jedenfalls bei nafetshtor Verschlusskopf scheint einer drauf zu sein
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Beschusszeichen bei einer Cugir WS1-63HO?
Einklappen
X
-
Sukalamea:
Im Beschußgesetz werden nicht die "wesentlichen Teil", sondern "höchstbeanspruchte Teile" benannt, die im Prinzip mit den wesentlichen Teilen des WaffG übereinstimmen.
Ich hab es mal zusammengestellt:
Beschußgesetz
[...]
§ 2*Beschusstechnische Begriffe
(1) Feuerwaffen im Sinne dieses Gesetzes sind
1.** Schusswaffen, bei denen ein Geschoss mittels heißer Gase durch den Lauf getrieben wird, oder [...]
(2) Höchstbeanspruchte Teile im Sinne dieses Gesetzes sind die Teile, die dem Gasdruck ausgesetzt sind.
Dies sind insbesondere
1.** der Lauf; dabei sind
a)** Austauschläufe: Läufe für ein bestimmtes Waffenmodell oder -system, die ohne Nacharbeit ausgetauscht
werden können,
*b)** Wechselläufe: Läufe, die für eine bestimmte Waffe zum Austausch des vorhandenen Laufs vorgefertigt
sind und die noch eingepasst werden müssen,
c)** Einsteckläufe: Läufe ohne eigenen Verschluss, die in die Läufe von Waffen größeren Kalibers eingesteckt
werden können;
*
*2.** der Verschluss als das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;
*3.** das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn dieses nicht bereits Bestandteil des Laufs ist;
[...]
*6.** bei Kurzwaffen das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des
Auslösemechanismus bestimmt sind;
*7.** Trommeln für ein bestimmtes Revolvermodell, die ohne Nacharbeit gewechselt werden können
(Wechseltrommeln).
[...]
§ 6 Prüfzeichen
(1) Feuerwaffen, Böller und deren höchstbeanspruchte Teile sind mit dem amtlichen Beschusszeichen zu
versehen, wenn sie mindestens weißfertig sind und die Beschussprüfung keine Beanstandung ergeben hat.
Andernfalls sind sie mit dem amtlichen Rückgabezeichen zu versehen. Höchstbeanspruchte Teile, die nicht mehr
instand gesetzt werden können, sind als unbrauchbar zu kennzeichnen. [...]
Der Verschluß oder Verschlußkopf MUSS demnach gekennzeichnet sein, der Verschlußträger ist, da er den Lauf nicht unmittelbar abdichtet, kein höchstbeanspruchtes Teil und wird nicht gekennzeichet. Laut Feststellungsbescheid des BKA (s.dort) ist der Verschlußträger aus eben diesem Grund auch kein wesentliches Teil im Sinne des WaffG.Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)
Kommentar
-
Zitat:
Definition des Verschlusses in Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3.1 des WaffG
Bis zu einer angestrebten Änderung der sehr streng gefassten Definition wird bei einer Kennzeichnung auch der Verschlussträger als Teil des Verschlusses angesehen.
"Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
Peter Ustinov
Kommentar
-
Zitat von Götterbote Beitrag anzeigenZitat:
Definition des Verschlusses in Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3.1 des WaffG
Bis zu einer angestrebten Änderung der sehr streng gefassten Definition wird bei einer Kennzeichnung auch der Verschlussträger als Teil des Verschlusses angesehen.
http://www.beschussamt-ulm.de/beschu...aph24WaffG.pdf
Jetzt soll sich noch jemand auskennen...Sie sind unbewaffnet! Das ist gegen die Vorschrift! !(Aeryn Sun zu John Crichton in Farscape)
Nichts ist gut in Afghanistan! (Margot Käßmann, Heiligabend 2009
, aktueller denn je)
I like the shiny steel and the polished wood ! (Steve Lee: I Like Guns)
Kommentar
-
Bei diesem Hobby stehst du quasi immer mit einem Bein im Knast. Egal wer wo etwas schreibt und es zugleich offiziell ist. Wenn es zu einem Verfahren kommt ist halt der Waffenbesitzer immer der angepisste und die Verfasser fein raus.....ist ja so ähnlich wie mit den Dekowaffen."Wenn man sieht, was der liebe Gott auf der Erde alles zulässt, hat man das Gefühl, dass er immer noch experimentiert."
Peter Ustinov
Kommentar
Kommentar