport versenden, oder nicht?


    Bitte um Infos.
    "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
    (Prof. Max Otte)

    #2
    Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen
    Hallo Leutz,
    ich möchte ein Griffstück einer Pistole beschichten lassen und muss dieses dazu verschicken.

    Nur das nackte Griffstück, komplett ohne Innereien!

    Ist dies dann noch ein wesentliches Teil einer Schusswaffe, und muss ich es entsprechend mit einem Waffentransport versenden, oder nicht?


    Bitte um Infos.

    Das Griffstück einer Kurzwaffe ist ein wesentliches Teil, egal ob mit oder ohne Innereien, das spielt in dem Fall keine Rolle.

    Gruß

    Michael
    sigpic

    “The 10mm Auto retains more kinetic energy at 100 yards than the .45 ACP has at the muzzle”

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      #3
      Ja, wie Michael bereits schrieb, ist es laut WaffG 1.3.4 "Griffstück ..., soweit es für die Aufnahme des Auslösemechanimus bestimmt ist" ein wesentlicher Teil einer Schusswaffe. Die Teile für den Auslösemechanismus sind ja frei verkäuflich.

      Nimm Overnite. Die holen es bei dir auch gleich ab. Ist völlig unkompliziert.
      Wichtig ist aber, dass der Empfänger (nicht der Abholer) eine waffenrechtliche Erlaubnis hat. Sonst hängst du mit drin.

      Wo lässt du beschichten?
      Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

      Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

      2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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        #4
        Alles klar, danke Ihr Beiden.

        (*Biersmileyersatzklammer*)
        "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
        (Prof. Max Otte)

        Kommentar


          #5
          Zitat von Travis Beitrag anzeigen

          Wo lässt du beschichten?
          Kannste nicht antworten ?

          Kommentar


            #6
            Zitat von Travis Beitrag anzeigen
            Wichtig ist aber, dass der Empfänger (nicht der Abholer) eine waffenrechtliche Erlaubnis hat. Sonst hängst du mit drin.
            Ncht unbedingt:

            in diesem Fall käme auch § 12, (1), Nr. 2 in Betracht:


            Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

            vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung, zur gewerbsmäßigen Lagerung oder zur gewerbsmäßigen Ausführung von Verschönerungen oder ähnlicher Arbeiten an der Waffe erwirbt;

            dann braucht der, der ds macht keine WBK o.ä.

            Kommentar


              #7
              Zitat von Mezzo Beitrag anzeigen
              Ncht unbedingt:

              in diesem Fall käme auch § 12, (1), Nr. 2 in Betracht:


              Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

              vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung, zur gewerbsmäßigen Lagerung oder zur gewerbsmäßigen Ausführung von Verschönerungen oder ähnlicher Arbeiten an der Waffe erwirbt;

              dann braucht der, der ds macht keine WBK o.ä.
              Cool, ja genau, Beförderung ist auch genannt, das ist toll.

              Sonst müsste ja jeder Fahrer von Overnite usw. eine Berechtigung haben, und das ist definitiv nicht der Fall.
              "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
              (Prof. Max Otte)

              Kommentar


                #8
                Zitat von Lichtgestalt Beitrag anzeigen
                Cool, ja genau, Beförderung ist auch genannt, das ist toll.

                Sonst müsste ja jeder Fahrer von Overnite usw. eine Berechtigung haben, und das ist definitiv nicht der Fall.
                Das mit der "gewerbsmäßigen Beförderung" war mir bekannt, deshalb schrieb ich ja, nicht der Abholer. Das auch die "gewerbsmäßige Ausführung von Verschönerungen" hiervon freigestellt ist, war mir nicht bekannt. Aber gut zu wissen, Mezzo
                Roman Grafe: "Man weicht eben nicht auf das nächste Tatmittel aus - zumal es schwerer ist, mit einem Messer zu morden als mit einer Pistole.", http://mobil.n-tv.de/politik/Der-Myt...e18287901.html

                Japan: Mann tötet bei Messerattacke 19 Menschen, http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...ass-behinderte

                2015: Polizei verzeichnet rund 2400 Messer-Angriffe in Berlin

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                  #9
                  Ja, sehe ich auch so, genügt mir dann als Ausrede.



                  Danke Mezzo!
                  "Der Euro muss platzen, sonst bekommen wir ein sozialistisches Zwangssystem."
                  (Prof. Max Otte)

                  Kommentar


                    #10
                    Da nur die Übergabe an einen Berechtigten sichergestellt werden muss, und das ist bei einer Firmenanschrift der Fall, kannst du das Teil auch mit DHL verschicken.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von nafetshtor Beitrag anzeigen
                      Da nur die Übergabe an einen Berechtigten sichergestellt werden muss, und das ist bei einer Firmenanschrift der Fall, kannst du das Teil auch mit DHL verschicken.
                      Nur kann der Paketbote auch bei Firmen eine Nachbarschaftszustellung durchführen....

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